Regelungen für Bareinlieferungen

Hinweise für Großkunden

Die Abwicklung von großen Bargeldeinzahlungen, Bargeldauszahlungen und Umwechslungen erfolgt bei der OeNB über den Bereich Bargeldservice und -transport (Wertezone). Zu den Großkunden zählen beispielsweise Kreditinstitute und andere professionelle Geschäftspartner.

Um Bargeldgeschäfte mit der OeNB durchführen zu können, müssen Großkunden eine Haftungserklärung (Revers) unterzeichnen. Mit dieser Erklärung verpflichten sie sich, Beanstandungen bei eingelieferten Banknoten anzuerkennen, auch wenn diese erst nach der Abgabe des Bargelds festgestellt werden.

Außerdem ist ein Konto im Zahlungssystem ASTI (Austrian Settlement & Transaction Interface) der OeNB erforderlich. Über dieses System werden alle Zahlungs- und Buchungsvorgänge abgewickelt.

Anforderungen für die Einlieferung von Banknoten

Großeinzahlungen von Banknoten müssen nach festgelegten Regeln vorbereitet und sortiert werden:

  • Banknoten der Stückelungen 200 Euro und 500 Euro können in Paketen oder Bündeln eingereicht werden.
  • Alle anderen Stückelungen müssen ausschließlich in vollständigen Bündeln eingeliefert werden.
  • Die Banknoten sind nach Stückelung und Banknotenserie getrennt zu sortieren.
  • Ein Paket enthält jeweils 100 sortierte Banknoten derselben Stückelung und Serie.
  • Ein Bündel besteht aus zehn Paketen und enthält somit 1.000 sortierte Banknoten derselben Stückelung und Serie.

Kennzeichnung der Bündel

Für eine eindeutige Zuordnung müssen die Bündel entsprechend gekennzeichnet werden:

  • Bei Bündeln mit Paketschleifen muss das Firmensymbol oder der Firmenstempel gut sichtbar aufgedruckt oder angebracht sein.
  • Bei Bündeln ohne Paketschleifen ist auf der Rückseite eine Karte mit folgenden Angaben beizulegen:
    • Firmenname oder Firmenstempel,
    • Stückelung der Banknoten,
    • Anzahl der enthaltenen Banknoten.

Diese Vorgaben stellen sicher, dass große Bargeldeinzahlungen effizient, sicher und nachvollziehbar bearbeitet werden können.