Bundesbudget

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Beschreibung: Gemäß § 16 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz (BHG). Der Finanzierungshaushalt zeigt die Finanzierungssicht und entspricht der Liquiditätsplanung. Es werden die tatsächlichen Auszahlungen, Einzahlungen und der Nettofinanzierungssaldo (Budgetdefizit oder Budgetüberschuss) nicht konsolidiert dargestellt. Der Ausgleichshaushalt (Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit) zeigt die Ausgaben für die Rückzahlung und Einnahmen aus der Aufnahme von Finanzschulden bzw. von Kassenstärkungsoperationen). Die Ausgaben werden durch Einnahmen (Steuern, Gebühren etc.) bzw. – sofern diese nicht ausreichen – durch die Aufnahme von Finanzschulden finanziert. Der Ergebnishaushalt zeigt die periodengerecht abgegrenzten Erträge und Aufwendungen (nicht konsolidiert).

Quelle: BMF.

Indizierung: Bund, Bundeshaushalt, Gebarungserfolg, Finanzierungshaushalt, Ergebnishaushalt, Allgemeiner Haushalt, Ausgleichshaushalt, Gesamthaushalt, Nettofinanzierungsbedarf, Budgetdefizit, Budgetüberschuss, Ausgaben des Bundes, Auszahlungen des Bundes, Einnahmen des Bundes, Einzahlungen des Bundes, Aufwendungen, Erträge, Überschuss, Abgang.

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Statistik-Hotline Montag bis Freitag: 09:00 bis 16:00 Uhr