Mindeststandards für Fremdwährungskredite
Eine Besonderheit des österreichischen Bankensystems war über viele Jahre der im internationalen Vergleich hohe Anteil an Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten. Diese Finanzierungsformen wurden von internationalen Institutionen wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Europäischen Kommission und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) wiederholt kritisch bewertet, da sie erhebliche Risiken für Kreditnehmende, Banken und die Finanzmarktstabilität mit sich bringen.
Besonders bei endfälligen Fremdwährungskrediten, die mit Tilgungsträgern wie Lebensversicherungen kombiniert wurden, konnten mehrere Risikofaktoren gleichzeitig wirken. Neben Wechselkursschwankungen bestand das Risiko, dass die angesparten Vermögenswerte nicht den erwarteten Ertrag erzielen und daher nicht ausreichen, um den Kredit bei Fälligkeit vollständig zurückzuzahlen. Diese Risiken können zu höheren Kreditausfällen führen und damit sowohl einzelne Banken als auch das gesamte Finanzsystem belasten. Die globale Finanzkrise 2008 hat gezeigt, dass solche Risiken insbesondere in Stressphasen gleichzeitig auftreten können und dadurch erhebliche Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität haben.
Um diese Risiken zu begrenzen, setzten OeNB und FMA bereits ab 2003 eine Reihe von Maßnahmen (ua Mindeststandards zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern). Diese wurden nach der Finanzkrise schrittweise verschärft, unter anderem durch strengere (weiterhin gültige) Mindeststandards, europäische Empfehlungen sowie umfassendere Informationspflichten gegenüber Kreditnehmenden.
Die Maßnahmen zeigten deutliche Wirkung: Das Volumen der Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite ist stark zurückgegangen, und ihr Anteil an den ausstehenden Krediten österreichischer Haushalte wurde so reduziert, dass Fremdwährungskredite heute kein systemisches Risiko für den österreichischen Finanzmarkt mehr darstellen.