Testing banknote authentication machines

At the OeNB Test Centre, we make sure that top standards are observed in cash processing: We test banknote handling machines, monitor their use and coordinate the collection of cash processing data across Austria.

Equipment tests

The OeNB’s Cash Security Unit tests banknote handling machines in accordance with uniform Eurosystem standards. This ensures that counterfeit money is reliably detected and that manufacturers can continually improve their devices. During equipment tests, manufacturers can test their machines using a wide range of representative counterfeit euro banknotes. The national central banks of the euro area, including the OeNB, offer tests for different types of banknote handling machines. Tests involve the use of test sets containing genuine and counterfeit euro banknotes.

What different tests are there?

  • Counterfeit detection tests: to test whether devices are capable of recognising genuine euro banknotes and distinguishing genuine euro banknotes from representative euro counterfeits.
     
  • Fitness-for-circulation tests: to test whether devices are capable of sorting euro banknotes according to their fitness for circulation and of separating fit and unfit euro banknotes.
     
  • Traceability tests: to test whether self-service devices have a correctly functioning traceability system in place so it is possible to trace who made a payment.

Those types of machines that have passed the test(s) carried out by a national central bank are listed in the ECB’s register of successfully tested types of banknote handling machines.

It is always possible that new counterfeits may emerge which differ from those used to test the machines’ detection capabilities. The published test results can therefore only indicate whether the banknote handling machine in question was able to detect the counterfeits contained in the test set on the day the machine was tested. 

We also test coin-processing equipment in collaboration with the Coins National Analysis Centre (CNAC) at Münze Österreich AG.

How to contact the OeNB Test Centre

To make an appointment for an equipment test, please contact us at

OeNB Test Centre
Otto-Wagner-Platz 3
1090 Vienna, Austria
Send e-mail

Delivery of banknote handling machines

Haulage companies must deliver banknote handling machines (in particular cash recycler systems) on working days between 09:00 and 11:00 at the OeNB’s loading bay.
Upon delivery (collection), a person authorised to act on behalf of the delivering company must be present to oversee the transport of the machines onto (from) the Test Centre’s premises.

Oesterreichische Nationalbank (sign reading "Ladehof"/loading bay)
Rotenhausgasse 2
1090 Vienna, Austria

 

Cash monitoring

The OeNB’s Cash Security Unit carries out regular cash monitoring exercises at the premises of cash handlers listed under Article 79 paragraph 1 Nationalbank Act 1984 and Article 6 paragraph 1 of Regulation (EC) No 1338/2001. The legal basis for cash monitoring is provided by Article 79 paragraph 1 Nationalbank Act 1984 in conjunction with Article 10 paragraph 1 Decision of  the European Central Bank ECB/2010/14 as amended.

These monitoring exercises cover the operational functionality of banknote handling systems in live operation as well as reviews of organisational procedures in place to ensure that on-site banknote handling (i.e. on cash handlers’ premises) complies with the regulations.

Frequently asked questions

Geldausgabeautomaten dürfen sowohl mit OeNB/GSA-geprüftem Geld als auch mit von einer geeigneten Banknotenbearbeitungsmaschine geprüftem Geld befüllt werden.

Die Banknotenbearbeitungsmaschine muss in der Lage sein, die Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit zu prüfen und muss erfolgreich von einer nationalen Zentralbank im Euroraum getestet worden sein. In Österreich werden diese Tests vom OeNB-Testzentrum durchgeführt. Eine Liste geeigneter Geräte befindet sich auf der EZB-Website.

Eine Befüllung von Geldausgabeautomaten mit manuell aussortierten Banknoten ist – auch von geschultem Personal – nicht zulässig.

Hinweis: Ein Geldautomat ist ein Selbstbedienungsautomat, der durch Verwendung einer Bankkarte oder anderer Mittel Euro-Banknoten durch Belastung eines Bankkontos an die Öffentlichkeit ausgibt wie etwa ein Geldausgabeautomat. Selfcheckout-Terminals, bei denen die Bevölkerung für Waren oder Dienstleistungen entweder mit Bankkarte, Bargeld oder anderen Zahlungsinstrumenten bezahlen kann und die über eine Bargeldabhebefunktion verfügen, werden ebenfalls als Geldautomaten angesehen.

DCCP-Datenmeldung

Gemäß Art. 11 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank EZB/2010/14 idgF haben Bargeldakteur:innen die OeNB 

  • schriftlich, einschließlich in elektronischer Form, zu informieren bevor ein Banknotenbearbeitungsgerätetyp in Betrieb genommen wird und
  • mit den in Anhang IV festgelegten Informationen zu beleifern (= DCCP-Datenmeldung)

damit die EZB und die OeNB die Einhaltung dieses Beschlusses durch die Bargeldakteur:innen überwachen und Entwicklungen im Bargeldkreislauf beaufsichtigen können.

Im Rahmen dieser regelmäßigen (halbjährlichen) Datenmeldung werden folgende Informationen erfasst:

  • Einrichtungen, in denen Bargeld bearbeitet wird
  • Anzahl und Typ, der im Einsatz befindlichen Bargeldbearbeitungsgeräte und Geldautomaten
  • Umfang der Bargeldbearbeitung (Anzahl der bearbeiteten und wiederausgegebenen Euro-Banknoten)

Wann ist ein:e Bargeldakteur:in meldepflichtig?

Ein:e Bargeldakteur:in ist meldepflichtig, wenn Geräte zur Banknotenbearbeitung verwendet werden. Die Meldung ist halbjährlich (spätestens Ende Februar bzw. Ende August) und auf Filialebene von berechtigten Personen durchzuführen. Innerhalb des Unternehmens muss der Meldefluss sichergestellt werden. Die Meldeberechtigungen werden dabei vom für das OeNB-Portal zuständigen Applikationsadministrator des meldepflichtigen Unternehmens verwaltet.

Wie kann gemeldet werden?

Die halbjährlichen Meldungen der Daten erfolgen über das OeNB-Meldeportal oder via Sammelmeldungen mittels verschlüsselter Datenübertragung. Zum OeNB-Meldeportal gelangen Sie mit Handy-Signatur bzw. ID-Austria.

Der Zugang wird vom Unternehmensadministrator Ihres Unternehmens vergeben. Folgendes Handbuch liefert Erklärungen zur Rolle des Unternehmensadministrators und der Anmeldung am OeNB-Portal.

Information zur Maschinen-ID

Im Zuge der Datenmeldung an die OeNB muss die Maschinen-ID gemeldet werden. Dabei handelt es sich um eine 12-stellinge Nummer, die seitens der EZB für die jeweilige Software (Datenwährungssatz) vergeben wurde.

Es können in jeder Meldeperiode jeweils nur die aktuell gültigen Maschinen-IDs im Meldeportal ausgewählt werden.

Die Maschinen-ID wird im Verzeichnis getesteter Gerätetypen zur Banknotenbearbeitung auf der EZB-Website veröffentlicht. Um die richtige Maschinen-ID zu finden, müssen sowohl die Gerätebezeichnung als auch die Softwarebezeichnung des Banknotenbearbeitungsgerätes bekannt sein. Beide können mit Hilfe einer Sucheingabemaske gefunden werden. Banknotenbearbeitungsgeräte können die Maschinen-ID am Display anzeigen.

Die Banknotenbearbeitungsgeräte sind idR mit einer Maschinen-ID Plakette ausgestattet. Die Plakette beinhaltet:

  • Informationen über die Maschinen-ID
  • einen QR-Code mit einer direkten Verlinkung zum Verzeichnis der getesteten Gerätetypen auf der EZB-Website 
  • den Wartungsstatus durch Angabe des nächsten Wartungstermins

Im Zuge der Meldungsabgabe erfasst die OeNB Namen und Organisationszugehörigkeit der Melder:innen und das Datum der Meldung oder letzten Änderung. Das dient der Nachvollziehbarkeit der Meldungslegung und die Möglichkeit einer allfälligen Kontaktaufnahme. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. EZB/2010/14 und EZB/2012/19. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach 3 Jahren anonymisiert. Details zu Ihren Datenschutzrechten finden Sie unter Datenschutz. Kontakt des/der Datenschutzbeauftragten der OeNB: datenschutz@oenb.at.

Verwaltung von Selbstbedienungs-Standorten mit Cash-Recycling-Systemen

SB-Standorte sind Filialen, Zweigstellen oder dislozierte Gerätestandorte (z. B. Cash-Recycling-Systeme in Einkaufszentren), an denen keine Mitarbeiter:innen von Bargeldakteur:innen vor Ort tätig sind.

Ab Ende September 2026 können Bargeldakteur:innen ihre SB-Standorte selbstständig in der DCCP-Applikation im OeNB-Meldeportal verwalten. Dafür steht der Menüpunkt „SB-Filialen-Verwaltung“ zur Verfügung. Die bisherige Meldung per E-Mail mit dem Excel-Formular „Formular zur Meldung von SB-Standorten“ entfällt.

In der DCCP-Applikation können Sie folgende Änderungen vornehmen:

  • Umwandlung: Eine bestehende Bankstelle wird zu einem SB-Standort. Die neue Identnummer ist unmittelbar nach der Umwandlung im System verfügbar.
  • Neuanlage: Ein SB-Standort wird an einem neuen Standort eingerichtet. Die Identnummer ist unmittelbar nach der Anlage im System verfügbar.
  • Änderung: Name oder Adresse eines bereits erfassten SB-Standorts ändern sich. Die Identnummer bleibt unverändert.
  • Beendigung: Ein bereits erfasster SB-Standort wird aufgelöst.
  • Stornierung: Ein irrtümlich erfasster SB-Standort wird storniert/entfernt.

Bitte informieren Sie bei jeder Änderung auch das zuständige Rechenzentrum. So können die korrekten Identnummern in den Gerätedaten hinterlegt und die Daten korrekt gemeldet werden.

Bei Fragen zur Datenmeldung können Sie sich jederzeit an dccp@oenb.at wenden.

Häufig gestellte Fragen

Wenn eine BAM (Banknote Authentication Machine), eine BPM (Banknote Processing Machine), eine TAM (Teller Assistant Machine) oder eine TARM (Teller Assistant Recycling Machine) verwendet wird, ist sie zu melden. Das Gesetz (EZB/2010/14) verlangt, dass diese Maschinen immer gemeldet werden.

Sie ist auch dann zu melden, wenn das bearbeitete Geld nicht für die Wiederbefüllung eines Geldausgabeautomaten oder nur am Schalter verwendet wird, weil sie potenziell zur Wiederbefüllung verwendet werden könnte.

Bewegungsdaten sind immer zu melden, d. h. zumindest die erste Spalte „Gesamtzahl der bearbeiteten Banknoten“, da sich die Meldung sonst technisch nicht absetzen lässt.

Informationsangebot zur Bargeldsicherheit