Betriebliche Vorsorgekassen – Eigenmittel

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Beschreibung: Die Tabelle gibt Auskunft über die Gesamtsumme der Anwartschaften und der anrechenbaren Eigenmittel aller Betrieblichen Vorsorgekassen sowie über die Gesamtsumme der Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge aller Betrieblichen Vorsorgekassen, sofern das Zukunftsvorsorgegeschäft von Betrieblichen Vorsorgekassen ausgeübt wird (derzeit nicht der Fall).

Quelle: OeNB.

Relevante Definitionen und Begriffe: Zukunftsvorsorge

Rechtsgrundlagen: Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, Bankwesengesetz, Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung und Einkommensteuergesetz.

Methodik: Vollerhebung im Zuge des Quartalsausweises zur Einhaltung der Überprüfung der Eigenmittel- und Veranlagungsvorschriften gemäß Betrieblichem Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz.

Melderkreis: Von der FMA konzessionierte Betriebliche Vorsorgekassen, die gemäß § 1 BWG Kreditinstitute sind.

Indizierung: Kreditinstitute, Banken, Quartalsausweis, BVK, Betriebliche Vorsorgekassen, Anwartschaftsberechtigte, Zukunftsvorsorge.

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Statistik-Hotline Montag bis Freitag: 09:00 bis 16:00 Uhr