Unternehmensgeschichte

Hier bieten wir einen kompakten Überblick zur Entwicklung der österreichischen Zentralbank seit 1816 und zeigen, wie die OeNB von Anfang an wirtschaftliche Stabilität und Vertrauen geschaffen hat – ein wertvoller Einblick für alle, die die geschichtlichen Hintergründe der Geldpolitik verstehen möchten.

Zeit der Gründung und des Provisoriums

Kaiser Franz I. übergibt Finanzminister Graf von Stadion die sanktionierten Statuten der Nationalbank

Vorgeschichte

Der Gründung der Nationalbank war fast ein halbes Jahrhundert an Experimenten der Habsburger mit der Emission von Papiergeld vorangegangen. Schon im 18. Jahrhundert war die Ausgabe von Banknoten einem Institut übertragen worden, in das die Geschäftswelt gerade deshalb Vertrauen hatte, weil die Staatsführung keinen direkten Zugriff auf dessen Gebarung hatte. Die erste Ausgabe von sogenannten „Bancozetteln“ erfolgte schließlich 1762 durch die bereits 1705 gegründete Wiener Stadtbank.

Doch in Kriegszeiten übernahm die Staatsführung die direkte Kontrolle der Notenausgabe. Dies ließ den Umlauf der Banknoten stoßweise anschwellen. Betrug die umlaufende Geldmenge im Jahr 1796 noch 44 Millionen Gulden Bankozettel, so waren es 1810 bereits 942 Millionen Gulden. Die Bankozettel verdrängten zunehmend die Silber- und Kupfermünzen aus dem Geschäftsverkehr; Greshams Gesetz, wonach das schlechte Geld das gute verdränge, entfaltete seine Wirkung. Die Staatsführung dekretierte die Zwangsannahme von Papiergeld im Privatverkehr, worauf der Markt mit einem rasch wachsenden Abschlag (Disagio) auf Banknoten reagierte. Für hundert Gulden Bankozettel erhielt man 1799 nur mehr 92 Gulden in Silbermünzen; im Dezember 1810 hatte die Inflation den Papiergulden auf 15 Prozent des Nominalwertes der Bankozettel gedrückt. Der Zwang zur Annahme von Bankozetteln löste sogar Revolten unter den im Felde stehenden Truppen aus. Die Habsburger deklarierten nun eine Abwertung der Bankozettel im Verhältnis 5:1. Die Geschäftswelt charakterisierte diesen Akt als Staatsbankrott; heftigen Beteuerungen des Staates zum Trotz, in Zukunft von einer übermäßigen Emission Abstand zu nehmen, erlebte auch das nun „Wiener Währung“ genannte Papiergeld eine rasche Entwertung.

 

Adam Graf Nemes (1769-1834), erster Gouverneur der privilegirten oesterreichischen Nationalbank 1816-1817

Garantierte Unabhängigkeit

Die Wiederherstellung einer europäischen Balance am Ende der Napoleonischen Kriege forderte den Vielvölkerstaat der Habsburger heraus. Die Neuordnung des transnationalen Territoriums konnte sich nicht bloß auf die bewährten Säulen des Ancien Régime – Kirche, Adel, Armee und Beamtenschaft – stützen. Die Integration des großen Reiches wollte auch wirtschaftlich gut fundiert sein. Im Wirtschaftsleben, am Markt, musste Vertrauen gewonnen werden. Die Gesetze von Angebot und Nachfrage waren nicht zu oktroyieren. Ihnen hatte sich auch der Monarch zu beugen. Von dieser Einsicht waren die zwei kaiserlichen Patente vom 1. Juni 1816, das „Finanzpatent“ und das „Bankpatent“, bestimmt, welche zur Gründung der „privilegirten oesterreichischen National-Bank“ führten. Die Vorbereitungen hierfür waren unter der Federführung des damaligen österreichischen Finanzministers, Johann Philipp Graf von Stadion, erfolgt.

Erst mit der Gründung der Nationalbank, die ein Emissionsmonopol besitzen sollte, trat eine Beruhigung im österreichischen Geldwesen ein. Die umsichtige Gebarung des Hauses ließ den Wert des Papiergeldes wieder steigen. Vorerst war das Ziel erreicht: Das im täglichen Wirtschaftsleben benötigte Papiergeld wurde von einer Institution begeben, die auf den Geldwert ihrer Papiere achtete; dies setzte Unabhängigkeit von den Ausgabeplänen der Staatsführung voraus. Die Eigenkapitelbasis der Bank wurde dabei durch eine Aktienemission geschaffen.

Gemäß den bereits erwähnten kaiserlichen Patenten von 1816 hatte die Nationalbank schon am 1. Juli 1816 ihre Tätigkeit aufgenommen, allerdings vorerst im beschränkten Umfang. Die Kompetenzen der zunächst provisorischen Bankleitung gingen über die Einlösung des Papiergeldes, die Ausstellung der Aktien und die damit verbundenen Operationen nicht hinaus. Erst nach Zeichnung von 1.000 Aktien sollte die Bank unter einer neuen, von den Aktionären selbst einzusetzenden Leitung in ihre volle Wirksamkeit treten.

Die „privilegirte oesterreichische National-Bank"

Erstes Privilegium, erteilt von Kaiser Franz I. am 15. Juli 1817

Das erste Privilegium

Die Nationalbank erhielt mit kaiserlichem Patent vom 15. Juli 1817 das ausschließliche Recht zur unbeschränkten Notenausgabe. 

Dieses „erste Bankprivilegium“ gewährte ihr zudem eine privilegierte Stellung hinsichtlich des Eskontgeschäftes.

Am 19. Jänner 1818 erfolgte schließlich die Konstituierung der definitiven Bankleitung.

In den folgenden Jahren baute die Nationalbank systematisch ein Zweigstellennetz auf, um eine gleichmäßige Geld- und Kreditversorgung sicherzustellen.

Von der Hauptanstalt in Wien ausgehend, erfasste das Zweigstellennetz der Nationalbank im Habsburgerreich die frühindustriellen Regionen und Handelszentren Ost- und Mitteleuropas ebenso wie den nördlichen Mittelmeerraum.

Erstes Nationalbankgebäude in Wien, eröffnet 1823

Schwierige Fundierung

Im Prinzip strebte die Bank an, den Anteil von Staatstiteln auf der Aktivseite ihrer Bilanz möglichst gering zu halten. Handelswechsel und Münzgeld waren die von ihr bevorzugten Aktiva. Im Wechselgeschäft erwies die Bank ihre Nützlichkeit für den wirtschaftlichen Aufschwung der Monarchie, während durch den Silberschatz eine Bedeckung der Notenausgabe für jene Fälle gesichert war, in denen die Bevölkerung die Noten wieder gegen Silbermünzen eintauschen wollte. Im Jahr 1818 betrug bei einer Bilanzsumme von 11,5 Millionen Gulden (fl) die direkte (oder indirekte) Staatsverschuldung bei der Nationalbank rund 2,2 Millionen Gulden (fl). Trotz erbitterten hinhaltenden Widerstands gelang es der Bankleitung nicht, eine Aufstockung der Staatstitelpositionen auf der Aktivseite zu verhindern.

Für diesen Zuwachs war die immer wieder auftretende Bedrängnis der Staatsfinanzen in Krisenfällen verantwortlich. In mehr oder weniger höflich gehaltenen Worten pflegte Staatskanzler Clemens Wenzel Fürst von Metternich die Leitung der Nationalbank an ihre „patriotischen Pflichten“ zu erinnern.

Damit war ein Vorschuss an die Staatskasse gemeint, welchen die Staatsführung mehrmals bei der Nationalbank vornahm: 1820 (20 Mio fl), 1821 (30 Mio fl), 1831 (12 Mio fl). Den umlaufenden Banknoten standen ein Silberschatz und ein Münzbestand im Besitz der Bank gegenüber; der dadurch erreichte Deckungsgrad fiel von 74,6 % (1818) auf 10,3 % (1831).

Für die Bankleitung stand dagegen eine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung im Vordergrund; eine derartige Noteninflation beeinträchtigte die Geldwertstabilität.

Zweites Privilegium, erteilt von Kaiser Ferdinand I. am 1. Juli 1841

Die zweite Epoche ab 1841

Die Artikel des Gründungspatents der Nationalbank reichten nicht aus, um die Autonomie gegenüber der Staatsführung kontinuierlich sicherzustellen. Die Unabhängigkeit musste Tag für Tag neu erkämpft werden. Dieser Auseinandersetzung stellten sich die Gouverneure und Direktoren der Bank. Dabei ging es stets um die Frage: In welchem Ausmaß darf die Ausgabe von Banknoten auf der Grundlage von Staatsschuldverschreibungen erfolgen? Um die Unabhängigkeit der Notenbank zu schwächen, wurde schließlich bei der Erneuerung des Bankprivilegiums 1841 der Einfluss der Aktienbesitzer zugunsten der Staatsverwaltung zurückgedrängt.

In der Revolution von 1848 stand die alte Ordnung einer Koalition von Bürgerlich-Liberalen und Sozialisten gegenüber. Leitende Persönlichkeiten der Notenbank unterstützten die konstitutionellen Ziele der Revolutionäre von 1848.

Das Bank- und Börsengebäude, eröffnet 1860

Sicherung des Geldwertes

Das besondere Interesse der Notenbankpolitik richtete sich auf die Entwicklung des Agio, das beim Umtausch von Banknoten in Silbergeld im Geschäftsverkehr zu zahlen war. Jeder Anstieg des Agio kam einer Entwertung der von der Nationalbank emittierten Noten gleich. Dies galt es zu verhindern, denn eine Zunahme des Agio wurde als Vorbote wachsenden inflationären Drucks gedeutet.

Der Nationalbank waren jedoch bei dem Versuch, das Silberagio zu stabilisieren, spürbare Grenzen gesetzt, da das Agio nicht nur unmittelbar von der Emissionstätigkeit der Notenbank abhing; auch der Silberpreis (in Goldwährung ausgedrückt) und die Einschätzung der Folgen erhöhter staatlicher Haushaltsdefizite auf den Geldmärkten spiegelten sich im Silberagio wieder. So ließen v.a. die teils mit militärischen Auseinandersetzungen verbundenen Krisen der Jahre 1848/49 (Revolution), 1850 (preußisch-österreichischer Konflikt) und 1853–56 (Generalmobilmachung anlässlich des Krimkrieges) das Silberagio ansteigen.

Die Nationalbank bezog gemeinsam mit der Wiener Börse 1860 ein vom Architekten Heinrich Ferstel entworfenes Gebäude. In dessen Erdgeschoß etablierte sich das Café Central, das für Jahrzehnte als Inbegriff des Wiener Cafés galt.

„Die Bankakte“ von 1862 und der „Große Krach“ von 1873

Auf Grund des Gesetzes vom 27. Dezember 1862 (RGBl. Nr. 2 ex 1863) wurde das dritte Privilegium erteilt. Die bedeutendste Neuerung lag in der Wiederherstellung und Verankerung der Unabhängigkeit der Nationalbank vom Staat. Außerdem wurde die direkte Kontingentierung des Notenumlaufes nach dem System der Peelschen Bankakte eingeführt. Demnach musste der das fixe Kontingent von 200 Millionen Gulden überschreitende Notenumlauf metallisch bedeckt sein. Das Gesetzeswerk nannte man in Analogie zu dem englischen Peel’s Act von 1844 „Die Bankakte“.

Das Verhalten der Staatsverwaltung gegenüber der Nationalbank im Kriegsjahr 1866 führte jedoch dazu, dass am Ende dieses Schicksalsjahres von der in der Bankakte vorgesehenen Unabhängigkeit sowie von dem Verbot der Staatsnotenemission kaum mehr etwas übrig blieb. Durch die derart stattgefundene Verletzung des Privilegiums sah sich die Staatsverwaltung in der Folge zu Entschädigungen genötigt. Und im Gesetz vom 18. März 1872 kam man ebenfalls der Nationalbank entgegen: Die Nationalbank durfte Noten bis zu einer Höchstgrenze von 200 Mio Gulden ausgeben; jede weitere Emission bedurfte einer vollständigen Deckung in Silber oder Gold.

Das wirtschaftliche Selbstbewusstsein der Habsburgermonarchie kam in dem Projekt einer Weltausstellung für das Jahr 1873 zum Ausdruck. Allerdings musste die Notenbankleitung mit großer Besorgnis die Hausse verfolgen, von der die Wiener Börse im Vorlauf zur Weltausstellung erfasst wurde. Die Usancen der Wiener Börse waren kaum dazu angetan, einen drohenden jähen Rückschlag abwehren zu können. Die auf Kurssteigerungen ausgerichteten Termingeschäfte waren nur durch minimale Pfänder unterlegt. Zudem bewirkte die Hausse eine rasche Wertsteigerung der als Pfänder verwendeten Papiere, wodurch der für Börsengeschäfte disponible Kreditspielraum laufend expandierte.

Ein Kurseinbruch bewirkte unter solchen Umständen automatisch eine Liquiditätsknappheit, die weitere Rückgänge aufgrund von Notverkäufen auslösen würde. Die hinsichtlich einer glanzvollen Weltausstellungseröffnung herb enttäuschten Erwartungen waren Anlass für Kurseinbrüche, sodass schließlich die ganze Börse von einer Baisse erfasst wurde: der Große Krach von 1873.

Am 9. Mai erzwang der Konkurs des Bank- und Kommissionshauses Petschek die zeitweilige Aussetzung des Börsenverkehrs. Nach zeitgenössischen Schätzungen betrug der durch Kursrückgänge ausgelöste Vermögensverlust im Jahr 1873 rund 1,5 Mrd Gulden.

Die Notenbank disponierte mit Umsicht. Zwar war ihr recht, dass die in den Bestimmungen von 1872 vorgesehenen Beschränkungen des Notenumlaufes temporär außer Kraft gesetzt wurden, doch wuchs die Geldmenge selbst am Höhepunkt der Krise nur um weniger als 1 % über das in der Bankakte vorgesehene Limit hinaus. Die führenden Banken, Industrie- und Gewerbeunternehmen überstanden den Krach ohne große Substanzverluste, wenngleich auch die Kurse ihrer Aktien deutlich unter dem Niveau von 1872 lagen.

Was als Höhepunkt der Gründerzeit gedacht war, erwies sich als ihr Ende. Der erhoffte Erfolg blieb aus. Auf Jahre kräftigen Wachstums folgte eine Periode der Stagnation.

Die Oesterreichisch-ungarische Bank

100 Gulden, deutsche Seite – 1880

Gemeinsamer Nenner

Bei den Ausgleichsverhandlungen zwischen Österreich und Ungarn von 1867 wurde die Notenbankfrage zur Vermeidung weiterer Komplikationen nicht aufgerollt und die Aufrechterhaltung der bestehenden Zustände bis zu einer künftigen gesetzlichen Regelung vereinbart. Bis zu dieser Regelung konnte die Nationalbank ihre Privilegialrechte in Ungarn ungehindert ausüben.

Nach Jahren langwieriger Verhandlungen gelang es im Jahre 1878, die Nationalbank in ein Institut überzuführen, an dem Österreich und Ungarn gleichermaßen beteiligt waren. Die „Oesterreichisch-ungarische Bank“ sollte die Aufgaben einer Notenbank beider Reichshälften erfüllen. Während die Regierungen der ungarischen und der österreichischen Seite vor allem über Haftungsfragen für die Staatsschulden (in der Höhe von 80 Mio fl) uneins waren, ging es der Notenbankleitung darum, jeden zusätzlichen Einfluss der Regierungen auf das Geschäftsgebaren der Bank hintan zu halten. Das letztlich erstellte erste Privilegium der Oesterreichisch-ungarischen Bank spiegelte einen Kompromiss zwischen diesen Interessensgegensätzen wider.

Die Einheit der Bankverwaltung wurde durch die „Generalversammlung“ und den „Generalrat“, der dualistische Charakter des Institutes durch die beiden „Direktionen“ und die beiden „Hauptanstalten“ in Wien und Budapest repräsentiert.

Zu den weitreichenden Währungsreformen, die es für die Oesterreichisch-ungarische Bank zu bewältigen galt, zählte der Übergang von der Silberwährung zum Goldstandard. Diesem Übergang ging eine lange währungspolitische Debatte voran.

Nach einer achtjährigen Übergangsfrist löste mit dem Jahr 1900 die „Gold-Krone“ den „Silber-Gulden“ als gesetzliches Zahlungsmittel ab. Die neuen Banknoten erwiesen sich in der Bevölkerung als beliebtes Zahlungsmittel. Die Goldmünzen selbst konnten daher in die Tresore der Notenbank wandern.

Insgesamt erwiesen sich die achtziger und neunziger Jahre aus der Sicht der Bankleitung als eine geglückte Synthese aus Wachstum und Preisdämpfung. Das Pro-Kopf-Sozialprodukt wuchs, während das Preisniveau teils sank bzw. teils stabil blieb. Dieser Umstand erleichterte es der Notenbank, die kräftigen Impulse zu unterstützen, die vom Banksektor im Hinblick auf eine neue Industrialisierungswelle ausgingen.

Filiale der Oesterreichisch-ungarischen Bank in Debrecen

Nach der Jahrhundertwende

Die Statuten des dritten Privilegiums vom 21. September 1899 der Oesterreichisch-ungarischen Bank enthielten u. a. Änderungen, welche die Eigenständigkeit der Notenbank zugunsten der staatlichen Beeinflussung beschnitten. So waren Bedingungen vorgesehen, unter denen die Bank in den finanziellen Dienst des Staates gestellt werden konnte.

Andererseits fanden sich im Privilegium von 1899 wichtige Neuerungen, welche sich auf die Geschäfte der Bank bezogen, und letztendlich die Grundlage für eine erfolgreiche Devisenpolitik der Oesterreichisch-ungarischen Bank bilden sollten. Dies zeigte sich darin, dass bis 1914 der Außenwert der österreichisch-ungarischen Währung mit nur ganz geringen Schwankungen auf der Goldparität geblieben ist.

Die politische Entwicklung jener Zeit stand dazu jedoch im krassen Gegensatz. Die Nationalitätenkonflikte legten die parlamentarische Arbeit immer häufiger lahm. Daran änderten auch die Neuwahlen zum Reichsrat im Jahre 1911 wenig. Im März 1914 wurde das Parlament vertagt. Das Kabinett Stürgkh regierte nun ohne Kontrolle. Der Expansionskurs, der 1908 zur Annexion Bosniens verleitet hatte, wurde fortgesetzt; er mündete in die Ereignisse des August 1914.

200 Kronen (1918)

Inflationäre Kriegsführung

Der außenpolitisch expansive Kurs der österreichischen Regierung hatte der Notenbankleitung ausreichend Zeit gegeben, sich mit den Folgen kriegerischer Auseinandersetzungen zu konfrontieren. Dabei war allen Beteiligten klar geworden, dass die Regierung zur Bestreitung von rasch anlaufenden Kriegskosten in erster Linie die Notenbank in Anspruch zu nehmen gedachte. Schon während der Balkankrise 1912 musste sich die Notenbankleitung an der Krisenplanung beteiligen.

Trotz einer tiefsitzenden Skepsis gegenüber dem Optimismus der Militärs, „dass bei dem Stand der Kriegstechnik ein Krieg in Europa in drei Monaten sicher zur definitiven Austragung gelangt“, sah sich die Bankleitung nicht in der Lage, die Stabilität der Währungsordnung zu verteidigen.

Mit welcher Geldentwertung zu rechnen war, wurde schon in den ersten Tagen nach der Kriegserklärung klar. Die Heeresleitung verfügte, dass alle requirierten Güter mit dem doppelten Preis entschädigt wurden. Nach diesem Paukenschlag wurde der Preisauftrieb durch eine spürbare Verknappung der Güter und eine laufende Ausweitung der Geldmenge in Gang gehalten. Während des Krieges weitete sich die Geldmenge auf das 13-fache aus; das Preisniveau stieg auf das 16-fache an.

Die Kriegskosten der Monarchie wurden zu rund 40 % über Notenbankkredite und zu rund 60 % durch Kriegsanleihen finanziert.

Je länger der Krieg dauerte, desto deutlicher zeigten sich die realwirtschaftlichen Belastungen für die Monarchie. Was in vielen Jahrzehnten an Leistungskraft aufgebaut worden war, wurde durch die Konzentration der Ressourcen auf die kriegerischen Auseinandersetzungen gelähmt. Am Ende der Kampfhandlungen war das Realeinkommen der Arbeiter auf rund ein Fünftel des letzten Friedensjahres gesunken.

Zeichnung des geplanten Neubaus für die Hauptanstalt der Oesterreichisch-ungarischen Bank in Wien, Blick in die Alserstraße, 1913

Der Zerfall der alten Ordnung

Was die Künstler und Wissenschaftler des Fin de Siècle schon erfasst hatten, trat mit dem Ende des Krieges für alle offen zu Tage: Die alte Ordnung war zerfallen; und sich unter den neuen Umständen zurechtzufinden, fiel schwer.

Vor allem durch die Tatsache des Zerfalls der k. u. k. Monarchie ab Ende 1918 in mehrere Nachfolgestaaten sah sich die Notenbank bei dem Versuch, stabile Orientierungspunkte zu finden, mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Trotz der Bemühungen der Bankleitung, Beziehungen mit den Verwaltungen der einzelnen neu gegründeten Staaten zu unterhalten, gelang es dieser nicht, die Währungstrennung zu verhindern.

Um dem politischen Zerfall Rechnung zu tragen, wurde eine eigene „Österreichische Geschäftsführung“ eingerichtet. Da es jedoch an einer verlässlichen Garantie für ein unabhängiges Geschäftsgebaren fehlte, sah sich die Bankleitung genötigt, auch der Republik jene Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, deren es bedurfte, um die massiven Abgänge des öffentlichen Haushaltes zu bedecken. Rund 75 % des Defizits des Bundeshaushaltes zwischen 1918 und 1922 wurden schließlich über die Notenbank finanziert.

Die Devisenkurse fingen nach einer Periode der deutlichen Überbewertung der Krone an, auf das Ungleichgewicht der österreichischen Wirtschaft zu reagieren. Im ersten Halbjahr 1919 stieg der Dollarkurs von rund 16 auf fast 30 Kronen. Ende 1921 mussten bereits 5.275 Kronen pro Dollar bezahlt werden. Dem Verfall des Außenwertes entsprach die galoppierende Inflation im Inland. Je stärker der Kronenkurs sank, desto rascher lief die Notenpresse. Erst die Unterzeichnung der „Genfer Protokolle“ am 4. Oktober 1922, die ein umfassendes Sanierungsprogramm mit Unterstützung einer Völkerbundanleihe vorsahen, brachte den Preisauftrieb zum Stillstand. Allerdings hatte Österreich sich zu einer Entlassung von 100.000 Staatsbeamten verpflichtet.

Das baldige Ende der Oesterreichisch-ungarischen Bank selbst war längst vorgezeichnet. Der Friedensvertrag von St. Germain von 1919 bestimmte, neben anderen schmerzlichen Bedingungen für die junge österreichische Republik, die vollständige Liquidation der Oesterreichisch-ungarischen Bank. Die Liquidierungsmaßnahmen wurden durch von der Reparationskommission in Paris ernannte Kommissäre gesetzt, welche die gesamte Liquidation im Interesse aller Nachfolgestaaten zu besorgen hatten.

Die letzte ordentliche Generalversammlung wurde am 14. Juli 1921 abgehalten. Und am 15. Dezember 1922 fand unter dem Vorsitz von Gouverneur Dr. Alexander Spitzmüller die letzte Sitzung des engeren Generalrates der Oesterreichisch-ungarischen Bank statt.

Die OeNB in der Ersten Republik

OeNB-Hauptgebäude, Kassensaal, 1925

Der Neubeginn

Seit dem Beginn der Liquidation der Oesterreichisch-ungarischen Bank war es klar, dass Österreich ebenso wie die übrigen Sukzessionsstaaten eine eigene Notenbank haben müsste. Allerdings war man wohl der Meinung, dass zunächst einmal Ordnung im Staatshaushalt geschaffen werden sollte. Eine solche Grundlage boten die Genfer Protokolle von Oktober 1922.

Durch Bundesgesetz vom 14. November 1922 wurden die Satzungen des neuen österreichischen Noteninstituts gesetzlich festgelegt. Es erhielt die Firmenbezeichnung „Oesterreichische Nationalbank“ (OeNB) und nahm somit den altehrwürdigen Namen jenes Instituts wieder an, das schon im Jahre 1816 als erstes ein eigenes Notenprivileg im Sinne des neuzeitlichen Währungsgedankens und des einheitlichen Notenausgaberechtes erhalten hatte. Die Grundzüge der Satzungen entsprachen den vom Völkerbund aufgestellten Richtlinien hinsichtlich ihrer absoluten Unabhängigkeit von staatlicher Kreditinanspruchnahme, der Selbstständigkeit ihrer Gestion unter Ausschaltung äußerer Einflüsse und der Ausstattung mit einem diese Selbstständigkeit sichernden Eigenkapital.

Am 1. Jänner 1923 nahm die Oesterreichische Nationalbank ihre Tätigkeit auf.

Dieser Neubeginn vollzog sich auch im Wechsel des Hauptsitzes in Wien. Noch vor 1914 hatte die Geschäftsleitung der Oesterreichisch-ungarischen Bank Neubauten im 9. Wiener Gemeindebezirk in Auftrag gegeben, die jedoch zum damaligen Zeitpunkt nur bis zum Rohbau des für Druckereizwecke bestimmten Gebäudes gediehen waren. Die Leitung der Oesterreichischen Nationalbank fasste den Entschluss, den bestehenden Neubau, nunmehr für die Unterbringung des gesamten Geschäftsbetriebes einschließlich der Notendruckerei entsprechend adaptiert, fertigstellen zu lassen. Schließlich konnte das neue Bankgebäude am 22. März 1925 feierlich eröffnet werden.

Die erste große Bewährungsprobe des neuen Noteninstitutes stellte die Umsetzung der Empfehlungen des Finanzkomitees des Völkerbundrates zur Stabilisierung der österreichischen Währung dar. Dies geschah durch das „Schillingrechnungsgesetz“ vom 20. Dezember 1924, mit welchem per 1. Jänner 1925 die Schillingwährung eingeführt wurde. Der Schilling löste die seit 1892 gültige Kronenwährung ab; die Umrechnung betrug 10.000 Kronen zu 1 Schilling.

Der Schilling als starke Währung in turbulenten Zeiten. Banknote zu 100 Schilling, 1927

Krisenmanagement

Federführende Persönlichkeit bei der Sanierung und Stabilisierung des Staatshaushaltes in der Ersten Republik war Dr. Viktor Kienböck, Finanzminister von 1922 bis 1924 und 1926 bis 1929 sowie Präsident der Oesterreichischen Nationalbank 1932 bis 1938 (Vizepräsident 1952 bis 1956). Unter seiner Ägide blieb der österreichische Schilling bis zuletzt eine stabile Währung, trotz der Weltwirtschaftskrise.

Dieser stabilen Rahmenbedingungen hatte die Oesterreichische Nationalbank auch bedurft, um sich auf das Krisenmanagement konzentrieren zu können, das die Kette von Bankzusammenbrüchen von ihr erforderte. Die Krise um die Credit-Anstalt 1931 war Höhe- und Endpunkt dieser Reihe.

Die tragischen Ereignisse des Jahres 1934 fanden nur einen schwachen Widerhall im Geschäftsgebaren der Oesterreichischen Nationalbank. Das Vertrauen in den „Alpendollar“, auch im Ausland, zeigte sich u. a. in der Tatsache, dass Regierung und Notenbank im selben Jahr zur Konversion der Völkerbundanleihe von 1922 schreiten konnten. Die günstige Währungssituation blieb allerdings durch die große Zahl von Arbeitslosen in Österreich getrübt; ein Umstand, welcher schwere innenpolitische Auswirkungen nach sich zog.

Die Notenbank im Dritten Reich

Reichsbankhauptstelle Wien mit Löschteich, 1943

Der „Anschluss“

Österreichs Gesellschaft gelang es nach dem Ende des Ersten Weltkrieges nicht mehr, zu einem gemeinschaftlichen Leben zurückzukehren. In allen Bereichen formierten sich Lager, die notfalls auch mit Betrug, Nötigung und Waffengewalt ihre Interessen durchzusetzen dachten. Der Ständestaat, durch seine autoritäre Staatsführung und durch die Ausschaltung der Sozialdemokratischen Partei innen- wie auch außenpolitisch weitgehend isoliert, konnte nicht jene Kräfte mobilisieren, die zur Abwehr des nach der Annexion Österreichs strebenden nationalsozialistischen Deutschen Reichs notwendig gewesen wären.

Die Machtergreifung der Nationalsozialisten im März 1938 war von Verhaftungen, Verschleppungen und Selbstmorden österreichischer Politiker, Künstler und Intellektueller begleitet. Davon waren insbesondere solche jüdischer Herkunft betroffen; Sigmund Freud z. B. emigrierte unter bedrohlichen Umständen.

Der „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich vollzog sich auch bei der Notenbank. Schon wenige Tage nach dem Einmarsch deutscher Truppen in Wien ordnete ein deutsches Gesetz die Liquidation der Oesterreichischen Nationalbank an; sie ging nunmehr in den Bestand der Deutschen Reichsbank über. Ebenso wurden ihre sämtlichen Gold- und Devisenreserven nach Berlin transferiert. (Von den 78.267 kg Gold im Wert von damals 470 Millionen Schilling wurden der Nationalbank nach dem Krieg 50.182 kg zurückerstattet. Der verbliebene Rest, Österreichs Anteil am Internationalen Goldpool in der Höhe von 102.108.516,42 Schilling, wurde 1998 dem Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus zugewendet.)

Beamte der Deutschen Reichsbank übernahmen im ganzen Bereich der nunmehrigen Reichsbankhauptstelle Wien, wie auch in den auf österreichischem Territorium befindlichen Reichsbankstellen und -nebenstellen die Führung. Alle den neuen Machthabern missliebigen Beamten, Angestellten und Arbeiter des Instituts wurden innerhalb kürzester Zeit entlassen, pensioniert oder durch Verhaftung entfernt.

Unmittelbar nach der Okkupation erfolgte die währungspolitische Angleichung an das Reich. Mit einer Verordnung vom 17. März 1938 wurde in Österreich die Reichsmarkwährung eingeführt; der Umrechnungskurs für eine Reichsmark betrug 1,5 Schilling.

Alliierte Militärbehörde: 5 Schilling, 1944

Unwiederbringliche Verluste

Der durch den deutschen Überfall auf Polen 1939 ausgelöste Krieg, der sich in den Folgejahren zum Weltkrieg ausweitete, führte in rasch zunehmender Weise zu höchsten Belastungen in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft.

Zahlreiche Mitarbeiter der Notenbank mussten in die Wehrmacht einrücken. Jene von ihnen, die 1945 auf ihren zivilen Arbeitsplatz zurückkehrten, sahen sich mit einer nüchternen Eröffnungsbilanz konfrontiert. Der Krieg hatte hunderttausende Menschenleben gekostet; Produktionsanlagen und Wohnraum wiesen Zerstörungen auf; die Leistungskraft der österreichischen Wirtschaft war spürbar geschwächt. Nach Beendigung des Krieges verfügte Österreich bloß über 40 % der Produktionskraft von 1937.

Die Nationalsozialisten hatten den Geldumlauf zum Zwecke der Kriegsfinanzierung gewaltig anschwellen lassen. Nach zeitgenössischen Schätzungen hätte ein preisstabilisierender Umlauf Ende 1946 nicht mehr als rund eine halbe Milliarde Reichsmark betragen dürfen. Tatsächlich erreichte der Geldumlauf aber schon zu Kriegsende einen (geschätzten) Umfang von rund 11 Milliarden Reichsmark. Zusätzlich hatten auch die Alliierten Papiergeld ausgegeben; insgesamt waren rund 10 Milliarden Alliierte Militärschillinge gedruckt worden.

Reichsbankanstalten 1938–1945 am Beispiel der Reichsbankhauptstelle Wien

Die OeNB beauftragte eine Historikergruppe unter der Leitung von Univ.-Prof. DDr. Oliver Rathkolb und Dr. Theodor Venus, die bisher unerforschte Personengeschichte der Bank in den Jahren unmittelbar vor dem „Anschluss“ 1938 und in der NS-Zeit zu beleuchten. Die Ergebnisse dieser Forschungsarbeit liegen in Form einer Studie vor.

Reichsbankanstalten 1938–1945 am Beispiel der Reichsbankhauptstelle Wien

Die OeNB in der Zweiten Republik

Hauptquartier der US-Besatzungsmacht im OeNB-Hauptgebäude, 1947

Erneuter Aufbau

Die katastrophalen Jahre des Zweiten Weltkrieges hatten Gesellschaft und Politik gelehrt, wie wichtig interessensübergreifende Zusammenarbeit als Grundprinzip eines gemeinsamen Österreichs ist. An einem Wiederaufbau zweifelte niemand. Dieser gelang auch, wobei das European Recovery Program einen wesentlichen Anteil leistete. Der Marshall-Plan bewährte sich.

Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich am 27. April 1945 konnte auch die Oesterreichische Nationalbank ihre Tätigkeit wiederaufnehmen. Das „Notenbank-Überleitungsgesetz“ vom 3. Juli 1945 verschaffte ihren Aktivitäten einen vorläufig gesetzlich gesicherten Handlungskreis.

Ab 21. Dezember 1945 wurde nach Reichsmark und Alliierte Militärschilling in Österreich wieder der Schilling gesetzliches Zahlungsmittel und alleinige Rechnungseinheit.

Ein großer Teil des OeNB-Hauptgebäudes in Wien diente zwischen 1945 und 1952 der amerikanischen Besatzungsmacht als Hauptquartier, was die Arbeit der Notenbank wesentlich erschwert hat. Dennoch gelang es der Druckerei für Wertpapiere, unter Einsatz aller vorhandenen Mittel und Arbeitskräfte, termingemäß die neuen Schillingbanknoten herzustellen.

An der inflationären Grundkonstellation änderte sich zunächst wenig. Obwohl der Umtausch der Reichsmarknoten und des alliierten Militärgeldes (im Verhältnis 1:1) auf 150 Schilling pro Person beschränkt wurde, erreichte die umlaufende Geldmenge Anfang 1946 nahezu das Sechsfache des Umlaufes von Ende 1937. Im Mai 1947 erreichte die Inflation auf Monatsbasis bereits zweistellige Werte. Der Schilling war gegenüber Fremdwährungen noch immer deutlich unterbewertet.

Der entscheidende Schritt zur Beseitigung des bestehenden Geldüberhanges bildete das „Währungsschutzgesetz“ vom 19. November 1947. Bestimmte Einlagen wurden ersatzlos gestrichen, andere in Forderungen gegen den Bundesschatz umgewandelt. Mit Hilfe einer Umtauschaktion wurde die Bargeldmenge deutlich verringert: die Banknoten aus dem Jahr 1945 wurden eingezogen und in neue Schillingnoten im Verhältnis 3:1 eingewechselt. Lediglich ein Betrag von 150 Schilling pro Person wurde im Verhältnis 1:1 umgetauscht.

Einen wichtigen Beitrag zur Steuerung der Inflation, v.a. durch ihre psychologische Wirkung, leisteten schließlich die Sozialpartner. Die Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigten sich im Sommer 1947 über die Festsetzung der Preise bei den wichtigsten Bedarfsartikeln sowie über die durch Preiserhöhungen notwendig gewordenen Lohnsteigerungen; so kam es zum ersten von insgesamt fünf Preis-Lohn-Abkommen der Sozialpartnerschaft. Der massive Preisauftrieb wurde allerdings erst 1952 gebrochen, als auch die Notenbank ihre geldpolitischen Instrumente restriktiv einsetzte. Das Ende des Korea-Krieges brachte zusätzlich eine außenwirtschaftliche Entspannung.

Wiedererlangte Unabhängigkeit

Nach den zahlreichen politischen Zäsuren der vorangegangenen Jahrzehnte suchte sich in Österreichs geistigem, kulturellem, politischem und wirtschaftlichem Leben wieder eine Atmosphäre liberaler Offenheit zu entfalten. Der Gewinn an materieller Sicherheit stärkte jene Kräfte, die nach der Überwindung der Nachkriegsphase nach einer neuen Identität des modernen Österreichs strebten. Die Flüchtlingswellen 1956 aus Ungarn und 1968 aus der Tschechoslowakei erinnerten indes daran, wie fragil der errungene Fortschritt war.

Am 8. September 1955 – im Jahr des Österreichischen Staatsvertrages – wurde vom Nationalrat ein neues Nationalbankgesetz beschlossen (dessen Gültigkeit in der Fassung von 1984 bestätigt wurde). Zwar enthält dieses die, in gewisser Weise einschränkende Bestimmung, dass die Notenbank bei der Beobachtung der Währungs- und Kreditpolitik auf die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung Bedacht nehmen soll. Allerdings wird die Unabhängigkeit von Kreditforderungen des Staates besonders garantiert. Daneben wurde das Instrumentarium der Notenbank um die Bereiche Offenmarkt- und Mindestreservepolitik erweitert.

Zweiganstalt in Innsbruck Anfang der 1970er-Jahre

Gesicherte Stabilität

Für mehr als ein Jahrzehnt zeigten die zentralen Indikatoren die hohe innere und äußere Stabilität der österreichischen Wirtschaft, die durch eine abgestimmte Fiskal- und Geldpolitik hohes Wachstum bei geringem Preisauftrieb und Vermeidung langfristiger außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte ermöglichte. Die Währungspolitik konnte sich auf institutionelle Verfeinerungen konzentrieren, ohne unter einem laufenden Interventionsdruck zu stehen.

Österreich beteiligte sich an der Europäischen Integration durch den 1960 erfolgten Beitritt zur Europäischen Freihandelszone (EFTA).

In der zweiten Hälfte der sechziger Jahre wurde immer deutlicher, dass das System von Bretton Woods (internationales Währungssystem auf Gold-/Dollarkonvertibilität beruhend) auf Dauer nicht zu sichern war. Die anhaltenden Zahlungsbilanzpassiva der Vereinigten Staaten und die wiederkehrenden Leistungsbilanzkrisen führender europäischer Staaten machten die Notwendigkeit weitreichender währungspolitischer Reformen unabweisbar. Vorerst erschien eine Flexibilisierung der multilateralen Wechselkursanpassungen als attraktive Option.

Die aufgrund der amerikanischen Zahlungsbilanzprobleme eingeführten Kapitalverkehrsbeschränkungen ließen in Europa den Eurodollar-Markt entstehen. Mitte des Jahres 1971 wurde formell die Goldkonvertibilität des US-Dollars aufgehoben; das war das Ende des Systems von Bretton Woods.

Koordinierte Politik

Reformwille und Stabilitätsbewusstsein wurden in den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts auf eine harte Probe gestellt. Die Phasen raschen Wachstums fanden in der spürbaren Rezession 1975 eine jähe Unterbrechung. Gegen Ende des Jahrzehnts wuchs die Skepsis gegenüber dem „Modell Österreich“, das viel internationale Beachtung gefunden hatte.

Trotz einer Reihe begleitender Maßnahmen erreichten Anfang der siebziger Jahre die Zuflüsse ausländischer Mittel ein Ausmaß, das mit den binnenwirtschaftlichen Stabilitätsabsichten unvereinbar war. Die vorübergehenden Freigaben des Schillingkurses mündeten schließlich in einer Strategie, die eine unabhängige Kursgestaltung innerhalb der „Schlange“ ausgewählter europäischer Währungen anstrebte. Dabei orientierte sich die österreichische Währungspolitik an einem Korb von „Indikatorwährungen“.

Die beim Großbrand 1979 zerstörte Bibliothek

Nach dem ersten Ölpreisschock und dem nachhaltigen Wachstumseinbruch suchten die österreichischen wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger einen Kurs des vielfältig abgestimmten Instrumenteneinsatzes zu steuern. Dies betraf Formen der aktivseitigen Kreditkontrolle, zurückhaltende Lohnsteigerung, Angebots- und Nachfrageseitige fiskalische Stimuli ebenso wie den Versuch, vorübergehend eine eigenständige Niedrigzinspolitik zu betreiben. Indes wurde am Ende des Jahrzehnts immer deutlicher, dass ein vielfältiges Regulations- und Interventionssystem den notwendigen Strukturwandel (auch im Kreditsektor) spürbar behinderte. Der Versuch, die Zinssätze in Österreich autonom niedrig zu halten, musste schließlich 1979 endgültig aufgegeben werden.

Das Jahr 1979 war für das OeNB-Hauptgebäude in Wien ein tragisches mit wesentlichen Folgen. In der Nacht vom 29. auf den 30. August brach ein Großfeuer aus, bei dem das Gebäude durch Feuer und eindringendes Löschwasser stark beschädigt wurde. Die gesamte Direktionsetage mit dem Generalratssitzungssaal und der Bibliothek brannte völlig aus. Im Zuge der 1980 bis 1985 dauernden Instandsetzung des Gebäudes, mit dessen Planung der Architekt Carl Appel betraut wurde, erfolgten Umbaumaßnahmen, die in die Architektur des Bestandes massiv eingriffen; optisch ist dies am deutlichsten am neuen Mansardendach erkennbar.

OeNB-Hauptgebäude in Wien nach dem Umbau

Vorausschauende Integration

Die Stärkung der ökonomischen Leistungskraft durch Förderung eines wettbewerbsorientierten Leistungsvergleiches rückte in den Vordergrund gesellschaftspolitischer Reformüberlegungen der 1980er-Jahre. Zum Ende dieses Jahrzehnts sah sich Österreich durch die Öffnung der Grenzen aus der Randlagesituation befreit. Es bot sich eine neue Chance zu einem Dialog, in dem die Partner auch Interessensgegensätze offen aussprechen konnten, um eine produktive Lösung für ein neues gemeinsames Haus Europa zu finden.

Die Erfahrungen der siebziger Jahre legten der österreichischen Währungspolitik nahe, den Schillingkurs an der DM auszurichten. Dies sollte es erleichtern, die binnenwirtschaftliche Preisstabilität zu sichern. Durch stille Integration in ein großes Währungsgebiet wurde der Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft zusätzlich angeregt: Nur anhaltende Produktivitätssteigerungen konnten die Position österreichischer Unternehmen langfristig sichern. Die Geld- und Währungspolitik war unter solchen Umständen darauf ausgerichtet, stabile aber nicht notwendigerweise bequeme Rahmenbedingungen zu schaffen.

Geldzentrum in Wien, eröffnet 1998

Die österreichische Wirtschaft nahm diese Herausforderung im Laufe der 1980er-Jahre an. Jedoch war diese Entwicklung von einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit begleitet, deren Abbau zunächst nicht gelang. In der zweiten Hälfte des Jahrzehnts beschleunigte sich das reale Wachstum wieder. Die Konkurrenzfähigkeit nahm zu, was auch in der Vermeidung größerer Leistungsbilanzungleichgewichte zum Ausdruck kam.

Die 1990er-Jahre standen im Zeichen der Integration Österreichs in die Europäische Gemeinschaft. 1995 wurde Österreich, neben Schweden und Finnland, neues Mitglied der Europäischen Union (EU). Im selben Jahr trat Österreich dem Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS) bei.

Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu schaffen, welche mit 1. Januar 1999 beginnen sollte, erfolgte im April 1998 die Kundmachung einer Novelle zum Nationalbankgesetz (NBG-Novelle 1998). Durch diese Novelle wurde für die Oesterreichische Nationalbank und ihre Beschlussorgane bei der Verfolgung der Ziele und Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) die Unabhängigkeit von Organen oder Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft sowie von Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ausdrücklich festgeschrieben.

Die OeNB als Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken

Der Eintritt Österreichs in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion hat die Rahmenbedingungen für die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) grundlegend verändert. Mit der Einführung des Euro als Buchgeld am 1. Jänner 1999 und der damit verbundenen geldpolitischen Architektur sind die Rollen der beteiligten europäischen Zentralbanken neu definiert worden. Maßgeblich sind nunmehr die rechtlichen Bestimmungen des Vertrages über die Europäische Union (EUV) und des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

EZB-Ratssitzung

Die OeNB im ESZB/Eurosystem – eine unabhängige Zentralbank

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken aller 27 Mitgliedstaaten der EU. Die nationalen Zentralbanken jener 21 EU-Mitgliedstaaten, die bereits den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben, formen zusammen mit der EZB das Eurosystem, das seit der Einführung des Euro als Buchgeld am 1. Jänner 1999 eine einheitliche Geldpolitik betreibt.

Die Zentralbanken bleiben unter dem Dach des ESZB rechtlich selbstständig, stehen jedoch innerhalb des Systems in einem sehr engen Verhältnis zueinander und folgen gemeinsamen Regeln und Prinzipien, die im AEUV und in der Satzung des ESZB und der EZB festgelegt sind. Gemäß Art. 127.1 AEUV ist das vorrangige Ziel der geldpolitischen Tätigkeit der EZB und der nationalen Zentralbanken die Gewährleistung der Preisstabilität.

In ihrer Funktion als Zentralbank der Republik Österreich und integraler Bestandteil des ESZB bzw. des Eurosystems agiert die OeNB in voller personeller, finanzieller und institutioneller Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit ist ein wesentlicher Garant für eine von politischen und anderen Einflussnahmen freie Geldpolitik und damit eine Voraussetzung für die Gewährleistung von Geldwertstabilität.

Funktionen im Eurosystem

Das vorrangige Ziel des Eurosystems, und somit auch der OeNB, ist, Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet zu gewährleisten, um die Kaufkraft der Bevölkerung zu erhalten. Eine wichtige Voraussetzung für die Preisstabilität und eine wirkungsvolle Geldpolitik ist die Stabilität der Finanzmärkte. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Kreditinstitute permanent von der OeNB und der Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt. Mit Inkrafttreten von Basel II 2007 sind die Kreditinstitute zu einer intensiveren Beobachtung und Steuerung ihrer Risiken verpflichtet.

Seit 2008 hat die OeNB die alleinige Zuständigkeit für die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen und für die Einzelbankanalyse. Ihre Ergebnisse übermittelt die OeNB der FMA als zuständige Behörde, welche die Risikolage der untersuchten Kreditinstitute prüft und bei Verstößen Maßnahmen festlegt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bankenaufsicht werden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) vorgegeben.

Euro-Banknoten
Euro-Banknoten

Die volkswirtschaftlichen Analysen der OeNB bilden das Fundament für die geldpolitischen Positionen der Oesterreichischen Nationalbank im Eurosystem. Die OeNB liefert dazu in den entsprechenden Arbeitsgruppen der EZB ihre Beiträge und veröffentlicht halbjährlich Wirtschaftsprognosen über Österreich. Die Analyse der Prozesse der Integration der mittel- und osteuropäischen Länder in die EU und in die WWU, die fachliche Kooperation, vor allem mit den Zentralbanken dieser Länder, sowie die Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen sind besondere Anliegen der OeNB.

Als integraler Bestandteil des Eurosystems besteht eine wesentliche Aufgabe der OeNB in der operativen Umsetzung der Geldpolitik in Österreich. Die Liquiditätssteuerung erfolgt im Eurosystem über eine Reihe von geldpolitischen Instrumenten, wodurch die OeNB die Liquiditätsversorgung der österreichischen Banken und damit der österreichischen Wirtschaft sicherstellt.

Eine weitere Aufgabe im Zusammenhang mit der Umsetzung der Geldpolitik ist die Bargeldproduktion und Bargeldlogistik. Beim Banknoten- und Münzumlauf stellt die OeNB die hohe Qualität der Zahlungsmittel sicher und nimmt den Fälschungsschutz wahr.

Gouverneure der privilegirten oesterreichischen National-Bank 1816–1877
Name Amtszeit
Adam Graf Nemes von Hidveg 17.06.1816 – 15.11.1817
Joseph Carl Graf von Dietrichstein 15.11.1817 – 17.09.1825
Melchior Ritter von Steiner
Vize-Gouverneur, führt die Geschäfte des Gouverneurs 1825 – 1830
Adrian Nikolaus Freiherr von Barbier 04.09.1830 – 27.03.1837
Carl Joseph Alois Freiherr von Lederer 27.03.1837 – 31.10.1847
Franz Breyer Ritter von Breynau
führt provisorisch die Amtsgeschäfte 31.10.1847 – 1848
Carl Joseph Alois Freiherr von Lederer 09.02.1848 – 18.05.1848
Josef Mayer Ritter von Gravenegg 18.05.1848 – 09.01.1849
Joseph Ritter von Pipitz 06.08.1849 – 08.11.1877
Gouverneure der Oesterreich-ungarischen Bank 1878–1922
Name Amtszeit
Alois Moser 28.09.1878 – 06.03.1892
Julius Kautz 06.03.1892 – 19.02.1900
Leon Ritter von Bilinski 19.02.1900 – 15.02.1909
Alexander Popovics 15.04.1909 – 08.02.1918
Ignaz Freiherr Gruber von Menninger 06.03.1919 – 18.03.1919
Alexander Freiherr von Spitzmüller-Harmersbach 19.12.1919 – Dez. 1922
Präsidenten der Oesterreichischen Nationalbank 1922–1938
Name Amtszeit
Richard Reisch 21.12.1922 – 05.02.1932
Viktor Kienböck 06.02.1932 – März 1938
Präsident:innen der Oesterreichischen Nationalbank 1945–1998
Name Amtszeit
Hans Rizzi Juli 1945 – 09.03.1952
Eugen Margaretha 10.03.1952 – 19.06.1960
Reinhard Kamitz 20.06.1960 – 25.01.1966
Andreas Korp
Erster Vizepräsident, führt die Geschäfte des Präsidenten Sept. 1966 – Jän. 1968
Wolfgang Schmitz 01.02.1968 – 30.01.1973
Hans Kloss 01.02.1973 – 30.01.1978
Stephan Koren 01.02.1978 – 26.01.1988
Herbert Koller
Erster Vizepräsident, führt die Geschäfte des Präsidenten 27.01.1988 – 31.08.1988
Hellmuth Klauhs 01.09.1988 – 26.04.1990
Heinz Kienzl
Erster Vizepräsident, führt die Geschäfte des Präsidenten 27.04.1990 – 31.05.1990
Maria Schaumayer 01.06.1990 – 31.05.1995
Klaus Liebscher 01.06.1995 – 31.08.1998
Gouverneure der Oesterreichischen Nationalbank seit 1998 (Eurosystem)
Name Amtszeit
Klaus Liebscher 01.09.1998 – 31.08.2008
Ewald Nowotny 01.09.2008 – 31.08.2019
Robert Holzmann 01.09.2019 – 31.08.2025
Martin Kocher seit 01.09.2025
Präsidenten der Oesterreichischen Nationalbank seit 1998 (Eurosystem)
Name Amtszeit
Adolf Wala 01.09.1998 – 31.08.2003
Herbert Schimetschek 01.09.2003 – 31.08.2008
Claus Raidl 01.09.2008 – 31.08.2018
Harald Mahrer 01.09.2018 – 30.11.2025
Johannes Hahn seit 01.01.2026