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ASTI

Das Austrian Settlement & Transaction Interface (ASTI) ist das Zahlungssystem der OeNB für den österreichischen Finanzmarkt. Über ASTI können teilnehmende Banken und Zahlungsdienstleister Bargeldtransaktionen abwickeln und andere Kontoinhaber z. B. Zahlungen abwickeln oder ihre Liquidität steuern.

ASTI im Überblick

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Zahlungssystem ASTI der OeNB sowie weiterführende Informationen und Links.

Wer kann an ASTI teilnehmen?

An ASTI können teilnehmen

  • Banken und Zahlungsdienstleister
  • die EZB
  • die nationalen Zentralbanken des Euroraums 
  • zentrale Finanzabteilungen der österreichischen Bundesregierung oder der Landesregierungen

Banken und Zahlungsdienstleister können unter gewissen Voraussetzungen bei der OeNB Girokonten für die Abwicklung ihres Zahlungsverkehrs führen.

Die OeNB kann nach eigenem Ermessen auch anderen Stellen ein Girokonto einrichten (siehe § 9 „Voraussetzungen für die Kontoführung“ der „Geschäftsbedingungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) für die Führung von Girokonten, die Teilnahme am OeNB-Zahlungssystem ASTI und die Inanspruchnahme von Innertageskrediten (GB ASTI)").

Geschäftsbedingungen und Gebühren

Welche Funktionen bietet ASTI?

Im Normalbetrieb können Inhaber von Girokonten über ASTI

  • Zahlungsaufträge erfassen und abwickeln
  • Zahlungsaufträge in der Warteschlange umreihen oder zurücknehmen
  • Kontosalden abfragen
  • Liquidität steuern und übertragen
  • Bargeldeinzahlungen durchführen

In Notfällen oder bei unvorhergesehenen Ereignissen dient ASTI auch zur

  • Abwicklung der ständigen Fazilitäten (d. h. der Einlage- und der Spitzenrefinanzierungs-Fazilität)
  • Erfüllung der Mindestreserve 

Wann ist ASTI verfügbar?

Kontakt


Help Desk ASTI/TARGET Services

E-Konto für ASTI

Über ein E-Konto können Sie alle Funktionen von ASTI einfach und sicher online nutzen.
Die wichtigsten Fragen dazu finden Sie nachstehend beantwortet.

 

Wer kann ein E-Konto beantragen?

Ein E-Konto für ASTI können Banken und Zahlungsdienstleister beantragen, die

Welche technischen Voraussetzungen gelten für das E-Konto?

  • Das E-Konto funktioniert von jedem beliebigen Endgerät (PC, Tablet etc.) mit Internetanschluss. 
  • Alle Benutzer:innen brauchen einen digitalen Ausweis mit gültigem Zertifikat, d. h. 
    • eine ID Austria oder
    • ein EU Login

Wichtig: Digitale Ausweise sind vorab persönlich bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Startseite von id-austria.gv.at

Nähere Informationen finden Sie unter den FAQ im OeNB-Portal.

 

Wie kann man ein E-Konto beantragen und nutzen?

Die Schritte, die erforderlich sind, um ein E-Konto zu beantragen, sowie die verschiedenen Rollen, die zur Nutzung zur Verfügung stehen, sind nachstehend beschrieben.

Ein E-Konto für einen Kontoinhaber kann nur dessen Unternehmens-Administrator:in direkt im Unternehmensservice-Portal beantragen.

Unternehmens-Administrator:in ist der:die  Mitarbeiter:in des Kontoninabers, dem:der diese Rolle im Unternehmensservice-Portal zugewiesen ist.

Bei der Beantragung legt der:die Unternehmens-Administrator:in fest,

  • wer Applikations-Administrator:in für das E-Konto sein soll:
    • Das können ein:e oder mehrere Mitarbeiter:innen des Kontoinhabers sein.
    • Das kann auch die:der Unternehmensadministrator:in selbst sein. 
  • ob Zahlungsaufträge für den Girokonto-Inhaber mit einer oder mit zwei aktiven digitalen Signaturen durchgeführt werden sollen:
    • Zwei-Augen-Prinzip oder 
    • Vier-Augen-Prinzip

Benutzer:innen brauchen einen digitalen Ausweis mit gültigem Zertifikat, um das E-Konto aufzurufen und dort Zahlungen freizugeben oder andere Funktionen zu nutzen.

Benutzer:innen bekommen Rollen und Berechtigungen von den lokalen Applikations-Administrator:innen zugewiesen. Das sind jene Mitarbeiter:innen des Kontoinhabers, denen der:die Unternehmens-Administrator:in diese Rolle zugewiesen hat. 

Die Applikations-Administrator:innen können in der Benutzerverwaltung des E-Kontos eine beliebige Anzahl von Benutzer:innen  anlegen und diesen unterschiedliche Rollen bzw. Berechtigungen zuweisen.

Zur Auswahl stehen: 

  • Read only (Lesezugriff)
  • Liquidity 
  • Payment 
  • Supervisor 

Wichtig: Es wird dringend empfohlen, in der Produktionsumgebung die Rolle „Supervisor“ nicht zu vergeben.

Nähere Informationen zu Rollen und Berechtigungen finden Sie im OeNB-Portal.

Benutzer:innen können über das OeNB-Portal direkt auf ihr E-Konto zugreifen und jene Funktionen nutzen, zu denen sie laut ihrer Rolle berechtigt sind.

OeNB-Portal

Nähere Informationen zum OeNB-Portal finden Sie hier. 


Welche weiteren Möglichkeiten bietet das E-Konto?

Im E-Konto steht eine Co-Management-Funktion der OeNB zur Verfügung. Damit können Banken ein zentrales Geldkonto (Main Cash Account – MCA) vollumfänglich über eine eigene Benutzeroberfläche verwalten. 

Das Angebot ist für kleinere Banken gedacht, die das zentrale Liquiditätsmanagement (CLM) im Rahmen der TARGET-Dienste nur für die Übertragung von Liquidität und die Erfüllung der Mindestreserve verwenden. 

Um diese Option nutzen zu können, muss eine Bank ein Girokonto in ASTI führen und ein E-Konto eingerichtet haben.

Die Teilnahme an dieser Funktion kann über nachstehendes Formular beantragt werden:

Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen Zinssätze für die verschiedenen geldpolitischen Geschäfte und Instrumente des Eurosystems.

Ständige Fazilitäten

Die ständigen Fazilitäten sind geldpolitische Instrumente des Eurosystems, die über Nacht Liquidität im Bankensystem bereitstellen bzw. abschöpfen. Zu den ständigen Fazilitäten zählen

  • Einlagefazilität (Deposit Facility)
    Die Teilnehmer legen Geld zu einem fixen Zinssatz über Nacht auf ihr Overnight Deposit Account (Tagegeldkonto) in den TARGET-Diensten.
  • Spitzenrefinanzierungsfazilität (Marginal Lending Facility)
    Die Teilnehmer leihen sich von ihrer nationalen Zentralbank über Nacht einen Kredit zu einem fixen Zinssatz. Sie beantragen die Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität direkt im Sicherheiten-Management-System ECMS, wo sie die dafür erforderlichen notenbankfähige Sicherheiten hinterlegen. Die Abwicklung über das zentrale Geldkonto (MCA) in den TARGET-Diensten. 
  • Overnight Overdraft
    Der Overnight Overdraft ist ein Übernacht-Kredit, mit dem die Teilnehmer ihr Konto zum Tagesende ausgleichen; er wird gegen notenbankfähige Sicherheiten vergeben und zum Spitzenrefinanzierungs-Zinssatz verzinst. 

Die Zinssätze für die ständigen Fazilitäten werden vom EZB-Rat festgelegt.

Aktuelle Zinssätze für ständige Fazilitäten

Offenmarktgeschäfte (Tender)

Die Offenmarktgeschäfte des Eurosystems sind die wichtigsten Instrumente zur Steuerung von Geldmenge, Liquidität und Zinsen im Euroraum. Sie werden häufig im Tenderverfahren (als Ausschreibungen) abgewickelt.

Die teilnehmende Banken können bei der EZB 

  • Geld gegen bankfähige Sicherheiten ausleihen (Bereitstellung von Liquidität) oder 
  • Geld einlegen (Abschöpfung von Liquidität)

Das ausgeliehene Geld wird den Banken vollautomatisch nach festen, transparenten Regeln der EZB zugeteilt. Die Sicherheiten werden in ECMS hinterlegt und die Geldflüsse über die TARGET-Dienste (zentrales Geldkonto – MCA) abgewickelt.

Je nach Tenderverfahren gelten unterschiedliche Zinssätze:

  • Fixzinssatz (Fixed Rate) bei Mengentender (Fixed Rate Tender):
    Die EZB gibt den Zinssatz fix vor; die teilnehmenden Banken geben Gebote dafür ab, wieviel Geld sie zu diesem Zinssatz ausleihen wollen.
  • variabler Zinssatz bei Zinstender (Variable Rate Tender):
    Die EZB gibt den Mindestbietungssatz (Minimum Bid Rate) vor; die teilnehmenden Banken geben Gebote für Zinssätze und Geldmengen ab. Das von der EZB gewünschte Geldvolumen wird den Banken vom höchsten gebotenen bis zum marginalen Zinssatz (Marginal Interest Rate) zugeteilt.
Aktuelle Zinssätze für Offenmarktgeschäfte

Eurosystem Reserve Management Services (ERMS) 

ERMS sind die Dienstleistungen des Eurosystems im Bereich der Währungsreservenverwaltung. 

Dabei können nationale Zentralbanken von außerhalb Euroraums sowie internationale Organisationen – die ERMS-Kunden – Konten führen, die der Verwaltung ihrer Währungsreserven in Euro dienen (und nicht geldpolitischen Geschäften). 

Einlagen auf solchen Konten werden mit der Euro Short-Term-Rate (€STR), dem Marktzinssatz für unbesicherte täglich fällige Einlagen verzinst – abzüglich einer Marge von 20 Basispunkten. 

Die Verzinsung der Guthaben von ERMS-Kunden erfolgt gemäß Art. 2 Abs. 2 des Beschlusses (EU) 2024/1209 der EZB in der geltenden Fassung.

Der €STR wird an TARGET2-Geschäftstagen tagesaktuell auf der Website der EZB veröffentlicht.

Euro Short-Term Rate (€STR)

Geschäftsbedingungen und Gebühren

Rechtlicher Rahmen

Hier finden Sie die Regelungen für 

  • die Teilnahme am Zahlungssystem ASTI der OeNB
  • die Inanspruchnahme von Innertageskrediten 
  • über ASTI getätigte Devisen- und Auslandstransaktionen 
  • die Entgelte für die Abwicklung von Geschäften über die OeNB

sowie Links zu weiteren, in diesem Zusammenhang relevanten Regelungen der OeNB.