Meldeinhalte
| Code | Erhebung | Meldegrenze (meldepflichtig ab) | Meldetermin | Frequenz | Währung und Einheit | Details: Ausweisrichtlinie, Meldeanleitung |
Kontakt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AWBET* | Grenzüberschreitende Gesellschafter:innen und Beteiligungen – Transaktionen | 500.000 EUR | 15. Kalendertag des Folgemonats | im Anlassfall/ Monat | EUR | AWBET Anleitung |
aussenwirtschaft.BET@oenb.at |
| AWBES* | Grenzüberschreitende Gesellschafter:innen und Beteiligungen – Bestände | Ausländischer DI-Gesellschafter:innen bzw. ausländische DI-Beteiligungen (anteiliges Nominalkapital 100.000 EUR oder 10 Mio EUR Bilanzsumme) | nach Aufforderung | jährlich | EUR | AWBES Anleitung |
aussenwirtschaft.BES@oenb.at |
| AWFUV* | Grenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeiten | 10 Mio EUR | 15. Kalendertag des Folgemonats | monatlich | Original-währung | AWFUV Anleitung |
aussenwirtschaft.FUV@oenb.at |
| AWVLM | Grenzüberschreitende Vermögens-übertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen | 100.000 EUR | 15. Kalendertag des Folgemonats | im Anlassfall/ Monat | EUR | AWVLM Anleitung |
aussenwirtschaft.VLM@oenb.at |
| AWFDE | Grenzüberschreitende Finanzderivate | 1 Mio EUR | 15. Kalendertag des Folgemonats | monatlich | EUR | AWFDE | aussenwirtschaft.FDE@oenb.at |
| AWWPI | Wertpapierdepots Inland | Keine | 10. Bankarbeitstag des Folgemonats (für MFIs) 15. Kalendertag des Folgemonats |
monatlich | Euro und ggf. Nominal-währung | AWWPI | aussenwirtschaft.WPI@oenb.at |
| AWWPA | Wertpapierdepots Ausland, Eigenverwahrung und Kryptoanlagen | 5 Mio EUR | 15. Kalendertag des Folgemonats | quartalsweise | Euro und ggf. Nominal-währung | AWWPA | aussenwirtschaft.WPA@oenb.at |
| *Zu den Erhebungen AWBET, AWBES und AWFUV müssen auf www.myoenb.com zusätzlich zur Meldungsabgabe Stammdaten gemeldet werden. | |||||||
Was ist zu melden?
Folgend finden Sie eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte. Detailinformationen zu den Meldungen finden Sie in der Ausweisrichtlinie zur statistischen Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs.
1. Grenzüberschreitende Gesellschafter:innen und Beteiligungen (Direktinvestitionen ab 10 %, SI-Transaktionen unter 10 %)
Direktinvestitionen (DI) sind grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen mit einem Anteil von mindestens 10 % am stimmberechtigten Kapital. Ab diesem Schwellenwert wird ein längerfristiges Engagement des/der Investierenden am Unternehmen unterstellt. Es wird zwischen aktiven (ADI – ein:e Inländer:in beteiligt sich an einem ausländischen Unternehmen) und passiven Direktinvestitionen (PDI – ein:e Ausländer:in beteiligt sich an einem inländischen Unternehmen) unterschieden. Beteiligungen unter 10 % werden als Portfolioinvestitionen (PI) bzw. Sonstige Investitionen (SI) klassifiziert, wobei zweitere (SI) auch im Erhebungsbereich Grenzüberschreitende Gesellschafter:innen und Beteiligungen zu melden sind.
- Transaktionsmeldung zu Direktinvesitionen (+ PI- und SI-Transaktionen unter 10 %) (AWBET)
- Jahresbefragung zum Stand der Direktinvestitionen (AWBES)
Anleitungen (Schritt für Schritt) zum Melden der AWBET- und AWBES-Erhebung sowie von Stammdaten:
2. Grenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeiten (Sonstige Investitionen bzw. Direktinvestitionen)
Sonstige Investitionen (SI) sind grenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeiten und damit jene Kapitalformen bzw. grenzüberschreitenden Finanztransaktionen, die weder den Portfolioinvestitionen, noch den Direktinvestitionen, noch den Finanzderivaten zugerechnet werden. Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns werden den Direktinvestitionen (DI) zugerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten werden nach der Fristigkeit gegliedert. Als kurzfristig gelten Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Beispiele: Kredite und Darlehen, Bankeinlagen, Verrechnungs- und Cash-Pooling-Konten, Handelskredite, etc.
- Meldung zu grenzüberschreitenden Forderungen und Verbindlichkeiten (AWFUV)
Anleitungen (Schritt für Schritt) zum Melden der AWFUV-Erhebung:
3. Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen
Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen umfassen neben Vermögensübertragungen, welche zum Beispiel im Zusammenhang mit Erbschaften stattfinden, den An- und Verkauf von Liegenschaften, die Vermietung und Verpachtung sowie Zahlungen für die Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen.
- Meldung zu grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogenen Transaktionen
(AWVLM)
Anleitung (Schritt für Schritt) zum Melden der AWVLM-Erhebung:
4. Grenzüberschreitende Finanzderivate
Finanzderivate (FD) sind besondere außerbilanzmäßige Finanzgeschäfte sowie Kreditderivate. Sie umfassen auch börsengehandelte in- und ausländische Finanzderivate (mit ISIN-Code). Die Abgrenzung der Meldung zu Finanzderivaten und der Meldung zu Portfolioinvestitionen finden Sie in der Ausweisrichtlinie zur statistischen Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs.
5. Grenzüberschreitende Wertpapierdepots (Portfolioinvestitionen)
Portfolioinvestitionen (PI) sind grenzüberschreitende Wertpapiergeschäfte (sofern diese keine Beteiligungen über 10 % darstellen, da sie sonst den Direktinvestitionen zuzuordnen sind). Für den/die Anleger:in stehen Profite in Form von Renditen im Vordergrund, während bei Direktinvestitionen der kontrollierende Aspekt vordergründig ist. Grenzüberschreitende Käufe und Verkäufe von Wertpapieren (inkl. aufgelaufener Zinsen) werden in der Zahlungsbilanz (ZABIL) dargestellt, der Bestand an ausländischen Wertpapieren im Besitz von Inländer:innen bzw. der Bestand an inländischen Wertpapieren im Besitz von Ausländer:innen wird in der Internationalen Vermögensposition (IVP) gezeigt. Es wird zwischen aktiven (Forderungen aus ausländischen Wertpapieren, welche von inländischen Investore:innen erworben wurden) und passiven Portfolioinvestitionen (Verbindlichkeiten aus inländischen Wertpapieren, welche von ausländischen Investor:innen erworben wurden) unterschieden.
| Code | Meldepflichtige | Erhebung | Meldegrenze | Meldetermin | Frequenz | Währung und Einheit | Kontakt |
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| AWGDL | Finanzieller Sektor gemäß Abteilung 64 und Gruppe 65.3 der ÖNACE 2025 | Grenzüberschreitende Dienstleistungen | Kreditinstitute, Pensionskassen: ab 10 Mio EUR Provisionserträge und -aufwendungen (Summe) aus dem Dienstleistungsgeschäft des vorausgegangenen Kalenderjahres Versicherungen, Rückversicherungen: ab 20 Mio EUR Erlöse und Aufwendungen (Summe) aus dem grenzüberschreitenden Direkt- und Rückversicherungsgeschäft des vorangegangenen Kalenderjahres |
15. Kalendertag des Folgemonats |
Quartal | EUR | aussenwirtschaft.FDL@oenb.at |
| AWVEQ | Versicherungsunternehmen | Grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen – Quartalsmeldung | ab 20 Mio EUR Erlöse und Aufwendungen (Summe) aus aus dem grenzüberschreitenden Direkt- und Rückversicherungsgeschäft des vorangegangen Kalenderjahres | 15. Kalendertag des Folgemonats | Quartal | EUR | aussenwirtschaft.FDL@oenb.at |
| AWVEJ | Versicherungsunternehmen | Grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen – Jahresmeldung | ab 20 Mio EUR Erlöse und Aufwendungen (Summe) aus dem grenzüberschreitenden Direkt- und Rückversicherungsgeschäft des vorangegangen Kalenderjahres | 15. Februar des Folgejahres | Jahr | EUR | aussenwirtschaft.FDL@oenb.at |
| AWVGS | Versicherungsunternehmen | Grenzüberschreitende Versicherungdienstleistungen – Großschäden | Einzelne Schadensfälle ab 10 Mio EUR | 15. Kalendertag des Folgemonats | im Anlassfall | EUR | aussenwirtschaft.FDL@oenb.at |