Dienstleistungsverkehr nach Wirtschaftsbranche und Eigentümerstruktur

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Beschreibung: Die Tabelle teilt Daten aus der Befragung über unternehmensbezogene, grenzüberschreitende Dienstleistungen in Branchen laut der ÖNACE 2008 ein. Pro Branche wird zudem die Variable „Art der Kontrolle“ dargestellt nach der Klassifikation inländische Unternehmen – ohne eigene Auslandsbeteiligungen, inländische Unternehmen – mit eigenen Auslandsbeteiligungen und ausländisch kontrollierte Unternehmen. Die Randsumme entspricht der Zahlungsbilanz. Nicht aus Befragungen gewonnene Daten werden als „nicht zuordenbar“ klassifiziert. Methodische Grundlage ist die Extended Balance of Payments Services Classification (EBOPS 2010) auf Basis des 6. Zahlungsbilanzhandbuchs des IWF (BPM6).

Quelle: OeNB, Statistik Austria.

Relevante Definitionen und Begriffe: Zahlungsbilanz, Leistungsbilanz, Wirtschaftsbranchen (NACE), Art der Kontrolle. Rechtsgrundlagen: Nationale Rechtsgrundlage: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004; Internationale Rechtsgrundlagen:  Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken; Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Jänner 2005, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 09. Dezember 2011 (EZB/2011/23), Balance of Payments Manual (Sixth Edition), Manual on Statistics on International Trade in Services (MSITS 2010), Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Methodik: Die Erhebung unternehmensnaher Dienstleistungen erfolgt quartalsweise und jährlich direkt bei den wirtschaftlichen Einheiten abhängig von Schwellenwerten (Konzentrationsstichproben). Daneben administrative Daten und eigene Schätzungen. Melderkreis: Unternehmen, Banken, Private, öffentliche Stellen. Standards und Codes: Balance of Payments Manual (Sixth Edition), Manual on Statistics on International Trade in Services (MSITS 2010), ÖNACE 2008.

Rechtsgrundlagen: Nationale Rechtsgrundlage: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004; Internationale Rechtsgrundlagen:  Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken; Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Jänner 2005, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 09. Dezember 2011 (EZB/2011/23), Balance of Payments Manual (Sixth Edition), Manual on Statistics on International Trade in Services (MSITS 2010), Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010).

Methodik: Die Erhebung unternehmensnaher Dienstleistungen erfolgt quartalsweise und jährlich direkt bei den wirtschaftlichen Einheiten abhängig von Schwellenwerten (Konzentrationsstichproben). Daneben administrative Daten und eigene Schätzungen.

Melderkreis: Unternehmen, Banken, Private, öffentliche Stellen.

Standards und Codes: Balance of Payments Manual (Sixth Edition), Manual on Statistics on International Trade in Services (MSITS 2010), ÖNACE 2008.

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