Geldausgabegeräte (ATM)

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Beschreibung: Beinhaltet die Anzahl der Bankomaten (sowohl außerhalb bzw. innerhalb, so genannte Foyer-Automaten, eines Bankgebäudes) bzw. Karten mit Bankomatfunktion zur Bargeldbehebung.

Quelle: OeNB.

Relevante Definitionen und Begriffe: Zahlungssystemaufsicht, Zahlungssystembetreiber, Zahlungssystemteilnehmer Rechtsgrundlagen: § 44a Nationalbankgesetz; Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 der EZB zur Zahlungsverkehrsstatistik Methodik: Vollerhebung im Zuge der Zahlungssystemstatistik, vierteljährlich; Vollerhebung im Zuge der Zahlungsdienstestatistik, vierteljährlich Melderkreis: Zahlungssystembetreiber iSd § 44a Abs. 1 NBG, Zahlungs- und E-Geldinstitute, sowie die jeweiligen Zweigstellen/Filialen aus dem EWR Raum (gemäß Niederlassungsfreiheit), die in Österreich ihren Sitz haben. Standards und Codes: § 44a Nationalbankgesetz; § 1 Abs. 2 ZaDiG

Rechtsgrundlagen: § 44a Nationalbankgesetz; Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 der EZB zur Zahlungsverkehrsstatistik

Methodik: Vollerhebung im Zuge der Zahlungssystemstatistik, vierteljährlich; Vollerhebung im Zuge der Zahlungsdienstestatistik, vierteljährlich

Melderkreis: Zahlungssystembetreiber iSd § 44a Abs. 1 NBG, Zahlungs- und E-Geldinstitute, sowie die jeweiligen Zweigstellen/Filialen aus dem EWR Raum (gemäß Niederlassungsfreiheit), die in Österreich ihren Sitz haben.

Standards und Codes: § 44a Nationalbankgesetz; § 1 Abs. 2 ZaDiG

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Statistik-Hotline Montag bis Freitag: 09:00 bis 16:00 Uhr