Informationen zur Einführung von Kommentarcodes

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Newsletter „Informationen im Zusammenhang mit der DV-technischen Schnittstelle zu Formaten für Meldungen, Rückmeldungen und Informationen“ vom 26. Jänner 2024 wurde angekündigt, dass die Übermittlung von Kommentarcodes (KCodes) ab dem 22. April 2024 möglich sein wird. Aufgrund noch ausstehender interner Testarbeiten sowie der Berück­sichtigung von Meldeterminen kommt es zu einer geringfügigen Verzögerung, das neue Datum ist nun der 21. Mai 2024. Ab diesem Zeitpunkt können KCodes übermittelt werden. Eine Verpflichtung, dass ein KCode zu übermitteln ist, sofern für die Prüfung ein inhaltlich passender KCode vorgegeben ist, besteht vorläufig nicht. Die (technischen) Melder sind jedoch dazu angehalten, KCodes künftig umzusetzen und zu melden.

Unmittelbar davor werden die Listen zulässiger KCodes bei betroffenen Prüfungen hinterlegt, die KCode-Listen selbst werden mittels MV-Komponenten publiziert, die Zuordnung zu den Prüfungen ist in den Prüfungsstammdaten ersichtlich. Details zu den betroffenen Erhebungen und dem Zeitplan finden Sie weiter unten.

Informationen zur generellen Funktionsweise der KCodes sind in Kapitel VII.1.5 der DV-Schnittstelle zu Formaten für Meldungen, Rückmeldungen und Informationen angeführt (siehe https://www.oenb.at/meldewesen/datenaustausch/dv-schnittstellen.html > Allgemeine Schnittstellen > DV-Schnittstelle – Formate für Meldungen, Rückmeldungen und Informationen).

Darüber hinaus geben die Präfixe der KCodes Aufschluss darüber, ob bzw. in welchem Format zusätzlich zum KCode ein Freitext zu übermitteln ist:

  • KC = KCodes ohne Bedingung
  • VF = KCodes mit Bedingung: verpflichtender Freitext
  • EQ = KCodes mit Bedingung: verpflichtender Freitext im Format JJJJ_# (= Jahreszahl, Unterstrich, Ziffernfolge)
  • SQ = KCodes mit Bedingung: verpflichtender Freitext im Format QAJJJJ-# (= QA, Jahreszahl, Bindestrich, Ziffernfolge)
  • EV = KCodes mit Bedingung: verpflichtender Freitext im Format # (= Ziffernfolge)

Sofern für eine Prüfung kein inhaltlich passender KCode vorgegeben ist, bitten wir Sie, bei der Meldung des Freitextes Folgendes zu beachten:

  • Konkrete Darlegung des Sachverhalts (ggf. mit Rechtsverweisen)
  • Vermeidung von allgemeinen Kommentaren wie „Wert ok“, „Korrektur folgt“, „in Analyse“

Die Einführung von KCodes ist nach derzeitigem Stand für die folgenden Erhebungen per 21.05.2024 geplant:

  • VU, VK
  • LU, LK
  • MUM, MKM, MUQ, MKQ
  • REMBM, REMGAP, REMHE

Für die Erhebungen GKE1, GKE2 und GIMPI findet die Einführung von KCodes mit der Meldeperiode 2024-05 bzw. 2024-06 statt.

Für weitere Erhebungen erfolgt die Umsetzung sukzessive im Laufe der nächsten Monate.

Bei meldetechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Sammel-Mailadressen gemäß der Zentralen Erhebungsübersicht.

Bei Fragen, die die DV-technische Schnittstelle betreffen, kontaktieren Sie bitte meldeverarbeitung.it@oenb.at


Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Statistik – Integrierte Meldewesenentwicklung und Datenmanagement