Auslandsverschuldung der österreichischen Volkswirtschaft (Brutto- und Nettobetrachtung)

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Beschreibung: Als Ausschnitt der Internationalen Vermögensposition deckt die Auslandsverschuldung ausschließlich Instrumente mit Schuldcharakter (z. B. festverzinsliche Wertpapiere, Kredite, Bargeld oder Einlagen) ab. Anteilsrechte wie Aktien oder Investmentzertifikate finden keine Berücksichtigung. Für hoch entwickelte Volkswirtschaften wie Österreich, die einen beträchtlichen Teil ihres Finanzgeschäfts in Form von Anteilsrechten abwickeln, ergibt sich daher ein unvollständiges Bild. Mit der Veröffentlichung der Statistik zur Auslandsverschuldung erfüllt Österreich die Anforderungen des IWF im Rahmen des SDDS (Special Data Dissemination Standard). Die Bestände von handelbaren Instrumenten, insbesondere von Wertpapieren, sind zu Marktpreisen (Ultimokurse) bewertet.

Quelle: OeNB.

Relevante Definitionen und Begriffe: Aktiva, Passiva, Internationale Vermögensposition, Nettoschuldner, Nettogläubiger, Bargeld, Einlagen, verzinsliche Wertpapiere, Kredite, Handelskredite, Konzernkredite, Sonderziehungsrechte. Rechtsgrundlagen: Rechtsgrundlage für die Erstellung: National: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004; International: SDDS und Articles of Agreements des IWF, EZB-Guideline, EU-Regulation. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004. Methodik: Meldungen zur Außenwirtschaft (monatlich und quartalsweise). Meldungen zu Wertpapieren erfolgen auf Einzelwertpapierbasis. Melderkreis: Banken, Unternehmen, Private, öffentliche Stellen. Standards und Codes: ISO-Code für Land und Währung, ISIN-Code, IWF: Balance of Payments Manual 6 sowie External Debt Statistics Guide for Compilers and Users. Indizierung: Tabelle 9.1.10, External Debt (EXD), Auslandsverschuldung, Internationale Vermögensposition (IVP), Nettoschuldner, Nettogläubiger, Nettovermögen, Nettoverpflichtungen, Wertpapiere, Geldmarktpapiere, Schuldverschreibungen, Kredit, Bargeld, Einlagen, Handelskredite.

Rechtsgrundlagen: Rechtsgrundlage für die Erstellung: National: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004; International: SDDS und Articles of Agreements des IWF, EZB-Guideline, EU-Regulation. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004.

Methodik: Meldungen zur Außenwirtschaft (monatlich und quartalsweise). Meldungen zu Wertpapieren erfolgen auf Einzelwertpapierbasis.

Melderkreis: Banken, Unternehmen, Private, öffentliche Stellen.

Standards und Codes: ISO-Code für Land und Währung, ISIN-Code, IWF: Balance of Payments Manual 6 sowie External Debt Statistics Guide for Compilers and Users.

Indizierung: Tabelle 9.1.10, External Debt (EXD), Auslandsverschuldung, Internationale Vermögensposition (IVP), Nettoschuldner, Nettogläubiger, Nettovermögen, Nettoverpflichtungen, Wertpapiere, Geldmarktpapiere, Schuldverschreibungen, Kredit, Bargeld, Einlagen, Handelskredite.

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