Reporting to the OeNB

In this section we aim to keep reporting agents informed about the purposes for which data need to be reported, what deadlines apply and in which formats the data need to be transmitted.

Overview

Compiling and processing financial data to produce and provide a range of primary statistics is among the statutory obligations of the Oesterreichische Nationalbank. These activities and the resulting products are governed by numerous legislative acts and standards, such as the Nationalbank Act, the Banking Act and the Foreign Exchange Act at the national level. Relevant statutory provisions at the European level include two major regulations (on the collection of statistical information by the European Central Bank (ECB), and on prudential requirements for credit institutions and investment firms – i.e. the Capital Requirements Regulation), technical standards released by the European Banking Authority (EBA), and ECB regulations and guidelines. At the global level, data dissemination agreements require the OeNB to provide data to international institutions, such as the IMF and the OECD.

With this website, the OeNB aims to keep reporting agents informed about the purposes for which data need to be reported, what deadlines apply and in which formats the data need to be transmitted. The OeNB’s digital service is meant to help reporting agents identify what legal provisions they need to comply with and which details actually need to be reported. Other features include links to the relevant reporting provisions, data transfer information and a news section in which the OeNB provides regular updates. For any reports you may be required to submit, you will find the basics in the central reporting overview (available in German). This overview includes hyperlinks to the corresponding reporting requirements, a list of contact persons, guidance on the range of data interfaces and details on master data for the compilation and validation processes. Moreover, the overview contains the schedule of reporting dates and an outline of the data processing components.

The following section is only available in German.

Handlungsempfehlungen und Informationen zum technischen Prozess der Meldeverarbeitung

Die Handlungsempfehlungen und Informationen zum technischen Prozess der Meldeverarbeitung zielen darauf ab, Lösungsansätze aufzuzeigen und zu erläutern, wie durch prozessuale oder organisatorische Anpassungen direkt bei den Meldenden oder technischen Partnern die Effizienz und Effektivität des Meldeverarbeitungsprozesses gesteigert werden kann. 

Anmeldung zum Newsletter

Newsletter werden von der OeNB als wesentliche Kommunikationsschiene für inhaltliche und technische Informationen genutzt, weshalb das Abonnieren des Newsletters nachdrücklich empfohlen wird. Unter folgendem Link können Sie aus einer Vielzahl an unterschiedlichen Themenbereichen wählen und sich im Anschluss mit Ihren Kontaktdaten anmelden.

Newsletter abonnieren

Nutzung der Datenverarbeitungskomponenten

Die OeNB bietet eine Reihe an Datenverarbeitungskomponenten an, die unterschiedlichen Zwecken während des Verarbeitungsprozesses dienen. Eine detaillierte Auflistung finden Sie unten im Download.

Wir möchten dabei Folgendes hervorheben:

  1. Die Nutzung der Datenverarbeitungskomponenten (wie beispielsweise der OeNB-Information, der Prüfungsstammdaten, der unterschiedlichen Quittungsarten etc.) ist ein essentieller Bestandteil der effizienten Durchführung der Meldeverarbeitung. Die OeNB setzt dabei auf Transparenz des Meldeverarbeitungsprozesses, indem jegliche Prozessschritte (wie beispielsweise Erhebungsstammdatenänderungen, Meldungseingang, Prüfregelverletzungen etc.) eine (Re-)Aktion der OeNB auslösen, wobei die dabei versendete Information maschinenlesbar ist, um eine nahtlose Integration in die genutzten Applikationen der Meldepflichtigen zu ermöglichen und so eine effiziente Weiterverarbeitung sicherzustellen.
  2. Es wird eindringlich empfohlen, die Meldedaten intern gründlich zu validieren und zu prüfen, bevor sie an die OeNB übermittelt werden. Durch eine sorgfältige Vorabprüfung können Rückfragen und Korrekturprozesse minimiert werden, was zu einer schnelleren und effizienteren Verarbeitung führt.
  3. Nach der Übermittlung von Meldedaten erhalten die Meldepflichtigen von der OeNB Quittungen und/oder Fehler-/Rückfragelisten, die den Status der eingereichten Meldungen dokumentieren. Es wird empfohlen, diese Rückmeldungen zeitnah und systematisch zu verarbeiten, um die Fristen einzuhalten und die Datenqualität zu gewährleisten.
  4. Um den Meldeverarbeitungsprozess weiter zu optimieren, wird empfohlen, ein eigenes Benachrichtigungssystem zu implementieren, das über den Eingang von Quittungen und Fehler-/Rückfragelisten informiert. Anstatt auf die E-Mail-Benachrichtigungen der OeNB zu warten, kann ein internes System, das den Eingang dieser Informationen überwacht und die zuständigen Mitarbeitenden sofort benachrichtigt, die Reaktionszeiten erheblich verkürzen. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung und reduziert das Risiko von verpassten oder übersehenen Benachrichtigungen, was wiederum zu einer effizienteren Meldungsabwicklung führt.

Nutzung von Sammel-E-Mailadressen

Die OeNB arbeitet in der Meldeverarbeitung vorrangig mit Sammel-E-Mailadressen. Diese sind bei der Beantwortung von Anfragen oft besser als Einzelpersonen-Mailadressen, da sie mehrere Vorteile bieten. Erstens ermöglichen sie eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitslast, da mehrere Personen auf die eingehenden E-Mails zugreifen und diese beantworten können. Das sorgt für schnellere Reaktionszeiten und verhindert Verzögerungen, die durch Abwesenheit oder Überlastung einer einzelnen Person entstehen könnten. Zweitens bleibt die Kommunikation für alle Beteiligten konsistent und nachvollziehbar, da alle relevanten Personen Zugriff auf die gesamte Korrespondenz haben. Dadurch wird sichergestellt, dass wichtige Informationen nicht verloren gehen und die Kommunikation reibungsloser und effizienter verläuft. Aus diesen Gründen wird die Verwendung von Sammel-E-Mailadressen auch auf Seiten der Meldepflichtigen empfohlen. 

An dieser Stelle möchten wir zudem auch auf die Kontaktdatenerhebung  verweisen, die dem Zweck der Automatisierung der Verwaltung von Kontaktdaten dient und eine standardisierte Übermittlung von Kontaktinformationen an die OeNB möglich macht. 

Kontaktdatenerhebung

Stornierung von OeNB-Identnummern und Nutzung der Standardisierten Stammdaten (SSD)

Im Zuge der Ident-Neuanlage kann es vorkommen, dass Idents doppelt, aber mit unterschiedlichen OeNB-Identnummern angelegt werden und somit für eine gewisse Zeit parallel existieren. In solchen Fällen ist es somit möglich, dass in Meldungen an die OeNB beide Identnummern verwendet werden. Sobald die OeNB solche doppelten Idents entdeckt, wird einer der beiden Idents storniert. Sollten wir bereits eine Meldung mit einem fehlerhaften Ident erhalten haben, wird die Meldung in Form einer negativen Quittung zurückgewiesen. Infolgedessen versendet die OeNB eine Informationsdatei, in der die Nachfolgeidentnummer bekannt gegeben wird, die stattdessen verwendet werden soll.  Sobald ein Ident storniert wurde, erfolgt eine Verständigung seitens der OeNB (per E-Mail an fachliche Ansprechpersonen; per XML an technische Partner:innen). Das XML beinhaltet die Storno-ID, die für die Antwortmeldung benötigt wird (in der E-Mail ist diese jedoch nicht enthalten). Wenn stornierte Idents mittels Storno-ID ausgebessert werden, erhält die:der technische Partner:in eine positive Quittung.

Handlungsempfehlungen zu Standardisierte Stammdaten (SSD):

  • Fehler Nr. 3 mit Priorität behandeln: Über den SSD-Abgleichprozess wird die Information über eine Stornierung einer Identnummer unmittelbar kommuniziert. Fehler Nr. 3 wird an die Meldepflichtigen geliefert, sofern versucht wird, eine stornierte Identnummer abzugleichen. Die Fehlerrückmeldung inkludiert die Nachfolge-Identnummer, die für Meldungen verwendet werden muss. Fehler Nr. 3 ist daher mit Priorität zu behandeln.
  • Regelmäßiger SSD-Abgleich: Um u. a. Fehler Nr. 3 zeitnah zu erhalten, ist es notwendig, dass regelmäßig SSD-Abgleiche durchgeführt werden. Wir empfehlen einen SSD-Abgleich am Monatsanfang, zur Monatsmitte sowie am Monatsende.

Rückmeldungszeiten

Zu bestimmten Zeiten kann es zu längeren Reaktionszeiten seitens der OeNB kommen. Dies liegt vor allem daran, dass um die Meldetermine eine große Anzahl an Meldungen übermittelt wird. Die OeNB arbeitet die eingehenden Meldungen in sequentieller Reihenfolge ab. Da jede Meldung individuell geprüft werden muss und bei Fehlern oder Prüfregelverletzungen entsprechende Rückmeldungen generiert werden, wird in solchen Phasen die Verarbeitungskapazität stark beansprucht, was zu längeren Reaktionszeiten führen kann. 

Um die Meldeverarbeitung dennoch effizient zu halten und Reaktionszeiten zu minimieren, empfehlen wir dringend:

  • Rechtzeitige Übermittlung der Meldungen: Eine der besten Möglichkeiten, Verzögerungen zu vermeiden, besteht darin, Ihre Meldungen frühzeitig an die OeNB zu übermitteln. Dies verringert das Risiko von Verarbeitungsengpässen, insbesondere bei umfangreicheren oder komplexeren Meldungen.
  • Vorabprüfung der Meldedaten: Da gesetzlich festgehalten ist, dass korrekte Daten zu übermitteln sind, gehen wir davon aus, dass Ihre Meldedaten vor der Übermittlung geprüft werden! Durch interne Validierungen können potenzielle Fehler oder Prüfregelverletzungen bereits im Vorfeld erkannt und behoben werden. Dies reduziert die Notwendigkeit für Rückfragen und das erneute Senden von Meldungen oder Rückfrageantworten und erhöht somit den Verarbeitungsprozess.

Nutzung der OeNB-Testumgebung

Die OeNB bietet eine Testumgebung der Meldeverarbeitungssysteme an. Bitte beachten Sie, dass in der Testumgebung keine produktiven Daten verwendet werden dürfen! Stellen Sie sicher, dass die Daten, die Sie in der Testumgebung verwenden, ausschließlich zu Testzwecken generiert wurden und keine sensiblen oder echten Informationen enthalten. Da die Testumgebung des Stammdatensystems aus Ressourcengründen nicht tagesaktuell gehalten werden kann, empfehlen wir außerdem, auf Dummies und bereits länger bestehende Identnummern zurückzugreifen, da ansonsten technische Zurückweisungen die Folge sind. Bevor Sie die Testumgebung nutzen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld an die zuständigen Erhebungsverantwortlichen wenden. Dies stellt sicher, dass die Testumgebung betriebsbereit ist und die Stammdaten der zu testenden Erhebung aktuell sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Tests unter realistischen Bedingungen durchgeführt werden und die Ergebnisse aussagekräftig sind.

Weitere Informationen

Informationen zur Nutzung von OeNB-Portal/MeldeWeb

Die OeNB ist verpflichtet, im Rahmen der Meldungslegung die meldungsübermittelnde Person eindeutig zu identifizieren und sicherzustellen, dass diese Person durch die meldepflichtige Einheit zur Meldungsübermittlung berechtigt wurde. Die eindeutige Identifikation wird in Österreich mit dem Login mittels ID Austria (Basisfunktion) bzw. für Benutzer:innen im Ausland mit dem EU-Login gewährleistet. Der EU-Login ermöglicht Benutzer:innen mit ihrer lokalen elektronischen Identität über den eIDAS-Knoten der Republik Österreich am OeNB-Portal einzusteigen. Die Benutzer:innenverwaltung (Anlage, Bearbeitung und Löschung von Berechtigungen) erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP). Nach der Weiterleitung vom USP zum OeNB-Portal kann die/der USP-Administrator:in der meldepflichtigen Einheit im „Admin-Bereich“ die Berechtigungen verwalten.

Die OeNB empfiehlt, dass pro meldepflichtiger Einheit mindestens zwei Personen zur Meldungsübermittlung berechtigt werden (Vertretungsmöglichkeit).

Für den Bereich der Außenwirtschaftsstatistik wird noch auf folgende hilfreiche Punkte hingewiesen:

  • Die Ausweisrichtlinie zur Meldeverordnung ZABIL der OeNB betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs wird auch in englischer Sprache angeboten: http://www.oenb.at/aussenwirtschaft-wiki-en. 
  • Sollte es zu einem Meldefehler gekommen sein, ist umgehend eine Meldungskorrektur zu übermitteln. Meldungen mit Onlineformular sind über den Menüpunkt Meldungshistorie wieder in Bearbeitung zu nehmen und zu korrigieren. Meldungen mittels Upload-File sind durch den Upload einer korrigierten Meldungsdatei zu korrigieren. Die bisherige Meldung wird durch die Meldungskorrektur ersetzt.
  • Mit Erhalt einer positiven Quittung zu einer Meldungsübermittlung in MeldeWeb wird für Meldungen zu den Erhebungen AWBET, AWBES, AWFUV und AWVLM unter dem Menüpunkt Meldungshistorie ein Meldenachweis angeboten.

Informationen zu Prüfungen: Aktivierung, Toleranzgrenzen, geprüfte Daten, Fehlermeldungen und Änderungsinformationen

Bei der Umsetzung von Prüfungen ist die OeNB vielerorts an internationale Vorgaben gebunden, wodurch eigenständige Anpassungen in diesem Bereich meist nicht möglich sind. So können zum Beispiel Deaktivierungen von inhaltlich fehlerhaften Prüfungen nur dann erfolgen, wenn dies auf internationaler Ebene festgelegt wurde. Auch das Kennzeichen "Geprüfte Daten" kann nicht berücksichtigt werden, da dieses im internationalen Bereich nicht existiert.

Toleranzgrenzen werden, da wo vorgegeben, stets gesetzt und durch die Einführung der Intervallarithmetik optimiert. Eine Erleichterung der Verarbeitung von Prüfungen wird zudem aufgrund der Einführung der Kommentarcodes erreicht. Eine verbale Fehlerbeschreibung ist aufgrund der sehr hohen Anzahl und Volatilität internationaler Prüfungen nicht möglich. 

Im Bereich der nationalen Prüfungen ist die OeNB hingegen laufend bemüht, bei allen oben genannten Themen Verbesserungen vorzunehmen.

Die Kommunikation von Änderungen der Meldeanforderungen sowie Erhebungs- und Prüfungsstammdaten erfolgt über verschiedene Kanäle:

  1. OeNB-Information: informiert über alle Änderungen der Erhebungs- und Prüfungsstammdaten
  2. MDI (betreffend Banken): zentrale inhaltliche Dokumentation (inkl. Versionspublikation und automatischer Benachrichtigung)
  3. Newsletter: bei größeren Anpassungen als Ergänzung zu den restlichen Punkten
  4. SCOM (betreffend Banken): bei größeren Anpassungen als Ergänzung zu den restlichen Punkten

Wenig umfangreiche Neuerungen werden ausschließlich über die Punkte 1 und/oder 2 kommuniziert.

Integrated Reporting Data Model

The Integrated Reporting Data Model (“Basic Cube”) serves to link up data points on individual business cases and corresponding data attributes to create a multidimensional data matrix. The idea is to enable banks to create and submit any report legally required (under the Austrian Banking Act, the Foreign Exchange Act, ECB regulations, EBA Implementing Technical Standards, etc.) in a consistent manner by using this data cube.

The documentation (only available in German) has been jointly drawn up by banks and the OeNB on a best efforts basis but is not legally binding. The latest published version can be found in the Meldewesen Daten- und Informationsmodell (MDI). The current working version of the data model documentation can be found in the OeNB-Portal under "Meldewesen Daten- und Informationsmodell".

In case of questions please contact the OeNB SCoM-Team.

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SCom-Team