Woher kommt das Geld für die Einlagensicherung?
Finanziert werden die Einlagensicherungseinrichtungen von den Banken selbst. Die Voraus-Ausstattung der Einlagensicherungsfonds muss europaweit grundsätzlich 0,8 % der gesicherten Einlagen betragen. Nach einem Einlagensicherungsfall muss der Einlagensicherungsfonds wieder zügig aufgefüllt werden.
Im Einlagensicherungsfall zahlt zuerst jene Sicherungseinrichtung die gesicherten Guthaben aus, deren Mitgliedsbank in Probleme geraten ist und somit ein Einlagensicherungsfall geworden ist. Ob sich weitere Sicherungseinrichtungen bei der Auszahlung von Guthaben beteiligen müssen, hängt von der Größe des Einlagensicherungsfalls ab. Kleine Einlagensicherungsfälle werden nur von der unmittelbar betroffenen Sicherungseinrichtung finanziert. Bei großen Einlagensicherungsfällen leisten alle Sicherungseinrichtungen einen Beitrag zur Auszahlung der Guthaben. Das heißt, es kann auch vorkommen, dass sich die Banken als Überbrückung mit zusätzlichen Mitteln beteiligen müssen. Dafür gibt es ein genau geregeltes und leistungsstarkes Finanzierungssystem.
Die Sicherungseinrichtungen erhalten aus der Konkursmasse der insolventen Bank ihre Ausgaben zurück, im besten Fall vollständig. Das geschieht durch die Einnahmen aus der Verwertung der Aktiva der in Konkurs geratenen Bank. Die Einlagensicherung ist im Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten (ESAEG) geregelt.
Ein sehr großer Einlagensicherungsfall könnte die Einlagensicherung überfordern. Sehr große Banken fallen daher unter das Abwicklungsregime. Mit einer Abwicklung soll verhindert werden, dass der Marktaustritt dieser Bank negative Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer:innen und die Finanzmarktstabilität hat. Durch die Abwicklung werden die gesicherten Einlagen geschützt. Der Konkurs dieser Bank wird nicht zu einem Einlagensicherungsfall, und die Kontoinhaber:innen behalten ihre gesicherten Einlagen, ohne dass die Einlagensicherung zum Einsatz kommt.