Internationale Vermögensposition – Gesamtübersicht – Global

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Beschreibung: Diese Tabelle beinhaltet das Finanzvermögen, das Österreicher im Ausland halten und das Finanzvermögen von Ausländern, das in Österreich gehalten wird. Die Internationale Vermögensposition (IVP) wird in vierteljährlicher Frequenz erstellt und entspricht im Aufbau und im inhaltlichen Umfang im Wesentlichen den Richtlinien des Balance of Payments Manual des IWF (6. Fassung, 2013). Die Bestände sind zu Marktpreisen (Ultimokurse) bewertet. Die grenzüberschreitenden Vermögensbestände werden sowohl in Summe (Vermögensposition) dargestellt, als auch gegliedert nach den Finanzierungsinstrumenten Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, Sonstige Investitionen, Finanzderivate und Währungsreserven. Innerhalb der genannten Aggregate sind jeweils Aktiva (Finanzforderungen) und Passiva (Finanzverbindlichkeiten) zu finden. Nettovermögensposition mit positivem Vorzeichen: Österreich ist Nettogläubiger, Nettovermögensposition mit negativem Vorzeichen: Österreich ist Nettoschuldner.

Quelle: OeNB.

Relevante Definitionen und Begriffe: Vermögensposition, Forderungen, Verbindlichkeiten, Direktinvestitionen, SPEs, Liegenschaften, Aktive Direktinvestitionen, Passive Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, Anteilsrechte und Investmentzertifikate, Kurzfristige verzinsliche Wertpapiere, Langfristige verzinsliche Wertpapiere, Sonstige Investitionen, Handelskredite, Kredite, Bargeld und Einlagen, Finanzderivate, Währungsreserven. Rechtsgrundlagen: Rechtsgrundlage für die Erstellung: National: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004; International: SDDS und Articles of Agreements des IWF, EZB-Guideline, EU-Regulation. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004. Methodik: Devisenstatistisches Meldesystem, eigene Berechnungen inklusive Schätzungen. Melderkreis: Banken, Unternehmen, Private, öffentliche Stellen. Standards und Codes: ISO-Code für Land und Währung, ISIN-Code, IWF: Balance of Payments Manual 6.

Rechtsgrundlagen: Rechtsgrundlage für die Erstellung: National: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004; International: SDDS und Articles of Agreements des IWF, EZB-Guideline, EU-Regulation. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004.

Methodik: Devisenstatistisches Meldesystem, eigene Berechnungen inklusive Schätzungen.

Melderkreis: Banken, Unternehmen, Private, öffentliche Stellen.

Standards und Codes: ISO-Code für Land und Währung, ISIN-Code, IWF: Balance of Payments Manual 6.

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Statistik-Hotline Montag bis Freitag: 09:00 bis 16:00 Uhr