BAM Schnittstellendokument neue Version 2.0

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie informieren, dass ab sofort eine neue Version (2.0) des BAM-Schnittstellendokuments online abrufbar ist. Das Dokument wird per 01.03.2020 in Kraft treten.

Unter dem Download-Punkt „Beteiligungs- und Anteilsrechtemeldung (BAM)“ können Sie neue (Gültig ab 01.03.2020) Version als ZIP-Datei herunterladen.

Die im Dokument vorgenommenen Änderungen umfassen größtenteils Anpassungen der fachlichen Beschreibungen und kleine Meldeinhalteänderungen:

1. Streichungen:

  • BAM - FINREP: wie bereits in der SCom-Abstimminstanz am 29.01.2018 entschieden, wird das BAM-FINREP Vorhaben nicht weiterverfolgt. Das FINREP-Template 40.1 bleibt unverändert und ist somit weiter wie bisher zu melden.
  • Position „Beteiligungsausmaß“ (BETAUS): wird aufgrund Wegfall der BAM-FINREP nicht mehr benötigt.
  • Beziehung „atypisch stille Beteiligung“ (BEZART = 2)
  • Beziehung „Genussschein“ (BEZART = 3)

2. Anpassung Treuhandbezeichnung (BEZART = 5)

  • Treuhandbeziehungen sind nur dann zu melden, wenn das meldepflichtige KI (=Melder oder Töchterbanken im Konzern) Treugeber ist. Es sind keine Treuhandbeziehungen von sonstigen Unternehmen oder Finanzinstituten zu melden – siehe Kapitel 10.2.
  • Erweiterung der Treuhandbeziehung (BEZART 5) um die Positionen „NOMUGB“ und „WHGUNT“
  • Demzufolge Erweiterung der Pflichtfeld-Prüfung BAM000 (siehe Schnittstellendokument Kapitel 8.1)

Des Weiteren wurde Kapitel 8.2 „Fachliche Prüfungen“ (ehem. „manuell zurückweisende Prüfungen“) erweitert – Achtung: hierbei handelt es sich um interne Plausibilitätsprüfungen, die im Zuge der
Meldungsverarbeitung zur Anwendung kommen und rein zur Information für den Melder dienen.

Fragen und Anmerkungen können Sie gerne an SIDAT-Stammdaten@oenb.at richten.

Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Stammdatenmanagement und -service
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement