Falschgeld – was tun?

Gefälschte Euro-Banknoten lassen sich meist erkennen, wenn man mehrere Sicherheitsmerkmale überprüft, da Fälscher:innen oft nur einzelne nachahmen. Hier finden Sie Tipps zum Umgang mit möglichem Falschgeld sowie notwendige weitere Schritte.

Falschgeld – was tun?

Hier gibt es nützliche Tipps zum Umgang mit Falschgeld. Außerdem können Sie sich informieren, wo und wie Sie Banknoten einreichen können, die Sie für gefälscht halten.

  • Prägen Sie sich mindestens zwei bis drei Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten ein.
  • Prüfen Sie Wechselgeld sofort. Lassen Sie sich dabei Zeit.
  • Bitten Sie an der Kassa um eine andere Banknote, wenn Sie Zweifel an der Echtheit Ihres Wechselgelds haben.
  • Zahlen Sie möglichst betragsgenau und steuern Sie so die Menge des Wechselgelds. In der Regel bekommen Sie keine großen Mengen an (höheren) Banknoten als Retourgeld zurück. Wechseln Sie gegebenenfalls hohe Banknotenwerte (100 oder 200) in einer Bank.
  • Entscheiden Sie sich für niedrigere Banknoten (10, 20 oder 50 Euro), um betragsgenau zahlen zu können. Manche Geldausgabeautomaten bieten die Möglichkeit die Banknoten-Stückelung selbst zu wählen.
  • Wechseln Sie auf keinen Fall Geld auf dem Schwarzmarkt. Lassen Sie sich auch nicht von unbekannten Privatpersonen Geld wechseln und wechseln Sie auch keine größeren Scheine für Unbekannte.
  • Kaufen Sie ausländische Währungen im In- und Ausland nur bei Banken oder offiziellen Wechselstuben. Bewahren Sie den Geldwechselbeleg als Beweismittel auf.
  • Prägen Sie sich das Aussehen und die Beschaffenheit von echten Banknoten in ausländischer Währung genau ein, nachdem Sie diese in Banken oder Wechselstuben erworben haben. So können Sie allfällige Fälschungen leichter erkennen.

Falschgeld darf auf keinen Fall wieder ausgegeben werden. Wenn Sie eine verdächtige Banknote in Händen haben, bringen Sie sie am besten zu einer Bank. Banken sind gemäß Nationalbankgesetz dazu verpflichtet, fälschungsverdächtige Banknoten und Münzen einzubehalten. Das Kreditinstitut nimmt Ihre Daten (für die eventuelle Erstattung des Wertes) auf und stellt einen Beleg als Bestätigung aus. Verdächtige Banknoten werden an die OeNB zur Prüfung übermittelt, verdächtige Münzen an die Münze Österreich AG. Erweist sich eine Banknote oder Münze als echt, wird der Wert ersetzt. War die Banknote eine Fälschung, wird ihr Wert nicht erstattet.

Was sollen Sie tun, wenn der Verdacht besteht, dass jemand mit Falschgeld bezahlt hat oder bezahlen will? Dieser Verdacht kann entstehen, wenn eine Fälschung für das Auge offenkundig ist, wenn das Papier sich anders als gewohnt anfühlt oder das Druckbild Zweifel an der Echtheit aufkommen lässt. Auch ein auffälliges Verhalten der Kundin oder des Kunden beim Bezahlen kann die Aufmerksamkeit erregen.

  • Ruhe bewahren – es könnte ein Irrtum sein.
  • Prüfen, ob auf dem Geldschein mehrere Sicherheitsmerkmale vorhanden sind. Verwenden Sie ein Prüfgerät zur zusätzlichen Echtheitsprüfung, sofern Ihr Betrieb über ein solches verfügt.
  • Sollte sich der Verdacht bestätigen, bitten Sie die Kundin oder den Kunden um etwas Geduld und informieren Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzten. Ihre Vorgesetzten können dann das Problem ansprechen und die Sicherheitsbehörden benachrichtigen.
  • Wenn vorhanden, schalten Sie die Alarmkamera ein. Versuchen Sie sich die Erscheinung der Person, die mit Falschgeld zahlen möchte, gut einzuprägen.
  • Will die Kundin oder der Kunde, trotz der Aufforderung auf die Polizei zu warten, das Geschäftslokal verlassen, sollten Sie – im Interesse der eigenen Sicherheit – nichts dagegen unternehmen. Die Personenbeschreibung bzw. gegebenenfalls das Kfz-Kennzeichen und Automodell sollten (sofern möglich) notiert werden.
  • Falls es möglich ist, geben Sie die Banknote nicht an die zahlende Person zurück. Fälschungsverdächtige Banknoten sind unverzüglich an die Sicherheitsdienststellen weiterzuleiten.

Fälschungsverdächtige Banknoten
Wenn Sie in den Besitz einer fälschungsverdächtigen Banknote gelangt sind, so reichen Sie diese bitte gemeinsam mit dem hier angeführten Formular unter der folgenden Adresse ein:

Oesterreichische Nationalbank
Banknoten- und Münzenkasse / NCC-NAC
Otto-Wagner-Platz 3
1090 Wien

Einreichformular für fälschungsverdächtige Banknoten (PDF, 81,8 KB)

Fälschungsverdächtige Münzen
Sollten Sie fälschungsverdächtige Münzen haben, so senden Sie diese bitte an:

Münze Österreich AG
Abteilung Labor / CNAC
Am Heumarkt 1
1030 Wien

Einreichformular für fälschungsverdächtige Münzen (PDF, 2,0 MB)

Rechtslage

Einbehaltung und Überprüfung von fälschungsverdächtigen Banknoten und Münzen

Das Nationalbankgesetz (§ 79) verpflichtet die OeNB, die Münze Österreich AG, Banken und sonstige Zahlungsdienstleister sowie alle anderen Wirtschaftssubjekte, zu deren Aufgaben die Bearbeitung und Ausgabe von Banknoten und Münzen gehören (z. B. Wechselstuben, Geldtransportunternehmen, Casinos), fälschungsverdächtige Banknoten und Münzen gegen Bestätigung einzubehalten. Unter diese Verpflichtung fallen auch Handeltreibende, die als Nebentätigkeit Geldausgabeautomaten betreiben.

Für die Überprüfung von Münzen, die in Österreich gesetzliches Zahlungsmittel sind, ist die Münze Österreich zuständig. Euro-Banknoten und andere Münzen fallen in die Zuständigkeit der OeNB.

Die OeNB und die Münze Österreich verwahren als gefälscht erkannte Banknoten und Münzen zur weiteren Verfügung der Strafgerichte. Eine Rückgabe ist unzulässig – außer im Fall von Münzen mit Edelmetallgehalt unter bestimmten Voraussetzungen.

Die OeNB und die Münze Österreich haben dem Bundesministerium für Inneres Bericht zu erstatten und die Person, deren Banknote oder Münze einbehalten wurde, vom Ergebnis zu verständigen.

Fälschung oder Verfälschung von Euro-Banknoten und -Münzen

Wer Euro-Banknoten oder -Münzen fälscht oder verfälscht oder Euro-Fälschungen in Umlauf bringt, muss in Österreich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Dasselbe gilt für Personen, die wissentlich falsche oder verfälschte Euro-Banknoten oder -Münzen einführen, ausführen, transportieren, annehmen oder sich solche verschaffen. 

Ebenfalls mit einer Strafe rechnen müssen Personen, die: Gerätschaften, Gegenstände, Computerprogramme und andere Mittel anfertigen oder annehmen, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fälschung oder Verfälschung von Banknoten und Münzen besonders geeignet sind, oder sich solche Mittel verschaffen oder besitzen.

Reproduktionsrichtlinien und Umtausch beschädigter Euro-Banknoten

Der Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (EZB/2003/4) legt fest, unter welchen Voraussetzungen Euro-Banknoten dargestellt oder abgebildet werden dürfen und schadhafte oder beschädigte Euro-Banknoten umgetauscht werden können.

Beschluss der EZB Nr. EZB/2013/10 vom 19. April 2013 (PDF, 838 KB)

Urheberrecht

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das Urheberrecht an den Euro-Banknoten. Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der EU und die EZB können rechtliche Schritte gegen diejenigen, die das Urheberrecht verletzen, einleiten. Die Euro-Münzen unterliegen ebenso den urheberrechtlichen Bestimmungen.