Überleitung vom Warenverkehr gemäß Außenhandelsstatistik zu Gütern gemäß sechstem Zahlungsbilanzhandbuch des IWF (BPM6)

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Beschreibung: Die Tabelle stellt die Überleitung vom Warenverkehr gemäß Außenhandelsstatistik zu Gütern gemäß sechstem Zahlungsbilanzhandbuch des IWF (BPM6) dar. Beide Statistiken definieren Importe und Exporte von Waren bzw. Gütern unterschiedlich: Der Warenimport und -export der Außenhandelsstatistik stellt den physischen Grenzübertritt der Waren dar, während die Güterimporte und -exporte gemäß BPM6 den ökonomischen Eigentumsübergang erfassen. Ein weiterer Unterschied zwischen beiden Statistiken ist die unterschiedliche Definition des Grenzübergangs (Außenhandel: CIF-Werte, Zahlungsbilanz: FOB-Werte). Aufgrund dieser und weiterer definitorischer Unterschiede müssen ein paar Adaptionen vorgenommen werden, um die Güter lt. ZABIL Definition korrekt darzustellen.

Quelle: OeNB, Statistik Austria.

Relevante Definitionen und Begriffe: Zahlungsbilanz, Leistungsbilanz, Güter, Exporte, Importe, Außenhandelsstatistik. Rechtsgrundlagen: Nationale Rechtsgrundlage: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004; Internationale Rechtsgrundlagen: Verordnung (EG) Nr. 555/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2012, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 09. Dezember 2011 (EZB/2011/23), Balance of Payments Manual (Sixth Edition), Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), SDDS und Articles of Agreements des IWF. Methodik: Die Erhebungen erfolgen je nach Transaktionsart quartalsweise oder monatlich direkt bei den wirtschaftlichen Einheiten abhängig von Schwellenwerten (Konzentrationsstichproben). Melderkreis: Unternehmen, Banken, öffentliche Stellen. Standards und Codes: Balance of Payments Manual (Sixth Edition); SITC, rev. 3. Indizierung: Güter, Außenhandelsstatistik, Exporte, Importe.

Rechtsgrundlagen: Nationale Rechtsgrundlage: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004; Internationale Rechtsgrundlagen: Verordnung (EG) Nr. 555/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2012, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 09. Dezember 2011 (EZB/2011/23), Balance of Payments Manual (Sixth Edition), Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), SDDS und Articles of Agreements des IWF.

Methodik: Die Erhebungen erfolgen je nach Transaktionsart quartalsweise oder monatlich direkt bei den wirtschaftlichen Einheiten abhängig von Schwellenwerten (Konzentrationsstichproben).

Melderkreis: Unternehmen, Banken, öffentliche Stellen.

Standards und Codes: Balance of Payments Manual (Sixth Edition); SITC, rev. 3.

Indizierung: Güter, Außenhandelsstatistik, Exporte, Importe.
 

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