Banknotenprüfgeräte im Test
Das OeNB‑Testzentrum sorgt für höchste Standards in der Bargeldbearbeitung: Es prüft Banknotenbearbeitungsgeräte, überwacht deren Einsatz im Feld und koordiniert die österreichweite Datenerhebung zur Cash‑Verarbeitung.
Weiterführende Links
- EZB: Kontakte zu Testzentren der anderen Notenbanken des Eurosystems
- EZB: Gesamtverzeichnis getesteter Gerätetypen zur Banknotenbearbeitung
- EZB: Gesamtverzeichnis getesteter Geräte zur Echtheitsprüfung von Banknoten
- Europäische Kommission – The European Technical and Scientific Centre (ETSC) – Coin Processing Machines (nur auf Englisch verfügbar)
- OLAF – Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung
Weiterführende Links
- Bundesgesetz über die Oesterreichische Nationalbank (Nationalbankgesetz 1984 – NBG)
- Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen
- Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 16. September 2010 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2010/14) (2010/597/EU)
Geldausgabeautomaten dürfen sowohl mit OeNB/GSA-geprüftem Geld als auch mit von einer geeigneten Banknotenbearbeitungsmaschine geprüftem Geld befüllt werden.
Die Banknotenbearbeitungsmaschine muss in der Lage sein, die Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit zu prüfen und muss erfolgreich von einer nationalen Zentralbank im Euroraum getestet worden sein. In Österreich werden diese Tests vom OeNB-Testzentrum durchgeführt. Eine Liste geeigneter Geräte befindet sich auf der EZB-Website.
Eine Befüllung von Geldausgabeautomaten mit manuell aussortierten Banknoten ist – auch von geschultem Personal – nicht zulässig.
Hinweis: Ein Geldautomat ist ein Selbstbedienungsautomat, der durch Verwendung einer Bankkarte oder anderer Mittel Euro-Banknoten durch Belastung eines Bankkontos an die Öffentlichkeit ausgibt wie etwa ein Geldausgabeautomat. Selfcheckout-Terminals, bei denen die Bevölkerung für Waren oder Dienstleistungen entweder mit Bankkarte, Bargeld oder anderen Zahlungsinstrumenten bezahlen kann und die über eine Bargeldabhebefunktion verfügen, werden ebenfalls als Geldautomaten angesehen.
Downloads
- Ausweisrichtlinie zur Statistik "Datenerhebung bei den Bargeldakteuren" (PDF, 203 KB)
- DCCP-Handbuch (PDF, 493 KB)
- Liste der Identnummern von SB-Standorten (XLSX, 15 KB)
- FAQ – Datenerhebung im Rahmen der Banknotenbearbeitung (DCCP) im OeNB-Portal (PDF, 50 KB)
- FAQ – Datenmeldung Bargeldbearbeitung im OeNB-Portal (PDF, 55 KB)
- FAQ – OeNB-Portal Applikationsadministrator (PDF, 42 KB)
- Handbuch – OeNB-Portal (PDF, 2 MB)
- Zugang zum OeNB-Portal über das Unternehmensserviceportal (USP) (PDF, 724 KB)
Weiterführende Links
Wenn eine BAM (Banknote Authentication Machine), eine BPM (Banknote Processing Machine), eine TAM (Teller Assistant Machine) oder eine TARM (Teller Assistant Recycling Machine) verwendet wird, ist sie zu melden. Das Gesetz (EZB/2010/14) verlangt, dass diese Maschinen immer gemeldet werden.
Sie ist auch dann zu melden, wenn das bearbeitete Geld nicht für die Wiederbefüllung eines Geldausgabeautomaten oder nur am Schalter verwendet wird, weil sie potenziell zur Wiederbefüllung verwendet werden könnte.
Bewegungsdaten sind immer zu melden, d. h. zumindest die erste Spalte „Gesamtzahl der bearbeiteten Banknoten“, da sich die Meldung sonst technisch nicht absetzen lässt.