Ertrags- und Vermögenslage der in Österreich tätigen Kreditinstitute – Sonstige Sektoren (Bausparkassen, Sonderbanken sowie Zweigstellen gemäß § 9 BWG)

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Quelle: OeNB.

Relevante Definitionen und Begriffe: Kreditinstitute, Ertragslage, Vermögenslage.

Rechtsgrundlagen: Bankwesengesetz, Verordnung (EU) Nr. 2015/534 der Europäischen Zentralbank, VERA-V.

Methodik: Zusammenführung von quartalsweisen unkonsolidierten Meldedaten österreichischer Kreditinstitute gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/534 der Europäischen Zentralbank sowie VERA-V.

Melderkreis: Alle in Österreich meldepflichtigen Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 und § 9 BWG exklusive jene Kreditinstitute, die nur Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Z 13 (Investmentgeschäft), Z 13a (Immobilienfondsgeschäft) oder Z 21 BWG (Betriebliches Vorsorgekassengeschäft) betreiben.

Indizierung: Kreditinstitute, Ertragslage, Vermögenslage.

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