Elektronische Zahlungen sind ein fixer Bestandteil des Unternehmensalltags. Daher sollten Unternehmen die rechtlichen Vorgaben und technischen Anforderungen für elektronische Zahlungen kennen. Insbesondere sollten sie dafür sorgen, dass ihre Zahlungsvorgänge sicher sind.
Wie können Unternehmen bargeldlose Zahlungen effizient und sicher abwickeln?
Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) laufen bargeldlose Euro-Zahlungen effizient, kostengünstig und sich ab – nach einem standardisierten Verfahren und in gesicherter Umgebung.
Eine wichtige Rolle spielen dabei zwei Sicherheitsmechanismen, die mithelfen, Fehlüberweisung und Online-Betrug zu verhindern: der IBAN-Namensabgleich und die starke Kund:innen-Authentifizierung oder 2-Faktor-Authentifizierung (2FA).
IBAN-Namensabgleich und 2-Faktor-Authentifizierung
Der Hauptunterschied liegt darin, dass der IBAN-Namensabgleich die Kontodaten der Empfänger:innen prüft und die 2FA die Identität der Sender:innen von Zahlungsaufträgen.
Der IBAN-Namensablgeich erfolgt automatisch bei jeder SEPA-Überweisung (Standard ebenso wie Echtzeit). Er funktioniert wie ein Ampelsystem und kontrolliert die Übereinstimmung des Namens der Empfänger:innen und der eingegebenen IBAN. Bei Nicht-Übereinstimmung erfolgt eine Warnung.
Mit der 2FA wird überprüft, wer auf ein Konto zugreift und von dort Zahlungsaufträge auslöst.
Bei wiederkehrenden Zahlungen (Lastschriften) ist die 2FA nur bei der Einrichtung, Änderung und ersten Auslösung des Zahlungsauftrags erforderlich. Bei den anschließend automatisch durchgeführten wiederkehrenden Zahlungen ist keine 2FA notwendig.
Im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten für elektronische Zahlungen in Euro die einheitlichen Vorgaben der EU-Verordnung für SEPA, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.
bei Zahlungen (d. h. Überweisungen und Lastschriften) IBANs aus anderen EWR-Staaten akzeptieren müssen bzw. diese nicht allein aufgrund des Herkunftslands des IBANS ablehnen dürfen
elektronische Überweisungen in der Regel innerhalb eines Bankgeschäftstags abwickeln müssen
bei Zahlungen in SEPA-Länder außerhalb des EWR berücksichtigen müssen, dass EU-rechtliche Vorgaben (etwa zu Entgelten und Gebühren) für diese Länder nicht gelten
Cyber-Attacken auf die Systeme und Daten von Unternehmen und ihren Kund:innen nehmen weltweit zu. Ein besonders häufiges Phänomen ist dabei Zahlungsbetrug. Dieser betrifft insbesondere Überweisungen und Kartenzahlungen. Um finanzielle Schäden und Datenmissbrauch zu vermeiden, sollten Unternehmen daher sich und ihre Kund:innen verlässlich schützen – zum Beispiel durch eine sichere Zahlungsabwicklung.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Unternehmen sollten darauf achten, dass sie
sensible Zahlungsdaten verschlüsselt übertragen,
Zugriffsrechte auf Zahlungssysteme eindeutig regeln,
Zahlungen durch starke Authentifizierung absichern,
gegebenenfalls Tokenisierung als Schutzmaßnahme nutzen (also die Umwandlung sensibler Daten in nicht sensible digitale Token)
Zahlungsprozesse regelmäßig auf mögliche Sicherheitslücken überprüfen und dabei
ausschließlich mit vertrauenswürdigen Zahlungsdienstleistern zusammenarbeiten,
aktuelle Software verwenden und regelmäßige Sicherheitsupdates durchführen,
Firewalls einrichten,
Systeme zur Erkennung betrügerischer Transaktionen einsetzen.
Ergänzend zu diesen technischen Maßnahmen ist eine passende Sicherheitsstrategie zu empfehlen, also
klare Sicherheitsrichtlinien und -verfahren
regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen
Regelungen für den Umgang mit Sicherheitsverletzungen
regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Sicherheitsstrategie