Zahlungen in Europa (SEPA)
Mit dem Euro-Bargeld kann man im ganzen Euroraum bezahlen. Elektronische Euro-Zahlungen sind sogar europaweit möglich: in SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Das ist einfach, rasch und sicher, denn in SEPA funktionieren Überweisungen und Lastschriften überall gleich – nicht nur innerhalb Österreichs, sondern auch über Ländergrenzen hinweg.
Europaweit Bank- und Debitkarten nutzen
Bank- und Debitkarten funktionieren in ganz Europa – sowohl beim Abheben von Bargeld am Geldautomaten als auch beim bargeldlosen Bezahlen in Geschäften und Restaurants. So können Sie immer und überall auf Ihr Geld zugreifen.
Europaweit rasch Geld überweisen
SEPA-Überweisungen gehen schnell. Eine SEPA-Echtzeit-Überweisung (SEPA Instant Payment) dauert nur wenige Sekunden. Dieser Dienst steht rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Auch herkömmliche SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer) gehen rasch: Sie dauern maximal einen Banktag. So sind Ihre bargeldlosen Zahlungen schnell erledigt.
Europaweit mit Lastschrift bezahlen
SEPA macht Bezahlen mit Lastschrift (Bankeinzug) europaweit möglich. Dabei zieht z. B. ein Unternehmen den fälligen Betrag direkt vom Konto der Kund:innen ein. Die Kund:innen erteilen dafür zuvor eine Erlaubnis, das SEPA-Lastschriftmandat. Damit bezahlen Sie bequem regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie Miete, Stromrechnungen oder Versicherungsbeiträge.
Das funktioniert auch mit Vertragspartnern in einem anderen EU-Land, etwa bei einem Abo einer ausländischen Zeitschrift. Das Unternehmen informiert Sie vorab, zu welchem Datum und in welcher Höhe der Betrag fällig wird. So bewahren Sie leichter den Überblick.
Europaweit dasselbe Konto nutzen
Menschen und Unternehmen brauchen für sämtliche Zahlungen nur mehr ein Konto – bei einer beliebigen Bank im SEPA-Raum. Vor allem Unternehmen brauchen also weniger Bankverbindungen als zuvor und können ihre Geldflüsse einfacher verwalten. So können Sie Kosten sparen.
Europaweit besserer Konto-Schutz
Im SEPA-Raum kann man sein Konto selbst gegen missbräuchliche Lastschriften schützen – z. B. indem man eine Höchstgrenze für Lastschriften festlegt oder sein Konto für alle oder für bestimmte Lastschriften sperrt. So behalten Sie die Kontrolle über Ihr Konto.
Gleiche Gebühren in der EU
Grenzüberschreitende Euro-Überweisungen und -Lastschriften in alle Länder der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kosten in SEPA gleich viel wie Überweisungen und Lastschriften im Inland – unabhängig vom Betrag.
Achtung: Für elektronische Zahlungen in SEPA-Länder außerhalb der EU bzw. des EWR können höhere Gebühren anfallen. Das betrifft Albanien, Andorra, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, die Schweiz, Serbien, Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich.
Sicher bezahlen!
Hilfreiche Tipps zum sicheren Umgang mit allen Zahlungsmitteln finden Sie hier.
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Das Jahr 2025 bringt wichtige Neuerungen im SEPA-Raum:
- Seit Jänner 2025 müssen alle Banken im SEPA-Raum SEPA-Echtzeitüberweisungen empfangen können.
- Seit Oktober 2025 müssen sie SEPA-Echtzeitüberweisungen auch senden können.
- Ebenfalls seit Oktober 2025 müssen die Banken, bevor sie eine Überweisung freigeben, überprüfen, ob der Name der Empfänger:innen zur angegebenen IBAN passt (IBAN-Namensabgleich). So können sie Fehlüberweisungen verhindern.
Online-Zahlungen und Online-Banking in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind durch die verpflichtende starke Kunden:innen-Authentifizierung noch sicherer.
Alle Personen, die eine Online-Zahlungen auslösen oder auf ein Zahlungskonto zugreifen möchten, müssen ihre Identität eindeutig nachweisen – und zwar mit mindestens zwei unabhängigen Sicherheitsfaktoren (daher auch: 2-Faktor-Authentifizierung). Als Sicherheitsfaktoren kann man verwenden:
- etwas, das man weiß (z. B. PIN)
- etwas, das man besitzt (z. B. Debit- oder Kreditkarte, Handy)
- etwas, das zu einem gehört (z. B. Fingerabdruck)
Diese Faktoren werden abgefragt, bevor man online auf ein Zahlungskonto zugreifen bzw. eine Zahlung auslösen kann.
Nähere Infos finden Sie hier: Starke Kundenauthentifizierung – weshalb und wie erfolgt sie? – FMA Österreich
Grenzüberschreitende Zahlungen in Nicht-Euro-Währungen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kosten nun genauso viel wie eine vergleichbare Inlandzahlung in derselben Fremdwährung.
Für die Umrechnung (z. B. Euro in Fremdwährung) dürfen die Banken Gebühren verrechnen, müssen ihre Kund:innen aber auf klar verständliche Weise darüber informieren.
TIPS ist der Zahlungsservice des Eurosystems für Echtzeit-Zahlungen in Euro. TIPS nimmt im November 2018 den Betrieb auf und wickelt Euro-Zahlungen in Zentralbankgeld ab. TIPS ist kompatibel mit SEPA-Echtzeitüberweisungen. Es wird von Banken und Zahlungsdienstleistern genutzt, aber nicht direkt von Menschen und Unternehmen.
Seit November 2017 sind SEPA-Echtzeit-Überweisungen möglich. Sie dauern nur maximal 10 Sekunden und können das ganze Jahr über täglich rund um die Uhr durchgeführt werden.
Die Banken nehmen zu Beginn freiwillig an SEPA-Echtzeit-Überweisungen teil. Da die Gebühren für Echtzeit-Überweisungen deutlich höher sind als für klassische SEPA-Überweisungen, wird der Service anfangs kaum genutzt.
Seit 2016 genügt die Angabe der internationalen Kontonummer IBAN für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen und -Lastschriften in die Länder der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die internationale Bankkennzahl BIC braucht man nicht mehr anzugeben.
Die geänderte EU-Richtlinie über Zahlungsdienste 2 (PSD2) löst ihre Vorgängerversion (PSD) ab.
In österrreichisches Recht wird sie mit dem aktualisierten Zahlungsdienstegesetz umgesetzt. Das Gesetz verbessert den Verbraucherschutz, fördert Innovationen und erhöht die Sicherheit von Zahlungsdiensten weiter.
Seit 2014 genügt für Überweisungen und Lastschriften in Österreich die Angabe der internationalen Kontonummer IBAN.
Die SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 harmonisiert den bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr. Für Überweisungen und Lastschriften in Euro gelten einheitliche technische Standards (IBAN/BIC) in allen EU-Ländern und den EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. Die einzelnen nationalen Zahlungsverfahren laufen mit 1. August 2012 aus.
Die SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit – SDD) wird eingeführt. Sie kann für bargeldlose Euro-Zahlungen in Österreich und in allen SEPA-Ländern verwendet werden.
Österreich erlässt das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG). Damit wird die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste (Payment Services Directive – PSD) in nationales Recht umgesetzt. Die PSD ist die EU-rechtliche Grundlage für den gemeinsamen Zahlungsraum (SEPA).
Seit 2008 kann man Euro-Zahlungen im gemeinsamen Zahlungsraum (SEPA) per SEPA-Überweisung durchführen (SEPA Credit Transfer – SCT). Eine SEPA-Überweisung funktioniert zwischen allen SEPA-Ländern und allen Banken im SEPA-Raum gleich. Damit ist der erste Schritt zur Umsetzung von SEPA gelungen.
Die SEPA-Überweisung ersetzt schrittweise die nationalen Überweisungsverfahren. Sie funktioniert einheitlich über die internationale Kontonummer (IBAN) und die Bankkennzahl BIC (Business Identifier Code).
Die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive – PSD) sorgt für einen einheitlichen Rechtsrahmen für den EU-weiten bargeldlosen Zahlungsverkehr. Sie ist die zentrale Grundlage für SEPA.
Im Europäische Zahlungsverkehrsrat (European Payments Council – EPC) arbeiten Banken und nationale und europäische Bankenverbände seit 2002 zusammen. Ziel ist es, einheitliche Regeln und Standards für elektronische Zahlungen in Europa einzuführen und laufend zu verbessern. Ergänzend zu den Initiativen der EU-Institutionen trug die Arbeit des EPC maßgeblich dazu bei, die Grundlagen für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) zu schaffen.
Die Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 legt fest, dass Gebühren für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen (bis zu einer Höhe von 50.000 EUR) nicht mehr kosten dürfen als vergleichbare Euro-Zahlungen im Inland. Man spricht von Gebühren-Gleichstellung.
Die Verordnung tritt schrittweise in Kraft:
- 2002 für elektronische Zahlungen (also für Kartenzahlungen und Abhebungen am Geldautomaten)
- 2003 für klassische Überweisungen ins europäische Ausland
SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen
SEPA‑Überweisungen funktionieren im ganzen SEPA-Raum gleich. Sie sind meist kostenlos und dauern maximal einen Banktag – außer, der Zahlungsauftrag kommt nach Annahmeschluss (Cut-off). Samstag, Sonntag und Feiertage sind keine Banktage.
SEPA-Echtzeitüberweisungen dauern nur 10 Sekunden. Sie funktionieren rund um die Uhr das ganze Jahr über.
SEPA-Überweisungen funktionieren nur in Euro. Für Überweisungen in anderen Währungen gelten eigene Fristen und Gebühren.
SEPA-Lastschriften
Mit SEPA-Lastschriften können Konsument:innen und Unternehmen einheitliche Bankeinzüge nutzen – im Inland genauso wie in allen anderen SEPA‑Ländern. Wenn man ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden Zahlungen (einmalig oder regelmäßig) automatisch vom Konto abgebucht. Dabei ist es egal, ob die Zahlung an ein Konto im Inland oder in einem anderen SEPA-Land geht.
SEPA-Kartenzahlungen
SEPA‑Kartenzahlungen ermöglichen rasches und sicheres Bezahlen mit Bank- und Debitkarten – egal, ob im Inland oder in anderen SEPA‑Ländern. Die Zahlungen werden dabei sofort vom Konto abgebucht. In Nicht-EU-Ländern wie z. B. der Schweiz können dafür Gebühren anfallen.
Mit der Debitkarte kann man auch im ganzen SEPA-Raum Geld am Geldautomaten abheben.
Sicher bezahlen!
Hilfreiche Tipps zum sicheren Umgang mit allen Zahlungsmitteln finden Sie hier.
Die IBAN (International Bank Account Number) ist die international gültige Kontonummer eines Bankkontos. Länge und Aufbau der IBAN sind je nach Land unterschiedlich. Eine IBAN kann bis zu 34 Zeichen umfassen. Eine österreichische IBAN hat immer 20 Stellen.
Für Überweisungen und Lastschriften innerhalb des Euroraums, der EU und des EWR genügt es, die IBAN des Empfängers (ohne BIC) anzugeben.
Nähere Informationen zur IBAN finden Sie hier.
Der BIC (Bank Identifier Code) ist das weltweit eindeutige Kennzeichen einer Bank. Es besteht aus 8 oder 11 Stellen (Zahlen und Buchstaben). Die ersten vier Stellen stehen für die Bank, die nächsten beiden für das Land und die letzten beiden für die Stadt, in der die Bank sich befindet. Danach kann noch ein dreistelliger Branchencode folgen. Der BIC der OeNB lautet z. B. „NABAATWW“.
Den BIC Ihrer eigenen Bank können Sie auf Ihrem Kontoauszug oder in Ihrer E-Banking-App sehen.
Für Überweisungen oder Lastschriften in ein SEPA-Land außerhalb des EWR oder in ein Land außerhalb von SEPA brauchen Sie – zusätzlich zum IBAN des Empfängers – den BIC der Empfängerbank. Er sollte z. B. auf der Rechnung angegeben sein.
Nach dem internationalen Finanznetzwerk SWIFT, das den BIC entwickelt hat und verwaltet, heißt der BIC auch „SWIFT-Code“.
Weitere Informationen zum BIC finden Sie hier.
Wenn Sie versehentlich Geld an einen falschen Empfänger überwiesen haben, kontaktieren Sie bitte sofort Ihre Bank – entweder telefonisch oder persönlich vor Ort.
- Ist die Buchung noch nicht abgeschlossen, kann die Bank sie in vielen Fällen problemlos stornieren werden und Sie bekommen Ihr Geld zurück.
Das gilt vor allem für herkömmliche SEPA-Überweisungen. - Bei SEPA-Echtzeitüberweisungen wird das Geld sofort von Ihrem Konto abgebucht und auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.
Eine Stornierung ist dann nicht mehr möglich, und die Bank kann Ihr Geld nicht mehr auf Ihr Konto zurückbuchen. - Ist das Geld bereits beim Empfänger, können Sie von Ihrer Bank verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag zurückzubekommen. Die Bank hat eine Unterstützungspflicht, kann aber keine Erfolgsgarantie abgeben.
Zum Schutz vor Fehlüberweisungen oder Betrug muss Ihre Bank vor jeder Euro-Überweisung einen IBAN-Namensabgleich durchführen. Das heißt, sie überprüft automatisch, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt, und informiert Sie über das Ergebnis.
Wenn Ihre Bank diesen Abgleich nicht, oder nicht korrekt, durchführt und es dadurch zu einer Fehlüberweisung kommt, haben Sie ein Recht auf Entschädigung.
Mehr Informationen zum IBAN-Namensabgleich (Empfängerüberprüfung) finden Sie hier.
Für SEPA-Echtzeitüberweisungen können Sie dieselben Möglichkeiten nutzen, die Ihre Bank bereits für SEPA-Überweisungen anbietet. Das heißt, Sie können SEPA-Echtzeitüberweisungen z. B. beauftragen
- im Online-Banking
- über E-Banking-Apps
- an Selbstbedienungsterminals
- am Bankschalter
Mehr Informationen zur SEPA-Echtzeitüberweisung finden Sie hier.
Banken und Zahlungsdienstleister können Obergrenzen für Überweisungen in Euro festlegen (z. B. als Voreinstellung), um Risiken zu minimieren und Betrug vorzubeugen. Diese Obergrenzen müssen für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen gleich sein.
Die Kund:innen haben die Möglichkeit, auch selbst einen Höchstbetrag festzulegen – entweder pro Überweisung oder pro Tag. Dieser kann auch höher sein als eine etwaige Voreinstellung.
Mehr Informationen zur SEPA-Echtzeitüberweisung finden Sie hier.
SEPA-Echtzeitüberweisung sind in alle Länder des SEPA-Raums möglich.
Zum SEPA-Raum gehören alle 27 EU-Mitgliedstaaten, 3 EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowei Albanien, Andorra, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, die Schweiz, Serbien, Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich.
Ja. SEPA-Echteitüberweisungen sind derzeit nur in Euro möglich.
Der IBAN-Namensabgleich wird bei jeder SEPA-Überweisung durchgeführt, egal ob herkömmliche Überweisung oder Echtzeitüberweisung.
Mehr Informationen zum IBAN-Namensabgleich (Empfängerüberprüfung) finden Sie hier.
Eine klassische Bankleitzahl wie früher in Österreich oder Deutschland gibt es seit 2014 nicht mehr. Statt dessen verwenden die Banken im SEPA-Raum die IBAN (International Bank Account Number) und den BIC (Bank Identifier Code).
- Für Überweisungen und Lastschriften innerhalb des Euroraums bzw. des EWR genügt die Angabe der IBAN.
- Für Überweisungen und Lastschriften im SEPA-Raum außerhalb des EWR braucht man IBAN und BIC.
Auch außerhalb des SEPA-Raums verwenden manche Länder die internationale Kontonummer IBAN.