Pilotphase digitaler Euro
Aktuelles zum Pilotprojekt digitaler Euro
2026 startete das Eurosystem mit den Vorbereitungen für das Pilotprojekt rund um den digitalen Euro. Dafür gab es am 5. März 2026 einen öffentlichen Aufruf zur Interessenbekundung für Zahlungsdienstleister (Payment Service Providers, PSP), die am Pilotprojekt für den digitalen Euro teilnehmen möchten. Ziel der Pilotaktivitäten ist es, das Design und die technischen Voraussetzungen des digitalen Euro zu optimieren und zu validieren.
Dazu wird ab September 2027 eine zwölfmonatige Pilotphase starten. Dabei sollen im kontrollierten Umfeld des Eurosystems vier konkrete Anwendungsfälle mit einem eingeschränkten Kreis an Teilnehmer:innen praktisch ausgetestet werden. Daran teilnehmen werden Nutzer:innen, Händler und Zahlungsdienstleister. Das Eurosystem will sich so auf die mögliche Ausgabe eines digitalen Euro ab 2029 vorbereiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die EU-Gesetzgeber bis Ende 2026 auf die entsprechende Gesetzesgrundlage einigen.
Im November 2025 begann das Eurosystem mit der aktuellen Phase der Vorbereitungsarbeiten für den digitalen Euro. Es traf technische und operative Maßnahmen und intensivierte seine Zusammenarbeit mit Interessengruppen in ganz Europa. Eine Entscheidung über die mögliche Ausgabe eines digitalen Euro wird der EZB-Rat erst treffen, nachdem die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften verabschiedet wurden.1
Zur Sicherstellung der technischen Voraussetzungen wird das Eurosystem Pilotprojekte durchführen. Diese werden eine wichtige Rolle zur Vorbereitung der europäischen Zahlungslandschaft auf die mögliche Einführung des digitalen Euro spielen. Zudem werden sie dazu beitragen, die Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit und technische Ausgestaltung des digitalen Euro weiterzuentwickeln.
1 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro (COM/2023/369) und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit dem digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates (COM/2023/368).
Die Teilnahme an den Pilotaktivitäten bietet Zahlungsdienstleistern eine einzigartige Gelegenheit, die Zukunft digitaler Zahlungen in Europa aktiv mitzugestalten. Die teilnehmenden Zahlungsdienstleister sammeln Erfahrungen mit den technischen Spezifikationen des digitalen Euro. Zudem können sie dem Eurosystem Feedback geben, das in die weitere technische Entwicklung des digitalen Euro einfließt.
Zahlungsdienstleister sollten Zahlungen zwischen Privatpersonen (auch bekannt unter dem Stichwort „person-to-person“, P2P) und/oder Privatpersonen und Unternehmen („person-to-business“, P2B) aktiv unterstützen. Konkret handelt es sich um:
- Kund:innen-Zahlungsdienstleister (Issuer): Sie fungieren als Schnittstelle zu den privaten Endnutzer:innen, führen diese unter anderem in die neue Bezahlmethode ein, verwalten deren Pilot‑Zahlungskonten und autorisieren Transaktionen.
- Händler:innen-Zahlungsdienstleister (weiter Acquirer genannt): Sie sind für die Betreuung der Händler:innen, die Bereitstellung von Acquiring‑Diensten (also die Abwicklung von Kartenzahlungen zwischen Kund:innen, Händlern und Banken), eine Lösung zur Kartenzahlungsannahme über mobile Geräte wie Smartphones sowie die automatische Auszahlung auf die Geschäftsbankkonten der Händler verantwortlich.
Zahlungsdienstleister konnten sich als Issuer, als Acquirer oder für beide Funktionen bewerben. Ausgewählt wurden die Zahlungsdienstleister nach ihren Fähigkeiten und bestimmen Kriterien. Darüber hinaus sollten die ausgewählten Zahlungsdienstleister den Zahlungsdienstleistungsmarkt im Euroraum repräsentativ abdecken – u. a. hinsichtlich Größe, geografischer Abdeckung und Marktreichweite.
Durch die Auswahl für das Pilotprojekt werden dem Zahlungsdienstleister gegenüber dem Eurosystem keine Rechte für weitere Aktivitäten gewährt. Gewährt werden also nur Rechte, die mit dem Aufruf zur Interessenbekundung zur Teilnahme an den Pilotaktivitäten in Zusammenhang stehen.
Für die Teilnahme am Pilotprojekt erhalten die Zahlungsdienstleister keine Vergütung.
Das Pilotprojekt dient der umfassenden technischen, funktionalen und operativen Validierung des digitalen Euro mit einer ausgewählten Anzahl von Zahlungsdienstleistern.
Im Rahmen des Projekts werden echte Transaktionen durchgeführt, und zwar in einer kontrollierten Umgebung mit einer begrenzten Zahl privater und gewerblicher Endnutzer:innen unter Verwendung eines vom Eurosystem ausgegebenen digitalen Zahlungsmittels.1
Dieses digitale Zahlungsmittel soll technisch möglichst dem digitalen Euro entsprechen – jedoch ohne dessen Rechtsstatus zu übernehmen.
Im Zuge des Pilotprojekts sollen Aktivitäten vor Ort in den Räumlichkeiten der Zentralbanken des Eurosystems mit Ferninteraktionen kombiniert werden. Diese Aktivitäten sollen typisch für die getesteten Anwendungsfälle sein.
Zur Nutzung der Pilotdienste haben die Endnutzer:innen verschiedene Möglichkeiten, die vom jeweiligen Zahlungsdienstleister unterstützt werden müssen:
- Die Endnutzer:innen greifen ausschließlich über eine App auf die Pilotdienste zu. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Zahlungen tätigen oder empfangen.
- Kund:innen-Zahlungsdienstleister (Issuer) können die Pilotdienste über eine vom Eurosystem bereitgestellte App oder über eine eigene App anbieten. Werden beide Optionen angeboten, können Endnutzer:innen ihre bevorzugte App auswählen.
- Händler:innen können über Lösungen, bei welchen ein Smartphone als Kartenterminal genutzt wird auch genannt SoftPOS, sowie spezielle Webshops oder Apps für E‑ und M‑Commerce auf die Pilotdienste zugreifen, die vom Zahlungsdienstleister der Händler:innen, dem Acquirer, bereitgestellt werden.
1 Dieses digitale Zahlungsmittel ist eine Verbindlichkeit des Eurosystems gegenüber den Nutzer:innen (d. h. den Mitarbeiter:innen des Eurosystems) und würde den Regeln für bargeldlose Zahlungen für Zahlungsdienstleister, Händler:innen und Nutzer:innen unterliegen. Es würde unter die aktuelle Definition von „Geldbeträgen“ in der Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366) in der geltenden Fassung in Form von Buchgeld fallen. „Buchgeld“ bezeichnet Einlagen auf einem Konto bei einem Kreditinstitut oder einer Zentralbank oder E-Geld im Sinne von Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2000/46/EG in der geltenden Fassung. Das Eurosystem würde den Konten der Nutzer:innen die eingezahlten Mittel (wie Banknoten, Münzen oder Buchgeld) gutschreiben, sobald diese eingegangen sind. Dieses digitale Zahlungsmittel würde ähnliche technische und gestalterische Merkmale aufweisen wie der digitale Euro gemäß dem Verordnungsentwurf (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro (COM/2023/369 final)) und würde Zahlungen zwischen Zahler:innen und Zahlungsempfänger:innen ermöglichen, die mit Zahlungen in digitalen Euro vergleichbar sind. Es hätte jedoch keinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel, da es weder in physischer Form wie Banknoten oder Münzen vorliegt noch ein direkt beim Eurosystem geführtes Bankkonto darstellt.
Person-zu-Person (P2P) – zwischen Privatpersonen
- Online-P2P-Transaktionen unter Verwendung eines Alias1 oder einer Zugangsnummer für ein digitales Zahlungsmittel2: Die zahlende Person sendet Geld an eine andere Person (beide sind Endnutzer:innen) und startet die Transaktion, indem sie die eindeutige Kennung der Person, die die Zahlung empfängt, in die App eingibt. Die Transaktion kann auch dann abgeschlossen werden, wenn sich Zahler:in und Zahlungsempfänger:in nicht am selben Ort befinden. Beim Abschluss der Transaktion sind beide Geräte mit dem Internet verbunden. Daher handelt es sich um eine Online-Zahlung.
- Offline-P2P-Transaktionen mit NFC-Technologie: Die zahlende Person sendet über die App Geld an eine andere Person (beide sind Endnutzer:innen), wobei die beiden Geräte nicht notwendigerweise mit dem Internet verbunden sind. Die zahlende Person gibt den Betrag auf ihrem Gerät ein und startet damit die Transaktion. Abgeschlossen wird diese durch das Aneinanderhalten der beiden Geräte (Kommunikation über NFC). Da der Abschluss der Transaktion ohne Internetverbindung erfolgt, handelt es sich um eine Offline-Zahlung.
Person-to-Business (P2B) – zwischen Privatpersonen und Unternehmen
- Online-P2B-Transaktionen mit NFC-Technologie am SoftPOS (Nutzung von mobilem Endgerät als Kartenterminal): Die zahlende Person (Endnutzer:in, privat) sendet über die App Geld an ein Unternehmen (Händler:in) zur Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen. Das Unternehmen gibt den Betrag in die SoftPOS-Anwendung ein und startet damit die Transaktion. Abgeschlossen wird diese durch das Aneinanderhalten der Geräte der zahlenden Person und der Person, die das Geld erhält (Kommunikation über NFC). Beim Abschluss der Transaktion sind beide Geräte mit dem Internet verbunden. Daher handelt es sich um eine Online-Zahlung.
- Online-E- und M-Commerce-Transaktionen mit Alias oder Zugangsnummer: Die zahlende Person (Endnutzer:in, privat) sendet Geld an ein Unternehmen (Händler:in) für die Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen, die über eine E-Commerce- oder M-Commerce-Plattform erworben wurden.
Die zahlende Person wählt auf der mobilen Website oder in der App des Unternehmens den digitalen Euro als Zahlungsmethode aus und startet damit die Transaktion. Falls verfügbar, öffnet sich die Standart-Zahlungsapp automatisch im Vordergrund, ohne, dass die zahlende Person die Website oder App verlassen muss (nahtloser App-zu-App-Wechsel). Ist keine Standard-Zahlungsapp definiert, wird die zahlende Person zu ihrer Zahlungsapp weitergeleitet. In diesem Fall gibt die zahlende Person ihre eindeutige Kennung (Alias oder Zugangsnummer für ein digitales Zahlungsmittel) in das von dem Unternehmen bereitgestellte Zahlungs-Gateway ein. In beiden Fällen überprüft die zahlende Person die Angaben zum Unternehmen, das die Zahlung empfängt, und zur Zahlung, bestätigt, authentifiziert und autorisiert die Transaktion. Die zahlende Person erhält eine Zahlungsbestätigung in der Zahlungsapp sowie in der App bzw. auf der mobilen Website des Unternehmens, das die Zahlung empfängt. Beim Abschluss der Transaktion sind beide Geräte mit dem Internet verbunden. Daher handelt es sich um eine Online-Zahlung.
1 Eine eindeutige pseudonyme Kennung, die zum Schutz der Identität des Nutzers bei der Verarbeitung von Zahlungen verwendet wird und die nur vom Zahlungsdienstleister, der das digitale Zahlungsmittel ausgibt, oder vom Nutzer des digitalen Zahlungsmittels einer identifizierbaren natürlichen oder juristischen Person zugeordnet werden kann.
2 Die verpflichtende eindeutige Kennung eines Zahlungskontos eines digitalen Zahlungsmittels, dessen technische und gestalterische Elemente der Zugangsnummer für den digitalen Euro gemäß dem Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro ähneln.
Das Eurosystem veröffentlichte am 5. März 2026 einen Aufruf zur Interessenbekundung, um europäische Zahlungsdienstleister zur Teilnahme am Pilotprojekt einzuladen. Die Einreichungsfrist endete am 14. Mai 2026 um 17:00 Uhr.
Während der Bewerbungsphase wurden die entsprechenden Unterlagen bereitgestellt: ein Fragebogen für Zahlungsdienstleister, User Journeys & End-to-End-Flows sowie die Teilnahmevereinbarung für Zahlungsdienstleister. Die Pilotaktivitäten selbst werden im zweiten Halbjahr 2027 stattfinden. Die ausgewählten Zahlungsdienstleister sollen ihre Vorbereitungsarbeiten vor Beginn des Pilotprojekts abschließen. Das Pilotprojekt wird voraussichtlich 12 Monate dauern.
Das Pilotprojekt soll in drei Phasen durchgeführt werden: Vorbereitung, Entwicklung und Betrieb.
- Vorbereitungsphase: Der Aufruf zur Interessenbekundung wurde über die Kommunikationskanäle der EZB und der nationalen Zentralbanken veröffentlicht. Die Bewerbungen der Zahlungsdienstleister wurden vom Eurosystem auf der Grundlage von Zulassungskriterien und gewichteten Bewertungskriterien geprüft. Die Bewerber wurden über das Ergebnis der Auswahl informiert. Die in der engeren Auswahl stehenden Zahlungsdienstleister erhielten zusätzliche und aktualisierte Unterlagen, z.B. aktualisierte Beschreibungen der Spezifikationen und Umsetzungsleitlinien, damit sie eine fundierte Entscheidung über die Teilnahme am Pilotprojekt treffen konnten. Die in der engeren Auswahl stehenden Zahlungsdienstleister mussten ihr Interesse an einer Teilnahme bekräftigen und die Teilnahmevereinbarung mit ihrer jeweiligen nationalen Zentralbank unterzeichnen, um die Entwicklungsphase zu beginnen.
- Entwicklungsphase: Nach Abschluss der Vorbereitungsphase entwickeln die ausgewählten Zahlungsdienstleister in enger Zusammenarbeit mit dem Eurosystem die erforderlichen Systemverbesserungen. Dieser Prozess wird agil gestaltet, wobei die Testphase vom Eurosystem koordiniert wird.
- Betriebsphase: Anschließend unterstützen die Zahlungsdienstleister in enger Zusammenarbeit mit dem Eurosystem die Durchführung des Pilotprojekts. In dieser Phase sollen die Zahlungsdienstleister den reibungslosen Betrieb des Pilotprojekts sicherstellen, den Kund:innen-Support für eingebundene Endnutzer:innen bereitstellen sowie Feedback von den Endnutzer:innen sammeln.