| Stellen | Inhalt | Format | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| 1−2 | ISO-Ländercode | zweistellig, alphanumerisch | nur Großbuchstaben: immer Konstante „AT“ |
| 3−4 | Prüfziffer | zweistellig, numerisch | verwendet wird der gleiche Algorithmus wie bei der IBAN; wird aus den Stellen 1−2 sowie 8−18 errechnet |
| 5−7 | Business Area Code | dreistellig, alphanumerisch | wird bei Ausgabe immer mit der Konstante |
| „ZZZ“ belegt und kann vom Antragsteller | |||
| z. B. zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche beliebig durch alphanumerische Zeichen ersetzt werden; wird nicht in die Prüfzifferberechnung einbezogen | |||
| 8−18 | Nationales Identifikationsmerkmal | elfstellig, numerisch | erste Stelle: Konstante „0“ |
| Stellen 2−11: Fortlaufende Nummerierung, | |||
| beginnend mit „1“; mit führenden Nullen auf 11 stelliges nationales Identifikationsmerkmal erweitert. | |||
| Wertebereich: | |||
| 00000000001−09999999999 | |||
Creditor-ID
- Die CID dient der eindeutigen Identifizierung des Creditors und in Verbindung mit der Mandatsreferenznummer auch der Identifizierung des Mandats. Sie ist insbesondere kein „Gütesiegel“ der OeNB hinsichtlich der Bonität oder Zuverlässigkeit des Lastschrifteinreichers und stellt auch keine formelle Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dar.
- Die Antragstellung für eine CID erfolgt ausschließlich durch die Hausbank des Creditors, eine direkte Beantragung durch den Creditor bei der OeNB ist nicht möglich.
- Die Zulassung zum Lastschriftverfahren erfolgt ausschließlich durch die Hausbank des Lastschrifteinreichers. Die Plausibilitätsprüfung eingereichter Daten im Zuge der Antragstellung obliegt dem beantragenden Finanzinstitut.
- Im Rahmen der Zahlungsabwicklung erfolgt keine Plausibilisierung der im Datensatz angegebenen CID gegen die Datenbestände der OeNB. Die CID ist zwar verpflichtend im Datensatz des SEPA Direct Debit (SDD) mitzugeben, die in die SDD-Abwicklung einbezogenen Banken (Debtor Bank, Creditor Bank, zwischengeschaltete Institute) sind jedoch zu keinen über die Berechnung der Prüfziffer hinausgehenden Validierungen verpflichtet.
Der zuständige Sachbearbeiter der Hausbank des Creditors startet den Vergabeprozess, welcher ausschließlich über ein elektronisches Verfahren mittels Internet durchgeführt wird. Ausschließlich bei protokollierten Creditoren (solchen zu denen ein Eintrag im Firmenbuch besteht) erfolgt die Vergabe der CID vollautomatisiert. Bei allen anderen Antragstellern, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind, wird die CID erst nach entsprechender Überprüfung der im Rahmen der Antragstellung übermittelten Daten seitens der OeNB vergeben.
Die vergebene CID wird der antragstellenden Bank per E-Mail mitgeteilt, eine Kopie dieser Mitteilung ist dem Creditor auszuhändigen. Im Falle eines Wechsels der Hausbank bleibt die CID bestehen und die neue Hausbank kann vom Creditor mittels der oben erwähnten Kopie über die bestehende CID informiert werden.
Im Rahmen der Vorgaben des European Payments Council (EPC) sowie basierend auf einer Vereinbarung im Austrian Payment Council (APC) hat die CID in Österreich eine Gesamtlänge von 18 Stellen (fix) mit folgendem Aufbau: