sSyRP – sektoraler Systemrisikopuffer

Der sektorale Systemrisikopuffer (sSyRP) verpflichtet Banken, zusätzliches hartes Kernkapital für Kredite bestimmter Sektoren zu halten. Mit diesem Instrument kann die Aufsicht gezielt Risiken in einzelnen Sektoren abfedern. In Österreich müssen die Banken aktuell den sSyRP für Gewerbeimmobilien halten, weil sich die systemischen Risiken im Gewerbeimmobilienbereich zuletzt deutlich erhöht haben. Bei einem wirtschaftlichen Abschwung und fallenden Immobilienpreisen könnte es zu überproportionalen Verlusten kommen.

Warum ist ein sSyRP für Gewerbeimmobilienkredite notwendig?

In Österreich bestehen aktuell erhöhte systemische Risiken aus Krediten für Gewerbeimmobilien (commercial real estate – CRE). CRE-Kredite machen einen besonders großen Teil des inländischen Unternehmenskreditbestands österreichischer Banken aus. Nahezu alle Banken vergeben solche Kredite, und bei vielen bilden sie sogar den Schwerpunkt ihres Firmenkundengeschäfts. Entsprechend hoch ist ihre Bedeutung für die Stabilität des österreichischen Finanzsystems. Das Exposure österreichischer Banken im Bereich der Gewerbeimmobilienfinanzierung ist im internationalen Vergleich auffällig: Der Anteil notleidender Kredite (NPL-Quote) ist hoch und zeigte zuletzt einen Aufwärtstrend: Sie stieg von Q2 2021 bis Jahresende 2025 von 1 % auf über 8 % (siehe OeNB Immobilien-Dashboard). Ende 2025 überstieg bei etwa 29 % der CRE-Kredite die Kredithöhe den Sicherheitenwert bzw. lagen keine Sicherheiten vor.

Die OeNB stellte bei einer Systemrisikoanalyse fest, dass die Risiken im Gewerbeimmobilienbereich derart ausgeprägt sind, dass es bei einer weiteren Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds zu einer Störung des Finanzsystems mit möglicherweise bedeutenden nachteiligen Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft im Inland kommen könnte. 

Die OeNB-Systemrisikoanalyse 2025 zu Gewerbeimmobilienkrediten schätzte die Verluste in einem strengen, aber plausiblen Stressszenario. Die European Banking Authority (EBA) ermittelt österreichspezifische Szenarien, die als Ausgangslage für die OeNB-Systemrisikoanalyse dienen: Im adversen Szenario werden ein Einbruch des BIP sowie Rückgänge bei Preisen für Wohn- und Gewerbeimmobilien angenommen. In der OeNB-Systemrisikoanalyse wird kein Anstieg der Zinssätze simuliert. Details zur Methodik in der OeNB-Systemrisikoanalyse stehen in Barmeier et al. (2024) zur Verfügung. 

Die Verluste in der OeNB-Systemrisikoanalyse gehen über bestehenden Säule-I- und Säule-II-Kapitalerfordernisse hinaus, und das entsprechende Risiko wird nicht durch andere makroprudenzielle Maßnahmen reduziert.

Im adversen makroökonomischen Szenario steigen die geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) und Verlustquoten (LGDs) für CRE-Kredite im Vergleich zum Baseline-Szenario deutlich an. Insbesondere der Einbruch der Gewerbeimmobilienpreise in Verbindung mit dem Rückgang des BIP führt in der Systemrisikoanalyse 2025 zu einem stärkeren Anstieg in den PDs im Vergleich zur OeNB-Systemrisikoanalyse 2024. In der Folge führt der Anstieg der PDs zu einem höheren Anteil an notleidenden Krediten. Die simulierte NPL-Quote steigt im adversen Szenario signifikant an und liegt in der Größenordnung von historischen CRE-Krisen. Im adversen Szenario haben 50 Banken nicht ausreichend freies Kapital, um die höchste regulatorische Kapitalanforderung (overall capital demand – OCD) zu erfüllen. Darüber hinaus unterschreiten von diesen 50 Banken 22 ihre SREP-Gesamtkapitalanforderung (TSCR).

Während das österreichische Finanzsystem grundsätzlich als stabil einzuschätzen ist, bestehen bei Gewerbeimmobilienkrediten im Krisenfall systemische Risiken für das gesamte Bankensystem. 

Das österreichische Finanzsystem ist als stabil und krisenresistent einzuschätzen. Durch die risikobehaftete Situation bei zahlreichen Banken hinsichtlich der Gewerbeimmobilienkredite ergeben sich im Krisenfall allerdings systemische Risiken für das gesamte Bankensystem – hierfür sind unter anderem folgende Wirkungskanäle relevant: 

So beeinträchtigt das Scheitern einer signifikanten Anzahl von betroffenen Banken das Vertrauen in das österreichische Bankensystem. Dies kann zu einem deutlichen Anstieg der Refinanzierungskosten vieler österreichischer Banken führen. Auch jener Banken, die vom Schock im Bereich CRE-Krediten nicht oder wenig direkt betroffen sind.

Außerdem kann die relativ geringe Kapitalisierung zahlreicher Banken zu Zweitrundeneffekten auf dem österreichischen Gewerbeimmobilienmarkt und zu einer Abwärtsspirale führen. Die Liquidität des Marktes geht in Krisenzeiten zurück. Banken, die notleidende Kredite abbauen wollen, um ihre Kosten zu reduzieren, müssen die Sicherheiten zu einer besonders ungünstigen Zeit verkaufen. Zahlreiche potenzielle Käufer (z. B. andere Bauträger) sind aufgrund der Krise selbst unter Druck. Banken mit schwacher Kapitalausstattung sind eher gezwungen, Sicherheiten schnell und zur Not zu niedrigen Preisen zu verwerten. Dadurch erhöhen sie den Druck auf die Preise weiter. 

Eignung des sSyRP zur Adressierung struktureller Systemrisiken

  1. Der sSyRP reduziert systemische Risiken im Kreditbestand von Gewerbeimmobilienkrediten. Die Ergebnisse der OeNB-Systemrisikoanalyse 2025 zeigen, dass der Kreditbestand systemische Risiken aufweist. Hingegen können kreditnehmer:innenbezogene Maßnahmen nach § 23h BWG ausschließlich Risiken reduzieren, die aus dem Neugeschäft entstehen. 
  2. Der sSyRP wirkt zielgerichtet. Im Gegensatz zu allgemeinen kapitalbasierten Maßnahmen (z. B. dem antizyklischen Kapitalpuffer) wirkt er ausschließlich gegen jene Risiken, die aus Gewerbeimmobilienkrediten entstehen. Die Banken müssen den sSyRP bezogen auf die risikogewichteten Aktiva der Gewerbeimmobilienkredite vorhalten. Demnach müssen Banken, die keine Gewerbeimmobilienkredite vergeben haben, auch kein zusätzliches Kapital vorhalten.
  3. Der Anwendungsbereich des sSyRP folgt der Definition in der modellbasierten OeNB-Systemrisikoanalyse. Somit wird auf Risiken aus Krediten gegenüber inländischen Unternehmen aus den folgenden Sektoren abgestellt: Hochbau (ÖNACE Sektor F41), vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe (F43) und Grundstücks- und Wohnungswesen (M68). Maßnahmen nach Artikel 124 CRR (Anpassung der Risikogewichte) oder Artikel 164 CRR (Anpassung der Mindest-Input LGDs) können nur auf COREP-Kreditaggregate zur Anwendung kommen. Dieser Anwendungsbereich weicht von der Definition in der Systemrisikoanalyse ab.
  4. Der sSyRP ist das gelindeste Mittel, das zur Reduktion des festgestellten systemischen Risikos geeignet ist. Maßnahmen gemäß § 23g BWG in Verbindung mit Artikel 458 CRR können nur zur Anwendung kommen, wenn andere makroprudenzielle Instrumente nicht oder weniger wirksam sind. Eine mögliche Maßnahme nach Artikel 458 CRR wäre die Anhebung der Risikogewichte für Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Ein Nachweis, dass der sSyRP weniger wirksam ist als eine Maßnahme gemäß § 23g BWG in Verbindung mit Artikel 458 CRR, ist nicht möglich.

Der sSyRP kommt auf inländische Kredite an Unternehmen aus den ÖNACE 2025 Sektoren F41, F43 und M68 (exklusive gemeinnützige Bauvereinigungen) zur Anwendung. 

Der Anwendungsbereich des sSyRP für Gewerbeimmobilienkredite entspricht dem Anwendungsbereich der modellbasierten OeNB-Systemrisikoanalyse, bei dem erhöhte Systemrisiken festgestellt wurden. Demnach ist der sSyRP für inländische Risikopositionen gegenüber Unternehmen aus den ÖNACE 2025 Sektoren F 41 „Hochbau“, F 43 „Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“ und M 68 „Grundstücks- und Wohnungswesen“ anzuwenden. Mitglieder des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) sind aufgrund ihres signifikant niedrigeren Risikos vom Anwendungsbereich exkludiert.

Während die modellbasierte Gewerbeimmobilienkredit-Systemrisikoanalyse nur die Verluste aus den Krediten, die nicht notleidend sind, in den oben genannten NACE-Sektoren simuliert, beinhaltet der Anwendungsbereich des sSyRP auch die notleidenden Kredite. Hierdurch bestehen stärkere Anreize für Banken, Wertberichtigungen für notleidende Kredite zu bilden, da diese Wertberichtigungen das Puffervolumen für den sSyRP reduzieren. 

Warum ist ein sSyRP von 3,5 % effektiv?

Die evidenzbasierte Kalibrierung des sSyRP baut auf den Ergebnissen aus der OeNB-Systemrisikoanalyse 2025 auf und berücksichtigt bestehende regulatorische Kapitalerfordernisse und Wertberichtigungen für CRE-Kredite. Hierbei kann eine Pufferrate von 3,5% als effektiv beurteilt werden. 

Ausgangspunkt für die Kalibrierung des sSyRP ist das Ergebnis aus der modellbasierten OeNB-Systemrisikoanalyse. Hierbei bilden die zusätzlichen Verluste im adversen Szenario im Vergleich zum Baseline-Szenario die Grundlage. Diese Verluste entstehen aus nicht-notleidenden Krediten (Lebend-Portfolio) an inländische Unternehmen aus den ÖNACE Sektoren F41, F43 und M68 (Hochbau; Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe sowie Grundstücks- und Wohnungswesen). Kredite an gemeinnützige Bauvereinigungen sind exkludiert. Kapital und Wertberichtigungen im österreichischen Bankensystem in ebensolcher Höhe sind notwendig, um die Risiken aus den Gewerbeimmobilienkrediten effektiv zu adressieren.

Hierbei ist festzustellen, dass österreichische Banken bereits Vorsorgen für Risiken aus CRE-Krediten treffen müssen. Diese beinhalten sowohl regulatorische Kapitalerfordernisse als auch bereits gebildete Wertberichtigungen. Die Vorsorgen, die die österreichischen Banken bereits für potenzielle Verluste aus Gewerbeimmobilienkrediten gebildet haben, werden in der Kalibrierung auf aggregierter Ebene berücksichtigt. 

Die risikogewichteten Aktiva (RWA) für Gewerbeimmobilienkredite haben sich in den letzten Jahren signifikant erhöht. Insbesondere das überdurchschnittliche Kreditwachstum in Verbindung mit den rezenten Ausfällen bei Gewerbeimmobilien führen dazu, dass der Anteil der RWAs für diese Kredite angestiegen ist. Unter der Annahme, dass die RWAs für Gewerbeimmobilienkredite im gleichen Ausmaß steigen wie zwischen 2020 und 2025, ist ein Puffervolumen von 2,5 Mrd EUR erforderlich, um die systemischen Risiken aus Gewerbeimmobilienkrediten effektiv zu adressieren. Demnach kann eine Pufferrate von 3,5% als effektiv beurteilt werden.

Das FMSG empfahl im Dezember 2025 eine zweistufige Einführung der im Gutachten der OeNB als effektiv ermittelten Rate von 3,5 %: Eine Rate von 2 % soll am 1.7.2026 in Kraft treten, ein Jahr später eine Rate von 3,5 %.

Diese empfohlene Vorgangsweise bietet den betroffenen Banken einen längeren Zeitraum für kostenminimierende Anpassungen ihrer Finanzierungs- und Geschäftsstrategie an die steigenden Kapitalanforderungen. 

Warum ist ein sSyRP von 3,5 % angemessen?

Nahezu alle Banken verfügen auch bei einem sSyRP von 3,5 % über ausreichend Kapital, um die regulatorischen Kapitalerfordernisse zu erfüllen. Demnach stellt der sSyRP sicher, dass für den Fall einer ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung auch weiterhin ausreichend Kapital zur Verfügung steht.

Vor der Einführung makroprudenzieller Maßnahmen, wie dem sSyRP, werden die Auswirkungen der Maßnahme (Kosten und Nutzen) evaluiert.