IRRBB-Ad-hoc Data Collection Vorabinformation

Sehr geehrte Damen und Herren!
 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat in ihrem Beschluss vom 3. August 2023 (Decision of the European Banking Authority EBA/DC/501 of 3 August 2023 concerning ad-hoc collection by competent authorities to the EBA of institutions’ IRRBB data and amendment of the Annex to EUCLID Decision) eine Ad-hoc Datensammlung von IRRBB-Daten beschlossen.

Die Meldeaufforderung an die betroffenen Banken erfolgt im Falle von SIs über die EZB und im Falle von LSIs über die FMA (Berichtspflicht gem. § 70 Abs. 1 Z 1 BWG). Die Eckdaten möchten wir ihnen bereits vorab im Rahmen dieses Newsletters mitteilen.

Meldestichtag:  31. Dezember 2023 (einmalig)

Meldetermin: Die Daten sind bis 31.3.2024 von den zuständigen Behörden an die EBA weiterzuleiten. Der genaue Meldetermin für die Institute wurde noch nicht festgelegt. Sobald dieser feststeht, ergeht die Information mittels eines weiteren OeNB-Meldewesen-Newsletters.

Melderkreis/Anwendungsebene:  Institute, die auch an der Quantitative Impact Study (QIS) teilzunehmen haben. Die Anwendungsebene entspricht ebenfalls jener der QIS.1

Meldeinhalte: Die zu übermittelnden Daten entsprechen den quantitativen und qualitativen Templates aus dem Final Draft Implementing Technical Standards (ITS) on IRRBB Reporting. Die dafür notwendigen Erhebungsstammdaten sowie das Schaubild und die Prüfungsstammdaten werden voraussichtlich bis spätestens Jahresende auf der Homepage der OeNB veröffentlicht und via OeNB-Meldewesen-Newsletter kommuniziert. Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Einbringung mittels eines Excel-Uploads via Web-Applikation MeldeWeb.

Weitere Informationen finden Sie auf der EBA-Webseite.

Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement

 

Kontakt

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1
 EBA Decision on information required for the monitoring of Basel supervisory standards (EBA/DC/2021/373), as further amended by EBA/DC/426 of 26.01.2022.