Testing banknote authentication machines
At the OeNB Test Centre, we make sure that top standards are observed in cash processing: We test banknote handling machines, monitor their use and coordinate the collection of cash processing data across Austria.
Related links
- ECB: NCB contacts – Testing of authentication devices and banknote handling machines
- ECB: Successfully tested types of banknote handling machine
- ECB: List of successfully tested banknote authentication devices
- European Commission: The European Technical and Scientific Centre (ETSC) – Coin Processing Machines
- OLAF – European Anti-Fraud Office
Related links
- Federal Act on the Oesterreichische Nationalbank (Nationalbank Act 1984) (availalbe in German only)
- Council Regulation (EC) No 1338/2001 of 28 June 2001 laying down measures necessary for the protection of the euro against counterfeiting
- Decision of the European Central Bank of 16 September 2010 on the authenticity and fitness checking and recirculation of euro banknotes (ECB/2010/14) (2010/597/EU)
Geldausgabeautomaten dürfen sowohl mit OeNB/GSA-geprüftem Geld als auch mit von einer geeigneten Banknotenbearbeitungsmaschine geprüftem Geld befüllt werden.
Die Banknotenbearbeitungsmaschine muss in der Lage sein, die Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit zu prüfen und muss erfolgreich von einer nationalen Zentralbank im Euroraum getestet worden sein. In Österreich werden diese Tests vom OeNB-Testzentrum durchgeführt. Eine Liste geeigneter Geräte befindet sich auf der EZB-Website.
Eine Befüllung von Geldausgabeautomaten mit manuell aussortierten Banknoten ist – auch von geschultem Personal – nicht zulässig.
Hinweis: Ein Geldautomat ist ein Selbstbedienungsautomat, der durch Verwendung einer Bankkarte oder anderer Mittel Euro-Banknoten durch Belastung eines Bankkontos an die Öffentlichkeit ausgibt wie etwa ein Geldausgabeautomat. Selfcheckout-Terminals, bei denen die Bevölkerung für Waren oder Dienstleistungen entweder mit Bankkarte, Bargeld oder anderen Zahlungsinstrumenten bezahlen kann und die über eine Bargeldabhebefunktion verfügen, werden ebenfalls als Geldautomaten angesehen.
Downloads
- Ausweisrichtlinie zur Statistik "Datenerhebung bei den Bargeldakteuren" (PDF, 203 KB)
- DCCP-Handbuch (PDF, 493 KB)
- Liste der Identnummern von SB-Standorten (XLSX, 15 KB)
- FAQ – Datenerhebung im Rahmen der Banknotenbearbeitung (DCCP) im OeNB-Portal (PDF, 50 KB)
- FAQ – Datenmeldung Bargeldbearbeitung im OeNB-Portal (PDF, 55 KB)
- FAQ – OeNB-Portal Applikationsadministrator (PDF, 42 KB)
- Handbuch – OeNB-Portal (PDF, 2 MB)
- Zugang zum OeNB-Portal über das Unternehmensserviceportal (USP) (PDF, 724 KB)
Wenn eine BAM (Banknote Authentication Machine), eine BPM (Banknote Processing Machine), eine TAM (Teller Assistant Machine) oder eine TARM (Teller Assistant Recycling Machine) verwendet wird, ist sie zu melden. Das Gesetz (EZB/2010/14) verlangt, dass diese Maschinen immer gemeldet werden.
Sie ist auch dann zu melden, wenn das bearbeitete Geld nicht für die Wiederbefüllung eines Geldausgabeautomaten oder nur am Schalter verwendet wird, weil sie potenziell zur Wiederbefüllung verwendet werden könnte.
Bewegungsdaten sind immer zu melden, d. h. zumindest die erste Spalte „Gesamtzahl der bearbeiteten Banknoten“, da sich die Meldung sonst technisch nicht absetzen lässt.
OeNB-Rundschreiben zur Bargeldsicherheit
Die OeNB-Rundschreiben zur Bargeldsicherheit präzisieren bestehende gesetzliche Bestimmungen für die Bearbeitung von Bargeld. Sie schaffen Orientierung, bauen bestehende Unklarheiten ab und machen die Erwartungshaltung der zuständigen Bargeldbehörde transparent.
Darüber hinaus greifen die Rundschreiben praktische Fragestellungen auf, die in der täglichen Umsetzung beobachtet werden. Sie zeigen mögliche Lösungsansätze auf und unterstützen die betroffenen Stellen dabei, die gesetzlichen Vorgaben einheitlich und nachvollziehbar umzusetzen.
Die Rundschreiben verstehen sich als praxisnahe Ergänzung zu den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie dienen dazu, Sicherheit und Klarheit in der Bargeldbearbeitung zu fördern und eine verlässliche Grundlage für die tägliche Praxis zu schaffen.
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Bargeldtagung
Am 28. September 2026 veranstaltete die OeNB eine Bargeldtagung zum Themenschwerpunkt Bargeldmonitoring. Im Mittelpunkt stand der fachliche Austausch zwischen der OeNB als zuständiger Aufsichtsbehörde und den Bargeldakteur:innen.
Die Teilnehmer:innen erhielten einen Einblick in den Ablauf von Bargeldmonitorings sowie in häufige Mängel, die im Rahmen von Vor-Ort-Überprüfungen festgestellt werden. Die Veranstaltung unterstützte die Beaufsichtigten dabei, typische Feststellungen frühzeitig zu erkennen und potenzielle Schwachstellen sowie Risiken in der Bargeldbearbeitung proaktiv zu beheben.