Beschreibung: Zahlungskartentransaktionen mit in Österreich ausgegebenen Karten aufgegliedert nach Kartenart bzw. nach Inlands- und Auslandstransaktionen inkl. Fernabsatz.
Quelle: OeNB.
Relevante Definitionen und Begriffe: Zahlungssystemstatistik, Kreditkarte, Zahlungskarte, Kredit-/Chargefunktion, Zahlungssystemaufsicht, Zahlungssystembetreiber, Transaktionen, Kartenzahlungen. Rechtsgrundlagen: § 44a Nationalbankgesetz; Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 der EZB zur Zahlungsverkehrsstatistik; Leitlinie EZB/2014/15 über die monetären und die Finanzstatistiken; Richtlinie 2015/2366/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Methodik: Vollerhebung im Zuge der Zahlungsverkehrsstatistik, vierteljährlich; Vollerhebung im Zuge der Zahlungssystemstatistik vierteljährlich. Melderkreis: Zahlungssystembetreiber iSd § 44a Abs. 1 NBG, Zahlungs- und E-Geldinstitute, sowie die jeweiligen Zweigstellen/Filialen aus dem EWR Raum (gemäß Niederlassungsfreiheit), die in Österreich ihren Sitz haben. Standards und Codes: § 44a Nationalbankgesetz; Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 der EZB zur Zahlungsverkehrsstatistik; Leitlinie EZB/2014/15 über die monetären und die Finanzstatistiken; Richtlinie 2015/2366/EG des Europäischen Parlaments und des Rats.
Rechtsgrundlagen: § 44a Nationalbankgesetz; Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 der EZB zur Zahlungsverkehrsstatistik; Leitlinie EZB/2014/15 über die monetären und die Finanzstatistiken; Richtlinie 2015/2366/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt.
Methodik: Vollerhebung im Zuge der Zahlungsverkehrsstatistik, vierteljährlich; Vollerhebung im Zuge der Zahlungssystemstatistik vierteljährlich.
Melderkreis: Zahlungssystembetreiber iSd § 44a Abs. 1 NBG, Zahlungs- und E-Geldinstitute, sowie die jeweiligen Zweigstellen/Filialen aus dem EWR Raum (gemäß Niederlassungsfreiheit), die in Österreich ihren Sitz haben.
Standards und Codes: § 44a Nationalbankgesetz; Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 der EZB zur Zahlungsverkehrsstatistik; Leitlinie EZB/2014/15 über die monetären und die Finanzstatistiken; Richtlinie 2015/2366/EG des Europäischen Parlaments und des Rats.