Bruttoinlandsprodukt – je Einwohner in Kaufkraftstandards

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Beschreibung:

Diese Tabelle zeigt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu Marktpreisen in Kaufkraftstandards.
Das BIP zu Marktpreisen ist ein Maß für das Ergebnis der Produktionstätigkeit der gebietsansässigen produzierenden Einheiten.
Drei Arten der Ermittlung des BIP sind möglich:
a) Das BIP ist gleich der Summe der Bruttowertschöpfung der institutionellen Sektoren oder Wirtschaftsbereiche (nach Abzug der unterstellten Bankgebühren) zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen (die nicht nach Sektoren und Wirtschaftsbereichen aufgegliedert werden); es ist ferner der Saldo des Produktionskontos der gesamten Volkswirtschaft.
b) Das BIP ist gleich der gesamten letzten Verwendung von Waren und Dienstleistungen durch gebietsansässige institutionelle Einheiten (Konsum und Bruttoinvestitionen) zuzüglich der Exporte und abzüglich der Importe von Waren und Dienstleistungen.
c) Das BIP ist gleich den auf der Verwendungsseite des Einkommensentstehungskontos der gesamten Volkswirtschaft ausgewiesenen Positionen (Arbeitnehmerentgelt, Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen, Bruttobetriebsüberschuss und Selbstständigeneinkommen der gesamten Volkswirtschaft) vor Abzug der Abschreibungen.

Wenn sich die wirtschaftlichen Gegebenheiten stark unterscheiden, sind Mengenvergleiche naturgemäß schwierig und daher die Deflationierung von Wertangaben mit Preisindizes die bessere Alternative. Das gilt für räumliche Vergleiche noch mehr als für zeitliche Vergleiche. Mithilfe sorgfältiger Produktbeschreibungen können die Preisrelationen aus dem preisstatistischen Material der einzelnen Länder berechnet werden. Die aus nationalen Währungen ermittelten Preisrelationen führen zum Konzept der Kaufkraftparitäten (KKP). Die Kaufkraftparität der Länder A und B gibt an, wie viele Währungseinheiten des Landes B benötigt werden, um im Land B die Menge eines bestimmten Erzeugnisses zu kaufen, die im Land A mit einer Währungseinheit des Landes A gekauft werden kann. Kaufkraftparitäten für Gütergruppen und für weitere Aggregationsebenen bis zum Bruttoinlandsprodukt ergeben sich aus den Paritäten einzelner Erzeugnisse durch Gewichtung mit den Ausgabenanteilen. Der Preisniveauindex zwischen zwei Ländern ergibt sich, indem die Kaufkraftparität durch den Wechselkurs der beiden Länder dividiert wird.

Quelle:

Europäische Kommission.

Relevante Definitionen und Begriffe:

Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner, Kaufkraftstandard, BIP pro Kopf.

Indizierung:

Belgien, Zypern, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Finnland, Euroraum, EA19, Dänemark, Schweden, Vereinigtes Königreich, Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, EU28, Norwegen, Schweiz, USA, Japan, Euroraum, Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf, Kaufkraftstandard, Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner.