Only available in German

Meldeinhalte

Grenzüberschreitender Kapitalverkehr – Kapitalbilanz

Die folgende Aufstellung sowie der Info-Folder geben Ihnen einen Überblick über alle außenwirtschaftsstatistischen Erhebungen die Kapitalbilanz betreffend. 

Kapitalbilanz  
Code Erhebung Meldegrenze (meldepflichtig ab) Meldetermin Frequenz Währung und Einheit Details:
Ausweisrichtlinie, Meldeanleitung
Kontakt
 
AWBET* Grenzüberschreitende Gesellschafter:innen und Beteiligungen – Transaktionen 500.000 EUR 15. Kalendertag des Folgemonats im Anlassfall/ Monat EUR AWBET
Anleitung
aussenwirtschaft.BET@oenb.at
 
AWBES* Grenzüberschreitende Gesellschafter:innen und Beteiligungen – Bestände Ausländischer DI-Gesellschafter:innen bzw. ausländische DI-Beteiligungen (anteiliges Nominalkapital 100.000 EUR oder 10 Mio EUR Bilanzsumme) nach Aufforderung jährlich EUR AWBES
Anleitung
aussenwirtschaft.BES@oenb.at
 
AWFUV* Grenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeiten 10 Mio EUR 15. Kalendertag des Folgemonats monatlich Original-währung AWFUV
Anleitung
aussenwirtschaft.FUV@oenb.at
 
AWVLM Grenzüberschreitende Vermögens-übertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen 100.000 EUR 15. Kalendertag des Folgemonats im Anlassfall/ Monat EUR AWVLM
Anleitung
aussenwirtschaft.VLM@oenb.at
 
AWFDE Grenzüberschreitende Finanzderivate 1 Mio EUR 15. Kalendertag des Folgemonats monatlich EUR AWFDE aussenwirtschaft.FDE@oenb.at
 
AWWPI Wertpapierdepots Inland Keine 10. Bankarbeitstag des Folgemonats (für MFIs)
15. Kalendertag des Folgemonats 
monatlich Euro und ggf. Nominal-währung AWWPI aussenwirtschaft.WPI@oenb.at
 
AWWPA Wertpapierdepots Ausland, Eigenverwahrung und Kryptoanlagen 5 Mio EUR 15. Kalendertag des Folgemonats quartalsweise Euro und ggf. Nominal-währung AWWPA aussenwirtschaft.WPA@oenb.at
 
*Zu den Erhebungen AWBET, AWBES und AWFUV müssen auf www.myoenb.com zusätzlich zur Meldungsabgabe Stammdaten gemeldet werden.

Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr – Leistungsbilanz

Folgende Erhebungen sind notwendig, um den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr als Teil der Leistungsbilanz, als eine Seite der Zahlungsbilanz, erstellen zu können:

Grenz­überschreitender Dienstleistungsverkehr als Teil der Zahlungsbilanz  
Code Meldepflichtige Erhebung Meldegrenze Meldetermin Frequenz Währung und Einheit Kontakt
 
AWGDL Finanzieller Sektor gemäß Abteilung 64 und Gruppe 65.3 der ÖNACE 2025 Grenzüberschreitende Dienstleistungen Kreditinstitute, Pensionskassen:
ab 10 Mio EUR Provisionserträge und -aufwendungen (Summe) aus dem Dienstleistungs­geschäft des vorausgegangenen Kalender­jahres
Versicherungen, Rückversicherungen:
ab 20 Mio EUR Erlöse und Aufwendungen (Summe) aus dem grenzüberschreitenden Direkt- und Rückversicherungsgeschäft des vorangegangenen Kalenderjahres
15. Kalendertag des Folgemonats
 
Quartal EUR aussenwirtschaft.FDL@oenb.at
AWVEQ Versicherungs­unternehmen Grenz­überschreitende Versicherungs­dienstleistungen – Quartalsmeldung ab 20 Mio EUR Erlöse und Aufwendungen (Summe) aus aus dem grenzüberschreitenden Direkt- und Rückversicherungsgeschäft des vorangegangen Kalenderjahres  15. Kalendertag des Folgemonats Quartal EUR aussenwirtschaft.FDL@oenb.at
AWVEJ Versicherungs­unternehmen Grenz­überschreitende Versicherungs­dienstleistungen – Jahresmeldung ab 20 Mio EUR Erlöse und Aufwendungen (Summe) aus dem grenzüberschreitenden Direkt- und Rückversicherungsgeschäft des vorangegangen Kalenderjahres 15. Februar des Folgejahres Jahr EUR aussenwirtschaft.FDL@oenb.at
AWVGS Versicherungs­unternehmen Grenz­überschreitende Versicherungdienstleistungen – Großschäden Einzelne Schadensfälle ab 10 Mio EUR 15. Kalendertag des Folgemonats im Anlassfall EUR aussenwirtschaft.FDL@oenb.at
 


Die Ausweisrichtlinie (Außenwirtschaftsstatistik-Ausweisrichtlinien-Wiki) zur genannten Meldeverordnung beschreibt die zu meldenden Inhalte im Detail und beinhaltet eine Reihe von Beispielen, welche die Meldungslegung erleichtern bzw. unterstützen sollen.

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen zur Außenwirtschaftsstatistikmeldung? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und führen Sie im Betreff die Bezeichnung der jeweiligen Erhebung an.

Kontakt


Statistics Hotline Monday to Friday 9:00 to 16:00