Services an den OeNB-Kassen
An den Kassen der OeNB in Wien und Innsbruck stehen Ihnen verschiedene Bargeld‑Services zur Verfügung – vom Schilling-Umtausch bis hin zum Einreichen beschädigter oder fälschungsverdächtiger Euro-Banknoten.
Adressen und Öffnungszeiten
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Vienna
Oesterreichische Nationalbank
Otto-Wagner-Platz 3
1090 ViennaOpening hours
Monday to Friday: 08:00 to 12:00 and 13:00 to 15:00 CET
Good Friday and New Year's Eve: 08:00 to 12:00 CET -
Innsbruck
Oesterreichische Nationalbank
Adamgasse 2
6020 InnsbruckOpening hours
Monday to Friday: 08:00 to 12:00 and 13:00 to 15:00 CET
Good Friday and New Year's Eve: 08:00 to 12:00 CET
Schilling-Tausch an den Kassen
Der Schilling-Tausch an den OeNB-Kassen ist kostenlos. Der Umtausch erfolgt zum Nominalwert und zum Kurs 1 Euro = 13,7603 Schilling. Bitte beachten Sie, dass ab einer Summe von 15.000 Euro bzw. dem Gegenwert in Schilling Ausweispflicht besteht. Beschädigte Schilling-Münzen können nur bei der Münze Österreich umgetauscht werden.
Umtausch von Schilling-Banknoten der letzten Serie
Die Banknoten der letzten Schilling-Serie können ohne zeitliches Limit bei der OeNB gegen Euro umgetauscht werden. Auch beschädigte Schilling-Banknoten können bei der OeNB umgetauscht werden. Einen Überblick über die umtauschbaren Schilling-Banknoten finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis
Prävention von Geldwäscherei bzw. Terrorismusfinanzierung
Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, gelten für bestimmte Finanztransaktionen gesetzliche Vorgaben.
Bei Transaktionen mit einem Wert von 15.000 Euro oder mehr müssen sich Kund:innen ausweisen, wenn keine laufende Geschäftsbeziehung besteht. Diese Regel gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag auf mehrere zusammenhängende Transaktionen aufgeteilt wird.
Wird eine Transaktion im Auftrag einer anderen Person durchgeführt, muss zusätzlich die Identität der auftraggebenden Person nachgewiesen werden.
Kund:innen müssen außerdem die Herkunft der verwendeten Geldmittel offenlegen und durch geeignete Unterlagen belegen. Als Nachweise können beispielsweise Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Kaufverträge, Dokumente über eine Erbschaft oder Unterlagen zur beruflichen beziehungsweise geschäftlichen Tätigkeit dienen.
Diese Maßnahmen helfen dabei, illegale Geldflüsse zu erkennen und die Sicherheit des Finanzsystems zu stärken.
Euro-Tausch an den Kassen
Beschädigte Euro-Umlaufmünzen können nur bei der Münze Österreich umgetauscht werden. Für Geldbeträge, die eine Summe von 15.000 Euro übersteigen, besteht Ausweispflicht.
Beschädigte bzw. fälschungsverdächtige Euro-Banknoten können mittels Formular eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier:
Einreichen beschädigter Euro-Banknoten
Einreichen fälschungsverdächtiger Banknoten
Wechsel von Euro-Banknoten in Euro: Banknoten hoher Nominale können gegen Banknoten niedriger Nominale oder gegen Münzen umgetauscht werden. Beim Tausch in Münzen wird ab 10 Münzrollen eine Rollengebühr von 3 Cent pro Rolle verrechnet.
Wechsel von Euro-Münzen in Euro-Banknoten: In Kleinmengen kann Euro-Kleingeld in Banknoten gewechselt werden. Ab einer Summe von 15 Euro wird eine Gebühr von 1 % auf die Gesamtsumme verrechnet.