Beschädigte Euro-Banknoten einreichen
Beschädigte Euro-Banknoten können bei der OeNB umgetauscht werden. Voraussetzung dafür ist, dass mehr als die Hälfte der Banknote vorhanden ist. Liegt nur die Hälfte oder weniger vor, muss nachgewiesen werden, dass der fehlende Teil zerstört wurde.
Banknoten, die absichtlich beschädigt wurden, werden nicht ersetzt. In solchen Fällen behält die OeNB die Banknoten ohne Entschädigung ein.
Bestehen Zweifel an der Echtheit oder am Eigentum einer Banknote, kann die OeNB zusätzliche Nachweise verlangen. Bei verfärbten, verschmutzten oder mit besonderen Stoffen behandelten Banknoten muss außerdem eine schriftliche Erklärung über die Ursache der Veränderung und mögliche Gefahren vorgelegt werden.
Bei beschädigten Banknoten kontaktieren Sie bitte entweder Ihre Hausbank oder wenden Sie sich direkt an die OeNB. Sollten Sie beschädigte Münzen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank oder an die Münze Österreich AG.
Wer eine beschädigte Euro-Banknote umtauschen möchte, muss diese zusammen mit dem vorgesehenen Formular an die Banknoten- und Münzenkasse der OeNB übermitteln. Eine Einreichung ist auch in Wien und Innsbruck direkt an der Kasse möglich.
Für den Umtausch beschädigter Euro-Banknoten werden grundsätzlich keine Gebühren verrechnet. Eine Ausnahme gilt für Banknoten, die durch eine fehlerhafte Auslösung von Diebstahlschutzsystemen beschädigt wurden. In diesen Fällen können Kosten entstehen.
Werden Euro-Banknoten mit einem Wert von mindestens 15.000 EUR in einer oder mehreren Transaktionen zum Umtausch vorgelegt, wird ein Identitäts- und Herkunftsnachweis zusammen mit dem vorgesehenen Formular verlangt.
Für beschädigte Schilling-Banknoten gilt dasselbe Prozedere wie für Euro-Banknoten.