Unternehmensgeschichte
Hier bieten wir einen kompakten Überblick zur Entwicklung der österreichischen Zentralbank seit 1816 und zeigen, wie die OeNB von Anfang an wirtschaftliche Stabilität und Vertrauen geschaffen hat – ein wertvoller Einblick für alle, die die geschichtlichen Hintergründe der Geldpolitik verstehen möchten.
Vorgeschichte
Der Gründung der Nationalbank war fast ein halbes Jahrhundert an Experimenten der Habsburger mit der Emission von Papiergeld vorangegangen. Schon im 18. Jahrhundert war die Ausgabe von Banknoten einem Institut übertragen worden, in das die Geschäftswelt gerade deshalb Vertrauen hatte, weil die Staatsführung keinen direkten Zugriff auf dessen Gebarung hatte. Die erste Ausgabe von sogenannten „Bancozetteln“ erfolgte schließlich 1762 durch die bereits 1705 gegründete Wiener Stadtbank.
Doch in Kriegszeiten übernahm die Staatsführung die direkte Kontrolle der Notenausgabe. Dies ließ den Umlauf der Banknoten stoßweise anschwellen. Betrug die umlaufende Geldmenge im Jahr 1796 noch 44 Millionen Gulden Bankozettel, so waren es 1810 bereits 942 Millionen Gulden. Die Bankozettel verdrängten zunehmend die Silber- und Kupfermünzen aus dem Geschäftsverkehr; Greshams Gesetz, wonach das schlechte Geld das gute verdränge, entfaltete seine Wirkung. Die Staatsführung dekretierte die Zwangsannahme von Papiergeld im Privatverkehr, worauf der Markt mit einem rasch wachsenden Abschlag (Disagio) auf Banknoten reagierte. Für hundert Gulden Bankozettel erhielt man 1799 nur mehr 92 Gulden in Silbermünzen; im Dezember 1810 hatte die Inflation den Papiergulden auf 15 Prozent des Nominalwertes der Bankozettel gedrückt. Der Zwang zur Annahme von Bankozetteln löste sogar Revolten unter den im Felde stehenden Truppen aus. Die Habsburger deklarierten nun eine Abwertung der Bankozettel im Verhältnis 5:1. Die Geschäftswelt charakterisierte diesen Akt als Staatsbankrott; heftigen Beteuerungen des Staates zum Trotz, in Zukunft von einer übermäßigen Emission Abstand zu nehmen, erlebte auch das nun „Wiener Währung“ genannte Papiergeld eine rasche Entwertung.
Garantierte Unabhängigkeit
Die Wiederherstellung einer europäischen Balance am Ende der Napoleonischen Kriege forderte den Vielvölkerstaat der Habsburger heraus. Die Neuordnung des transnationalen Territoriums konnte sich nicht bloß auf die bewährten Säulen des Ancien Régime – Kirche, Adel, Armee und Beamtenschaft – stützen. Die Integration des großen Reiches wollte auch wirtschaftlich gut fundiert sein. Im Wirtschaftsleben, am Markt, musste Vertrauen gewonnen werden. Die Gesetze von Angebot und Nachfrage waren nicht zu oktroyieren. Ihnen hatte sich auch der Monarch zu beugen. Von dieser Einsicht waren die zwei kaiserlichen Patente vom 1. Juni 1816, das „Finanzpatent“ und das „Bankpatent“, bestimmt, welche zur Gründung der „privilegirten oesterreichischen National-Bank“ führten. Die Vorbereitungen hierfür waren unter der Federführung des damaligen österreichischen Finanzministers, Johann Philipp Graf von Stadion, erfolgt.
Erst mit der Gründung der Nationalbank, die ein Emissionsmonopol besitzen sollte, trat eine Beruhigung im österreichischen Geldwesen ein. Die umsichtige Gebarung des Hauses ließ den Wert des Papiergeldes wieder steigen. Vorerst war das Ziel erreicht: Das im täglichen Wirtschaftsleben benötigte Papiergeld wurde von einer Institution begeben, die auf den Geldwert ihrer Papiere achtete; dies setzte Unabhängigkeit von den Ausgabeplänen der Staatsführung voraus. Die Eigenkapitelbasis der Bank wurde dabei durch eine Aktienemission geschaffen.
Gemäß den bereits erwähnten kaiserlichen Patenten von 1816 hatte die Nationalbank schon am 1. Juli 1816 ihre Tätigkeit aufgenommen, allerdings vorerst im beschränkten Umfang. Die Kompetenzen der zunächst provisorischen Bankleitung gingen über die Einlösung des Papiergeldes, die Ausstellung der Aktien und die damit verbundenen Operationen nicht hinaus. Erst nach Zeichnung von 1.000 Aktien sollte die Bank unter einer neuen, von den Aktionären selbst einzusetzenden Leitung in ihre volle Wirksamkeit treten.
Das erste Privilegium
Die Nationalbank erhielt mit kaiserlichem Patent vom 15. Juli 1817 das ausschließliche Recht zur unbeschränkten Notenausgabe.
Dieses „erste Bankprivilegium“ gewährte ihr zudem eine privilegierte Stellung hinsichtlich des Eskontgeschäftes.
Am 19. Jänner 1818 erfolgte schließlich die Konstituierung der definitiven Bankleitung.
In den folgenden Jahren baute die Nationalbank systematisch ein Zweigstellennetz auf, um eine gleichmäßige Geld- und Kreditversorgung sicherzustellen.
Von der Hauptanstalt in Wien ausgehend, erfasste das Zweigstellennetz der Nationalbank im Habsburgerreich die frühindustriellen Regionen und Handelszentren Ost- und Mitteleuropas ebenso wie den nördlichen Mittelmeerraum.
Schwierige Fundierung
Im Prinzip strebte die Bank an, den Anteil von Staatstiteln auf der Aktivseite ihrer Bilanz möglichst gering zu halten. Handelswechsel und Münzgeld waren die von ihr bevorzugten Aktiva. Im Wechselgeschäft erwies die Bank ihre Nützlichkeit für den wirtschaftlichen Aufschwung der Monarchie, während durch den Silberschatz eine Bedeckung der Notenausgabe für jene Fälle gesichert war, in denen die Bevölkerung die Noten wieder gegen Silbermünzen eintauschen wollte. Im Jahr 1818 betrug bei einer Bilanzsumme von 11,5 Millionen Gulden (fl) die direkte (oder indirekte) Staatsverschuldung bei der Nationalbank rund 2,2 Millionen Gulden (fl). Trotz erbitterten hinhaltenden Widerstands gelang es der Bankleitung nicht, eine Aufstockung der Staatstitelpositionen auf der Aktivseite zu verhindern.
Für diesen Zuwachs war die immer wieder auftretende Bedrängnis der Staatsfinanzen in Krisenfällen verantwortlich. In mehr oder weniger höflich gehaltenen Worten pflegte Staatskanzler Clemens Wenzel Fürst von Metternich die Leitung der Nationalbank an ihre „patriotischen Pflichten“ zu erinnern.
Damit war ein Vorschuss an die Staatskasse gemeint, welchen die Staatsführung mehrmals bei der Nationalbank vornahm: 1820 (20 Mio fl), 1821 (30 Mio fl), 1831 (12 Mio fl). Den umlaufenden Banknoten standen ein Silberschatz und ein Münzbestand im Besitz der Bank gegenüber; der dadurch erreichte Deckungsgrad fiel von 74,6 % (1818) auf 10,3 % (1831).
Für die Bankleitung stand dagegen eine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung im Vordergrund; eine derartige Noteninflation beeinträchtigte die Geldwertstabilität.
Die zweite Epoche ab 1841
Die Artikel des Gründungspatents der Nationalbank reichten nicht aus, um die Autonomie gegenüber der Staatsführung kontinuierlich sicherzustellen. Die Unabhängigkeit musste Tag für Tag neu erkämpft werden. Dieser Auseinandersetzung stellten sich die Gouverneure und Direktoren der Bank. Dabei ging es stets um die Frage: In welchem Ausmaß darf die Ausgabe von Banknoten auf der Grundlage von Staatsschuldverschreibungen erfolgen? Um die Unabhängigkeit der Notenbank zu schwächen, wurde schließlich bei der Erneuerung des Bankprivilegiums 1841 der Einfluss der Aktienbesitzer zugunsten der Staatsverwaltung zurückgedrängt.
In der Revolution von 1848 stand die alte Ordnung einer Koalition von Bürgerlich-Liberalen und Sozialisten gegenüber. Leitende Persönlichkeiten der Notenbank unterstützten die konstitutionellen Ziele der Revolutionäre von 1848.
Sicherung des Geldwertes
Das besondere Interesse der Notenbankpolitik richtete sich auf die Entwicklung des Agio, das beim Umtausch von Banknoten in Silbergeld im Geschäftsverkehr zu zahlen war. Jeder Anstieg des Agio kam einer Entwertung der von der Nationalbank emittierten Noten gleich. Dies galt es zu verhindern, denn eine Zunahme des Agio wurde als Vorbote wachsenden inflationären Drucks gedeutet.
Der Nationalbank waren jedoch bei dem Versuch, das Silberagio zu stabilisieren, spürbare Grenzen gesetzt, da das Agio nicht nur unmittelbar von der Emissionstätigkeit der Notenbank abhing; auch der Silberpreis (in Goldwährung ausgedrückt) und die Einschätzung der Folgen erhöhter staatlicher Haushaltsdefizite auf den Geldmärkten spiegelten sich im Silberagio wieder. So ließen v.a. die teils mit militärischen Auseinandersetzungen verbundenen Krisen der Jahre 1848/49 (Revolution), 1850 (preußisch-österreichischer Konflikt) und 1853–56 (Generalmobilmachung anlässlich des Krimkrieges) das Silberagio ansteigen.
Die Nationalbank bezog gemeinsam mit der Wiener Börse 1860 ein vom Architekten Heinrich Ferstel entworfenes Gebäude. In dessen Erdgeschoß etablierte sich das Café Central, das für Jahrzehnte als Inbegriff des Wiener Cafés galt.
Gemeinsamer Nenner
Bei den Ausgleichsverhandlungen zwischen Österreich und Ungarn von 1867 wurde die Notenbankfrage zur Vermeidung weiterer Komplikationen nicht aufgerollt und die Aufrechterhaltung der bestehenden Zustände bis zu einer künftigen gesetzlichen Regelung vereinbart. Bis zu dieser Regelung konnte die Nationalbank ihre Privilegialrechte in Ungarn ungehindert ausüben.
Nach Jahren langwieriger Verhandlungen gelang es im Jahre 1878, die Nationalbank in ein Institut überzuführen, an dem Österreich und Ungarn gleichermaßen beteiligt waren. Die „Oesterreichisch-ungarische Bank“ sollte die Aufgaben einer Notenbank beider Reichshälften erfüllen. Während die Regierungen der ungarischen und der österreichischen Seite vor allem über Haftungsfragen für die Staatsschulden (in der Höhe von 80 Mio fl) uneins waren, ging es der Notenbankleitung darum, jeden zusätzlichen Einfluss der Regierungen auf das Geschäftsgebaren der Bank hintan zu halten. Das letztlich erstellte erste Privilegium der Oesterreichisch-ungarischen Bank spiegelte einen Kompromiss zwischen diesen Interessensgegensätzen wider.
Nach der Jahrhundertwende
Die Statuten des dritten Privilegiums vom 21. September 1899 der Oesterreichisch-ungarischen Bank enthielten u. a. Änderungen, welche die Eigenständigkeit der Notenbank zugunsten der staatlichen Beeinflussung beschnitten. So waren Bedingungen vorgesehen, unter denen die Bank in den finanziellen Dienst des Staates gestellt werden konnte.
Andererseits fanden sich im Privilegium von 1899 wichtige Neuerungen, welche sich auf die Geschäfte der Bank bezogen, und letztendlich die Grundlage für eine erfolgreiche Devisenpolitik der Oesterreichisch-ungarischen Bank bilden sollten. Dies zeigte sich darin, dass bis 1914 der Außenwert der österreichisch-ungarischen Währung mit nur ganz geringen Schwankungen auf der Goldparität geblieben ist.
Die politische Entwicklung jener Zeit stand dazu jedoch im krassen Gegensatz. Die Nationalitätenkonflikte legten die parlamentarische Arbeit immer häufiger lahm. Daran änderten auch die Neuwahlen zum Reichsrat im Jahre 1911 wenig. Im März 1914 wurde das Parlament vertagt. Das Kabinett Stürgkh regierte nun ohne Kontrolle. Der Expansionskurs, der 1908 zur Annexion Bosniens verleitet hatte, wurde fortgesetzt; er mündete in die Ereignisse des August 1914.
Inflationäre Kriegsführung
Der außenpolitisch expansive Kurs der österreichischen Regierung hatte der Notenbankleitung ausreichend Zeit gegeben, sich mit den Folgen kriegerischer Auseinandersetzungen zu konfrontieren. Dabei war allen Beteiligten klar geworden, dass die Regierung zur Bestreitung von rasch anlaufenden Kriegskosten in erster Linie die Notenbank in Anspruch zu nehmen gedachte. Schon während der Balkankrise 1912 musste sich die Notenbankleitung an der Krisenplanung beteiligen.
Trotz einer tiefsitzenden Skepsis gegenüber dem Optimismus der Militärs, „dass bei dem Stand der Kriegstechnik ein Krieg in Europa in drei Monaten sicher zur definitiven Austragung gelangt“, sah sich die Bankleitung nicht in der Lage, die Stabilität der Währungsordnung zu verteidigen.
Der Zerfall der alten Ordnung
Was die Künstler und Wissenschaftler des Fin de Siècle schon erfasst hatten, trat mit dem Ende des Krieges für alle offen zu Tage: Die alte Ordnung war zerfallen; und sich unter den neuen Umständen zurechtzufinden, fiel schwer.
Vor allem durch die Tatsache des Zerfalls der k. u. k. Monarchie ab Ende 1918 in mehrere Nachfolgestaaten sah sich die Notenbank bei dem Versuch, stabile Orientierungspunkte zu finden, mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Trotz der Bemühungen der Bankleitung, Beziehungen mit den Verwaltungen der einzelnen neu gegründeten Staaten zu unterhalten, gelang es dieser nicht, die Währungstrennung zu verhindern.
Um dem politischen Zerfall Rechnung zu tragen, wurde eine eigene „Österreichische Geschäftsführung“ eingerichtet. Da es jedoch an einer verlässlichen Garantie für ein unabhängiges Geschäftsgebaren fehlte, sah sich die Bankleitung genötigt, auch der Republik jene Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, deren es bedurfte, um die massiven Abgänge des öffentlichen Haushaltes zu bedecken. Rund 75 % des Defizits des Bundeshaushaltes zwischen 1918 und 1922 wurden schließlich über die Notenbank finanziert.
Die Devisenkurse fingen nach einer Periode der deutlichen Überbewertung der Krone an, auf das Ungleichgewicht der österreichischen Wirtschaft zu reagieren. Im ersten Halbjahr 1919 stieg der Dollarkurs von rund 16 auf fast 30 Kronen. Ende 1921 mussten bereits 5.275 Kronen pro Dollar bezahlt werden. Dem Verfall des Außenwertes entsprach die galoppierende Inflation im Inland. Je stärker der Kronenkurs sank, desto rascher lief die Notenpresse. Erst die Unterzeichnung der „Genfer Protokolle“ am 4. Oktober 1922, die ein umfassendes Sanierungsprogramm mit Unterstützung einer Völkerbundanleihe vorsahen, brachte den Preisauftrieb zum Stillstand. Allerdings hatte Österreich sich zu einer Entlassung von 100.000 Staatsbeamten verpflichtet.
Das baldige Ende der Oesterreichisch-ungarischen Bank selbst war längst vorgezeichnet. Der Friedensvertrag von St. Germain von 1919 bestimmte, neben anderen schmerzlichen Bedingungen für die junge österreichische Republik, die vollständige Liquidation der Oesterreichisch-ungarischen Bank. Die Liquidierungsmaßnahmen wurden durch von der Reparationskommission in Paris ernannte Kommissäre gesetzt, welche die gesamte Liquidation im Interesse aller Nachfolgestaaten zu besorgen hatten.
Die letzte ordentliche Generalversammlung wurde am 14. Juli 1921 abgehalten. Und am 15. Dezember 1922 fand unter dem Vorsitz von Gouverneur Dr. Alexander Spitzmüller die letzte Sitzung des engeren Generalrates der Oesterreichisch-ungarischen Bank statt.
Der Neubeginn
Seit dem Beginn der Liquidation der Oesterreichisch-ungarischen Bank war es klar, dass Österreich ebenso wie die übrigen Sukzessionsstaaten eine eigene Notenbank haben müsste. Allerdings war man wohl der Meinung, dass zunächst einmal Ordnung im Staatshaushalt geschaffen werden sollte. Eine solche Grundlage boten die Genfer Protokolle von Oktober 1922.
Durch Bundesgesetz vom 14. November 1922 wurden die Satzungen des neuen österreichischen Noteninstituts gesetzlich festgelegt. Es erhielt die Firmenbezeichnung „Oesterreichische Nationalbank“ (OeNB) und nahm somit den altehrwürdigen Namen jenes Instituts wieder an, das schon im Jahre 1816 als erstes ein eigenes Notenprivileg im Sinne des neuzeitlichen Währungsgedankens und des einheitlichen Notenausgaberechtes erhalten hatte. Die Grundzüge der Satzungen entsprachen den vom Völkerbund aufgestellten Richtlinien hinsichtlich ihrer absoluten Unabhängigkeit von staatlicher Kreditinanspruchnahme, der Selbstständigkeit ihrer Gestion unter Ausschaltung äußerer Einflüsse und der Ausstattung mit einem diese Selbstständigkeit sichernden Eigenkapital.
Krisenmanagement
Federführende Persönlichkeit bei der Sanierung und Stabilisierung des Staatshaushaltes in der Ersten Republik war Dr. Viktor Kienböck, Finanzminister von 1922 bis 1924 und 1926 bis 1929 sowie Präsident der Oesterreichischen Nationalbank 1932 bis 1938 (Vizepräsident 1952 bis 1956). Unter seiner Ägide blieb der österreichische Schilling bis zuletzt eine stabile Währung, trotz der Weltwirtschaftskrise.
Dieser stabilen Rahmenbedingungen hatte die Oesterreichische Nationalbank auch bedurft, um sich auf das Krisenmanagement konzentrieren zu können, das die Kette von Bankzusammenbrüchen von ihr erforderte. Die Krise um die Credit-Anstalt 1931 war Höhe- und Endpunkt dieser Reihe.
Die tragischen Ereignisse des Jahres 1934 fanden nur einen schwachen Widerhall im Geschäftsgebaren der Oesterreichischen Nationalbank. Das Vertrauen in den „Alpendollar“, auch im Ausland, zeigte sich u. a. in der Tatsache, dass Regierung und Notenbank im selben Jahr zur Konversion der Völkerbundanleihe von 1922 schreiten konnten. Die günstige Währungssituation blieb allerdings durch die große Zahl von Arbeitslosen in Österreich getrübt; ein Umstand, welcher schwere innenpolitische Auswirkungen nach sich zog.
Der „Anschluss“
Österreichs Gesellschaft gelang es nach dem Ende des Ersten Weltkrieges nicht mehr, zu einem gemeinschaftlichen Leben zurückzukehren. In allen Bereichen formierten sich Lager, die notfalls auch mit Betrug, Nötigung und Waffengewalt ihre Interessen durchzusetzen dachten. Der Ständestaat, durch seine autoritäre Staatsführung und durch die Ausschaltung der Sozialdemokratischen Partei innen- wie auch außenpolitisch weitgehend isoliert, konnte nicht jene Kräfte mobilisieren, die zur Abwehr des nach der Annexion Österreichs strebenden nationalsozialistischen Deutschen Reichs notwendig gewesen wären.
Die Machtergreifung der Nationalsozialisten im März 1938 war von Verhaftungen, Verschleppungen und Selbstmorden österreichischer Politiker, Künstler und Intellektueller begleitet. Davon waren insbesondere solche jüdischer Herkunft betroffen; Sigmund Freud z. B. emigrierte unter bedrohlichen Umständen.
Unwiederbringliche Verluste
Der durch den deutschen Überfall auf Polen 1939 ausgelöste Krieg, der sich in den Folgejahren zum Weltkrieg ausweitete, führte in rasch zunehmender Weise zu höchsten Belastungen in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft.
Zahlreiche Mitarbeiter der Notenbank mussten in die Wehrmacht einrücken. Jene von ihnen, die 1945 auf ihren zivilen Arbeitsplatz zurückkehrten, sahen sich mit einer nüchternen Eröffnungsbilanz konfrontiert. Der Krieg hatte hunderttausende Menschenleben gekostet; Produktionsanlagen und Wohnraum wiesen Zerstörungen auf; die Leistungskraft der österreichischen Wirtschaft war spürbar geschwächt. Nach Beendigung des Krieges verfügte Österreich bloß über 40 % der Produktionskraft von 1937.
Die Nationalsozialisten hatten den Geldumlauf zum Zwecke der Kriegsfinanzierung gewaltig anschwellen lassen. Nach zeitgenössischen Schätzungen hätte ein preisstabilisierender Umlauf Ende 1946 nicht mehr als rund eine halbe Milliarde Reichsmark betragen dürfen. Tatsächlich erreichte der Geldumlauf aber schon zu Kriegsende einen (geschätzten) Umfang von rund 11 Milliarden Reichsmark. Zusätzlich hatten auch die Alliierten Papiergeld ausgegeben; insgesamt waren rund 10 Milliarden Alliierte Militärschillinge gedruckt worden.
Reichsbankanstalten 1938–1945 am Beispiel der Reichsbankhauptstelle Wien
Die OeNB beauftragte eine Historikergruppe unter der Leitung von Univ.-Prof. DDr. Oliver Rathkolb und Dr. Theodor Venus, die bisher unerforschte Personengeschichte der Bank in den Jahren unmittelbar vor dem „Anschluss“ 1938 und in der NS-Zeit zu beleuchten. Die Ergebnisse dieser Forschungsarbeit liegen in Form einer Studie vor.
Reichsbankanstalten 1938–1945 am Beispiel der Reichsbankhauptstelle Wien
Erneuter Aufbau
Die katastrophalen Jahre des Zweiten Weltkrieges hatten Gesellschaft und Politik gelehrt, wie wichtig interessensübergreifende Zusammenarbeit als Grundprinzip eines gemeinsamen Österreichs ist. An einem Wiederaufbau zweifelte niemand. Dieser gelang auch, wobei das European Recovery Program einen wesentlichen Anteil leistete. Der Marshall-Plan bewährte sich.
Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich am 27. April 1945 konnte auch die Oesterreichische Nationalbank ihre Tätigkeit wiederaufnehmen. Das „Notenbank-Überleitungsgesetz“ vom 3. Juli 1945 verschaffte ihren Aktivitäten einen vorläufig gesetzlich gesicherten Handlungskreis.
Ab 21. Dezember 1945 wurde nach Reichsmark und Alliierte Militärschilling in Österreich wieder der Schilling gesetzliches Zahlungsmittel und alleinige Rechnungseinheit.
Gesicherte Stabilität
Für mehr als ein Jahrzehnt zeigten die zentralen Indikatoren die hohe innere und äußere Stabilität der österreichischen Wirtschaft, die durch eine abgestimmte Fiskal- und Geldpolitik hohes Wachstum bei geringem Preisauftrieb und Vermeidung langfristiger außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte ermöglichte. Die Währungspolitik konnte sich auf institutionelle Verfeinerungen konzentrieren, ohne unter einem laufenden Interventionsdruck zu stehen.
Österreich beteiligte sich an der Europäischen Integration durch den 1960 erfolgten Beitritt zur Europäischen Freihandelszone (EFTA).
In der zweiten Hälfte der sechziger Jahre wurde immer deutlicher, dass das System von Bretton Woods (internationales Währungssystem auf Gold-/Dollarkonvertibilität beruhend) auf Dauer nicht zu sichern war. Die anhaltenden Zahlungsbilanzpassiva der Vereinigten Staaten und die wiederkehrenden Leistungsbilanzkrisen führender europäischer Staaten machten die Notwendigkeit weitreichender währungspolitischer Reformen unabweisbar. Vorerst erschien eine Flexibilisierung der multilateralen Wechselkursanpassungen als attraktive Option.
Die aufgrund der amerikanischen Zahlungsbilanzprobleme eingeführten Kapitalverkehrsbeschränkungen ließen in Europa den Eurodollar-Markt entstehen. Mitte des Jahres 1971 wurde formell die Goldkonvertibilität des US-Dollars aufgehoben; das war das Ende des Systems von Bretton Woods.
Koordinierte Politik
Reformwille und Stabilitätsbewusstsein wurden in den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts auf eine harte Probe gestellt. Die Phasen raschen Wachstums fanden in der spürbaren Rezession 1975 eine jähe Unterbrechung. Gegen Ende des Jahrzehnts wuchs die Skepsis gegenüber dem „Modell Österreich“, das viel internationale Beachtung gefunden hatte.
Trotz einer Reihe begleitender Maßnahmen erreichten Anfang der siebziger Jahre die Zuflüsse ausländischer Mittel ein Ausmaß, das mit den binnenwirtschaftlichen Stabilitätsabsichten unvereinbar war. Die vorübergehenden Freigaben des Schillingkurses mündeten schließlich in einer Strategie, die eine unabhängige Kursgestaltung innerhalb der „Schlange“ ausgewählter europäischer Währungen anstrebte. Dabei orientierte sich die österreichische Währungspolitik an einem Korb von „Indikatorwährungen“.
Nach dem ersten Ölpreisschock und dem nachhaltigen Wachstumseinbruch suchten die österreichischen wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger einen Kurs des vielfältig abgestimmten Instrumenteneinsatzes zu steuern. Dies betraf Formen der aktivseitigen Kreditkontrolle, zurückhaltende Lohnsteigerung, Angebots- und Nachfrageseitige fiskalische Stimuli ebenso wie den Versuch, vorübergehend eine eigenständige Niedrigzinspolitik zu betreiben. Indes wurde am Ende des Jahrzehnts immer deutlicher, dass ein vielfältiges Regulations- und Interventionssystem den notwendigen Strukturwandel (auch im Kreditsektor) spürbar behinderte. Der Versuch, die Zinssätze in Österreich autonom niedrig zu halten, musste schließlich 1979 endgültig aufgegeben werden.
Das Jahr 1979 war für das OeNB-Hauptgebäude in Wien ein tragisches mit wesentlichen Folgen. In der Nacht vom 29. auf den 30. August brach ein Großfeuer aus, bei dem das Gebäude durch Feuer und eindringendes Löschwasser stark beschädigt wurde. Die gesamte Direktionsetage mit dem Generalratssitzungssaal und der Bibliothek brannte völlig aus. Im Zuge der 1980 bis 1985 dauernden Instandsetzung des Gebäudes, mit dessen Planung der Architekt Carl Appel betraut wurde, erfolgten Umbaumaßnahmen, die in die Architektur des Bestandes massiv eingriffen; optisch ist dies am deutlichsten am neuen Mansardendach erkennbar.
Vorausschauende Integration
Die Stärkung der ökonomischen Leistungskraft durch Förderung eines wettbewerbsorientierten Leistungsvergleiches rückte in den Vordergrund gesellschaftspolitischer Reformüberlegungen der 1980er-Jahre. Zum Ende dieses Jahrzehnts sah sich Österreich durch die Öffnung der Grenzen aus der Randlagesituation befreit. Es bot sich eine neue Chance zu einem Dialog, in dem die Partner auch Interessensgegensätze offen aussprechen konnten, um eine produktive Lösung für ein neues gemeinsames Haus Europa zu finden.
Die Erfahrungen der siebziger Jahre legten der österreichischen Währungspolitik nahe, den Schillingkurs an der DM auszurichten. Dies sollte es erleichtern, die binnenwirtschaftliche Preisstabilität zu sichern. Durch stille Integration in ein großes Währungsgebiet wurde der Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft zusätzlich angeregt: Nur anhaltende Produktivitätssteigerungen konnten die Position österreichischer Unternehmen langfristig sichern. Die Geld- und Währungspolitik war unter solchen Umständen darauf ausgerichtet, stabile aber nicht notwendigerweise bequeme Rahmenbedingungen zu schaffen.
Die österreichische Wirtschaft nahm diese Herausforderung im Laufe der 1980er-Jahre an. Jedoch war diese Entwicklung von einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit begleitet, deren Abbau zunächst nicht gelang. In der zweiten Hälfte des Jahrzehnts beschleunigte sich das reale Wachstum wieder. Die Konkurrenzfähigkeit nahm zu, was auch in der Vermeidung größerer Leistungsbilanzungleichgewichte zum Ausdruck kam.
Die 1990er-Jahre standen im Zeichen der Integration Österreichs in die Europäische Gemeinschaft. 1995 wurde Österreich, neben Schweden und Finnland, neues Mitglied der Europäischen Union (EU). Im selben Jahr trat Österreich dem Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS) bei.
Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu schaffen, welche mit 1. Januar 1999 beginnen sollte, erfolgte im April 1998 die Kundmachung einer Novelle zum Nationalbankgesetz (NBG-Novelle 1998). Durch diese Novelle wurde für die Oesterreichische Nationalbank und ihre Beschlussorgane bei der Verfolgung der Ziele und Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) die Unabhängigkeit von Organen oder Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft sowie von Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ausdrücklich festgeschrieben.
Die OeNB im ESZB/Eurosystem – eine unabhängige Zentralbank
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken aller 27 Mitgliedstaaten der EU. Die nationalen Zentralbanken jener 21 EU-Mitgliedstaaten, die bereits den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben, formen zusammen mit der EZB das Eurosystem, das seit der Einführung des Euro als Buchgeld am 1. Jänner 1999 eine einheitliche Geldpolitik betreibt.
Die Zentralbanken bleiben unter dem Dach des ESZB rechtlich selbstständig, stehen jedoch innerhalb des Systems in einem sehr engen Verhältnis zueinander und folgen gemeinsamen Regeln und Prinzipien, die im AEUV und in der Satzung des ESZB und der EZB festgelegt sind. Gemäß Art. 127.1 AEUV ist das vorrangige Ziel der geldpolitischen Tätigkeit der EZB und der nationalen Zentralbanken die Gewährleistung der Preisstabilität.
Die volkswirtschaftlichen Analysen der OeNB bilden das Fundament für die geldpolitischen Positionen der Oesterreichischen Nationalbank im Eurosystem. Die OeNB liefert dazu in den entsprechenden Arbeitsgruppen der EZB ihre Beiträge und veröffentlicht halbjährlich Wirtschaftsprognosen über Österreich. Die Analyse der Prozesse der Integration der mittel- und osteuropäischen Länder in die EU und in die WWU, die fachliche Kooperation, vor allem mit den Zentralbanken dieser Länder, sowie die Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen sind besondere Anliegen der OeNB.
Als integraler Bestandteil des Eurosystems besteht eine wesentliche Aufgabe der OeNB in der operativen Umsetzung der Geldpolitik in Österreich. Die Liquiditätssteuerung erfolgt im Eurosystem über eine Reihe von geldpolitischen Instrumenten, wodurch die OeNB die Liquiditätsversorgung der österreichischen Banken und damit der österreichischen Wirtschaft sicherstellt.
Eine weitere Aufgabe im Zusammenhang mit der Umsetzung der Geldpolitik ist die Bargeldproduktion und Bargeldlogistik. Beim Banknoten- und Münzumlauf stellt die OeNB die hohe Qualität der Zahlungsmittel sicher und nimmt den Fälschungsschutz wahr.
| Name | Amtszeit |
|---|---|
| Adam Graf Nemes von Hidveg | 17.06.1816 – 15.11.1817 |
| Joseph Carl Graf von Dietrichstein | 15.11.1817 – 17.09.1825 |
| Melchior Ritter von Steiner | |
| Vize-Gouverneur, führt die Geschäfte des Gouverneurs | 1825 – 1830 |
| Adrian Nikolaus Freiherr von Barbier | 04.09.1830 – 27.03.1837 |
| Carl Joseph Alois Freiherr von Lederer | 27.03.1837 – 31.10.1847 |
| Franz Breyer Ritter von Breynau | |
| führt provisorisch die Amtsgeschäfte | 31.10.1847 – 1848 |
| Carl Joseph Alois Freiherr von Lederer | 09.02.1848 – 18.05.1848 |
| Josef Mayer Ritter von Gravenegg | 18.05.1848 – 09.01.1849 |
| Joseph Ritter von Pipitz | 06.08.1849 – 08.11.1877 |
| Name | Amtszeit |
|---|---|
| Alois Moser | 28.09.1878 – 06.03.1892 |
| Julius Kautz | 06.03.1892 – 19.02.1900 |
| Leon Ritter von Bilinski | 19.02.1900 – 15.02.1909 |
| Alexander Popovics | 15.04.1909 – 08.02.1918 |
| Ignaz Freiherr Gruber von Menninger | 06.03.1919 – 18.03.1919 |
| Alexander Freiherr von Spitzmüller-Harmersbach | 19.12.1919 – Dez. 1922 |
| Name | Amtszeit |
|---|---|
| Richard Reisch | 21.12.1922 – 05.02.1932 |
| Viktor Kienböck | 06.02.1932 – März 1938 |
| Name | Amtszeit |
|---|---|
| Hans Rizzi | Juli 1945 – 09.03.1952 |
| Eugen Margaretha | 10.03.1952 – 19.06.1960 |
| Reinhard Kamitz | 20.06.1960 – 25.01.1966 |
| Andreas Korp | |
| Erster Vizepräsident, führt die Geschäfte des Präsidenten | Sept. 1966 – Jän. 1968 |
| Wolfgang Schmitz | 01.02.1968 – 30.01.1973 |
| Hans Kloss | 01.02.1973 – 30.01.1978 |
| Stephan Koren | 01.02.1978 – 26.01.1988 |
| Herbert Koller | |
| Erster Vizepräsident, führt die Geschäfte des Präsidenten | 27.01.1988 – 31.08.1988 |
| Hellmuth Klauhs | 01.09.1988 – 26.04.1990 |
| Heinz Kienzl | |
| Erster Vizepräsident, führt die Geschäfte des Präsidenten | 27.04.1990 – 31.05.1990 |
| Maria Schaumayer | 01.06.1990 – 31.05.1995 |
| Klaus Liebscher | 01.06.1995 – 31.08.1998 |
| Name | Amtszeit |
|---|---|
| Klaus Liebscher | 01.09.1998 – 31.08.2008 |
| Ewald Nowotny | 01.09.2008 – 31.08.2019 |
| Robert Holzmann | 01.09.2019 – 31.08.2025 |
| Martin Kocher | seit 01.09.2025 |
| Name | Amtszeit |
|---|---|
| Adolf Wala | 01.09.1998 – 31.08.2003 |
| Herbert Schimetschek | 01.09.2003 – 31.08.2008 |
| Claus Raidl | 01.09.2008 – 31.08.2018 |
| Harald Mahrer | 01.09.2018 – 30.11.2025 |
| Johannes Hahn | seit 01.01.2026 |