Unser Bargeld
Bargeld verfügt über eine Reihe besonderer Merkmale und Vorteile: Es ist unmittelbar, unabhängig von Technik, inklusiv und schafft ein hohes Maß an Vertrauen. Damit bleibt es ein wichtiges Stück gelebter Freiheit im Alltag. Die OeNB setzt sich dafür ein, dass diese Form des Bezahlens auch in Zukunft erhalten bleibt und für alle Menschen verlässlich verfügbar ist.
Modern in seiner Einfachheit
Bargeld ist das einzige öffentliche Zahlungsmittel, das unabhängig von kommerziellen Anbieter:innen funktioniert. Es gehört der Gesellschaft – physisch, direkt und ohne Zwischeninstanzen.
Als gebührenfreies Zahlungsmittel sorgt es für Fairness im Wettbewerb und schützt vor versteckten Kosten oder Abhängigkeiten. Bargeld steht für Transparenz, Stabilität und echte Wahlfreiheit im digitalen Zeitalter.
Sicher in seiner Struktur
Bargeld ist gelebter Datenschutz: Zahlungen bleiben privat, ohne Datenspuren oder Weitergabe an Dritte. Gleichzeitig erfüllt Bargeld höchste Sicherheitsstandards – mit modernster Technologie in jeder Banknote.
Es funktioniert jederzeit – ohne Strom, ohne Internet, ohne Systemabhängigkeit. Gerade in unsicheren Zeiten ist Bargeld ein stabiles Rückgrat unseres Zahlungsverkehrs.
Menschlich in seiner Wirkung
Bargeld schafft echte Begegnungen und macht Wert greifbar. Es ist für alle zugänglich – unabhängig von Alter, Technik oder sozialem Hintergrund. Gleichzeitig fördert es ein bewusstes Ausgabenverhalten und stärkt das Verständnis für Geld im Alltag. Bargeld ist einfach – und genau darin liegt seine Stärke.
Fünf gute Gründe für Bargeld
Es gibt immer wieder Befürchtungen und Ängste, dass das Bargeld abgeschafft wird. Dieses Video liefert fünf gute Gründe, warum Bargeld aus unserer Sicht bleiben wird.
Wahlfreiheit beim Bezahlen
Als Notenbank steht die OeNB für Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr und damit für den Erhalt von Euro-Bargeld in guter Qualität als öffentliches Zahlungsmittel und dessen – auch zukünftige – Rolle als tragende Säule im Zahlungsverkehr.
Tipp für Krisenfälle
Es ist sinnvoll, Bargeld zu Hause zu haben. Die OeNB empfiehlt ungefähr den Betrag von zwei Wocheneinkäufen (oder bis zu 100 EUR pro Haushaltsmitglied) in niedrigen Stückelungen sicher aufzubewahren. So können Sie auch bei Ausfällen von elektronischen Zahlungsmöglichkeiten bezahlen.
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Gut versorgt: OeNB-Geldausgabeautomaten
Eine gute Versorgung der Menschen in Österreich mit Bargeld und dessen einfache Erreichbarkeit sind wesentliche Ziele der OeNB. Deshalb möchte die OeNB dem Wunsch vieler Menschen nachkommen und bestehende Bargeld-Versorgungslücken im ländlichen Raum schließen.
Diese Prinzipien werden durch konkrete Maßnahmen umgesetzt:
- Die GSA sorgt mit modernen Cash-Centern und automatisierten Sortier- und Zählsystemen für eine schnelle, sichere und ressourcenschonende Bargeldlogistik – von Banken über Zahlungsdienstleister bis hin zum Handel.
- Die Münze Österreich AG verbindet Tradition und Innovation. Neben der Prägung von Umlaufmünzen entwickelt sie regelmäßig neue Produktlinien wie Sammlermünzen und Edelmetallprodukte. Der Wiener Philharmoniker zählt zu den international bedeutendsten Anlagemünzen.
- Die OEBS hat sich von einer klassischen Banknotendruckerei zu einem internationalen Kompetenzzentrum in Sachen Banknoten entwickelt. Sie produziert den von der EZB zugeteilten Anteil an Euro-Banknoten für Österreich und teilweise für Belgien sowie Fremdwährungen für internationale Kund:innen. Für den Erfolg der OEBS spielen auch die strategischen Kooperationen eine entscheidende Rolle: Hierzu zählen die enge Zusammenarbeit mit der Notenbank von Frankreich sowie die Partnerschaft mit den Notenbanken von Belgien und Portugal im Rahmen der „Euro Printing Inhouse Cooperation (EPIC)“.
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Bargeld, digitaler Euro und die Rolle der OeNB
Die aktuelle Diskussion rund um Bargeld und elektronisches Bezahlen zeigt, wie stark sich das Zahlungsumfeld verändert. Bargeld bleibt in Österreich aufgrund seiner besonderen Eigenschaften sehr beliebt, gleichzeitig arbeiten EU‑Institutionen und Notenbanken an einer möglichen digitalen Ergänzung: dem digitalen Euro. Die Europäische Kommission hat dafür ein umfassendes Paket vorgelegt, das sowohl den Zugang zu Bargeld sichern als auch einen Rahmen für digitales Zentralbankgeld schaffen soll. Die OeNB bringt sich aktiv in diesen Prozess ein. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Gleichbehandlung von Bargeld und digitalem Euro bei der Annahmepflicht für Unternehmen.
- Bargeld stärken - verpflichtende Annahme, gesicherte Versorgung, nationale Gestaltungsspielräume.
- Digitalen Euro entwickeln - Ergänzung zu Bargeld, nutzerfreundlich, sicher, kostenfrei.
- Gleichbehandlung sicherstellen - klare Annahmepflichten für Unternehmen, sinnvolle Ausnahmen.
- OeNB in zentraler Rolle - Mitarbeit an EU‑Prozessen, Austausch mit Marktteilnehmer:innen, Positionierung in Konsultationen.
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Mit der geplanten EU‑Bargeldverordnung (Legal Tender Cash Regulation, LTCR) soll die Annahmepflicht künftig europaweit noch stärker abgesichert werden. Ziel ist es, die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Bargeld langfristig zu garantieren und die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Eine nationale Bargeldobergrenze gibt es in Österreich nicht; Bargeldzahlungen sind daher weiterhin uneingeschränkt zulässig.
In Österreich gibt es derzeit keine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen. Diese Situation ändert sich jedoch mit 10. Juli 2027, wenn neue EU‑Regeln aus dem EU‑Geldwäschepaket (Verordnung (EU) 2023/1113) in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt gilt im geschäftlichen Bereich eine Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro. Beträge darüber dürfen Unternehmen nicht mehr vollständig bar annehmen. Zusätzlich müssen Händler ab Barzahlungen von 3.000 Euro die Identität ihrer Kundinnen und Kunden feststellen und dokumentieren, wie es die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten nach der Geldwäscheverordnung (EU) 2023/1113 vorsehen. Reine Privat‑zu‑Privat‑Geschäfte bleiben weiterhin von der 10.000‑Euro‑Grenze ausgenommen. Auch der Besitz, das Abheben und das Einzahlen von Bargeld bleiben uneingeschränkt zulässig, da diese Bereiche nicht von den EU‑Beschränkungen erfasst sind.
Falschgeld darf nicht angenommen werden und ist gemäß §79 Nationalbankgesetz der OeNB oder der Münze Österreich AG zur Überprüfung zu übergeben.
Auch Unternehmen und ihr Kassenpersonal unterliegen klaren Vorgaben.
- Wird Bargeld akzeptiert, besteht die Pflicht, geprüftes Wechselgeld auszugeben.
- Verdächtige Banknoten müssen anhand der Sicherheitsmerkmale überprüft werden.
Falschgeld darf keinesfalls weitergegeben werden.
Grundsätzlich besteht innerhalb des gesamten Euro-Währungsgebietes eine Annahmeverpflichtung für sämtliche Euro-Banknoten. Alle von der OeNB, der Europäischen Zentralbank (EZB) und von den nationalen Zentralbanken der anderen Euro-Länder ausgegebenen, auf Euro lautenden Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel. Gemäß § 61 Nationalbankgesetz (NBG) müssen die Euro-Banknoten zum Nennwert unbeschränkt angenommen werden. Damit wird für die Banknoten von 5 bis 500 Euro eine grundsätzlich unbeschränkte Annahmeverpflichtung begründet. Daher steht der generelle Ausschluss der Annahme einzelner bestimmter Banknotenkategorien mit dem in § 61 NBG verankerten Grundsatz der unbeschränkten Annahmepflicht für Euro-Banknoten im Widerspruch.
Gemäß § 8 Scheidemünzengesetz müssen Scheidemünzen in folgendem Ausmaß angenommen werden:
- von der OeNB und der Münze Österreich AG ohne Begrenzung
- von den Gebietskörperschaften bis zu 100 Stück
- von allen übrigen Personen bis zu 50 Stück (davon Gedenkmünzen nur bis zu zehn Stück)