Bewerbung für eine Leihnahme
Kriterien für die Leihnahme eines Instrumentes
Die OeNB ist bestrebt, durch die Sammlung historischer Streichinstrumente die österreichische Musiklandschaft zu fördern. Spitzenmusiker:innen sind eingeladen, sich jederzeit um die leihweise Zurverfügungstellung der Streichinstrumente zu bewerben. Die Bewerbung erfolgt auf eine Streichinstrumentengruppe (Violine, Viola, Violoncello), eine Bewerbung für ein bestimmtes Instrument ist nicht zulässig. Das Direktorium der OeNB entscheidet bis zu zweimal jährlich auf Empfehlung eines Beratergremiums über die Vergabe der Streichinstrumente.
Für eine Leihnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Allgemeine Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Österreich;
- österreichische Staatsbürgerschaft
- oder bei ausländischer Staatsbürgerschaft:
- Lebens- und künstlerischer Schaffensmittelpunkt in Österreich,
- in Österreich abgeschlossene Masterausbildung sowie
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochener Aufenthalt in Österreich.
Zusätzlich muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Mitglied eines österreichischen Spitzenorchesters;
- Mitwirkung in einem bedeutenden Kammermusikensemble;
- Tätigkeit als namhafte solistische Künstlerin bzw. namhafter solistischer Künstler.
Ablauf und Kontakt
Um sich für eine Instrumentengattung zu bewerben sind folgende Unterlagen im PDF-Format (max. 10 MB) per E-Mail an streichinstrumente@oenb.at zu übermitteln:
- Lebenslauf mit Geburtsort und Geburtsdatum
- Rückschau der Konzerttätigkeit der letzten drei Jahre
- Vorschau der Konzerttätigkeit soweit bekannt
- bis maximal drei Video- oder Audiodateien als Link (YouTube, SoundCloud, eigene Homepage etc.)
Die Bewerber:innen werden per E-Mail über die Entscheidung des OeNB-Direktoriums informiert. Im Fall einer Zusage wird dem:der Bewerber:in von der OeNB der Abschluss eines schriftlichen Leihvertrags über ein Streichinstrument angeboten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die leihweise Zurverfügungstellung eines Streichinstruments. Die Bewerber:innen haben weiters keinen wie auch immer gearteten Rechtsanspruch gegen die OeNB aufgrund einer Entscheidung über die Ablehnung ihrer Bewerbung oder der Bewertung ihrer Bewerbung durch die OeNB bzw. durch das Beratergremium.
Die OeNB behält sich das Recht vor, die Kriterien für die Vergabe der Streichinstrumente nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu ergänzen oder die Vergabe zu streichen.