Förderprogramm für die österreichische Wirtschaftsforschung

Förderprofil

Die unabhängige Erforschung der Grundlagen einer Volkswirtschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung mit wissenschaftlichen Methoden sowie deren Anwendung im Rahmen hochqualitativer empirischer Wirtschaftsforschung sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für staatliche Akteure. Die Wirtschaftsforschung informiert die Öffentlichkeit und unterstützt durch die Analyse politischer Maßnahmen eine evidenzbasierte Politik. Die Wirtschaftsforschung stellt damit ein bedeutsames öffentliches Gut dar.

Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) anerkennt diesen öffentlichen Gut-Charakter der unabhängigen Wirtschaftsforschung und sieht mit und in diesem Förderprogramm einen wertvollen finanziellen Beitrag für die heimischen Wirtschaftsforschungsinstitute, der die Unabhängigkeit für deren Forschung von Politik und Wirtschaft sicherstellen soll.

Das neue innovative Förderformat stellt neben dem offenen Zugang insofern einen Paradigmenwechsel zum bisherigen System der Basisfinanzierung dar, da nunmehr der inhaltliche Förderfokus (öffentlicher Gut-Charakter der unabhängigen Wirtschaftsforschung) unter Zugrundelegung von bewertbaren Förderkriterien präzisiert wurde.

Zielgruppe

In Ergänzung zur ad-personam-Projektförderung des originären Jubiläumsfonds mit seinen 19 Forschungsclustern wurde das bisherige System der Basisfinanzierung kritisch evaluiert und ein innovatives Förderprogramm für alle in Österreich ansässigen außeruniversitären Wirtschaftsforschungsinstitute konzipiert, die gewisse rechtliche, fachliche und infrastrukturelle Voraussetzungen erfüllen. Antragstellende Institutionen müssen einen Sitz im Inland aufweisen und sich in ihren Statuten in Analogie zum originären Jubiläumsfonds zum Prinzip der Gemeinnützigkeit bzw. Gemeinwohlorientierung bekennen.

Antrags- bzw. anspruchsberechtigt als potenzielle Förderempfänger sind all jene juristischen Personen, die operativ in der Wirtschaftsforschung tätig, durch ihre ökonomische Fachexpertise einschlägig ausgewiesen sowie im österreichischen Wissenschaftssystem gut integriert sind und auf eine professionell-etablierte Forschungsinfrastruktur verweisen können. Das uneingeschränkte Bekenntnis zu den hohen Standards der wissenschaftlichen Integrität und damit zur objektiven und unabhängigen Durchführung der Forschungsaktivitäten zählen ebenso zu den essenziellen fachlichen Voraussetzungen potenzieller Förderempfänger.

Körperschaften bzw. (Wissenschaftliche) Anstalten des öffentlichen Rechts o. ä. sind aufgrund des Verbotes der monetären Staatsfinanzierung durch die OeNB von der Antragstellung aus formellen Gründen ausgeschlossen.

Ausschreibungsmodalitäten

a) Dotation und Förderperiode

Das Förderprogramm für österreichische Wirtschaftsforschungsinstitute gelangt erstmals für eine dreijährige Förderperiode von 2022–2024 zur Ausschreibung. Die Dotation des Förderprogrammes ist für diese erste Förderperiode plangemäß mit einem aggregierten Gesamtsubventionsbetrag von insgesamt 12 Mio. EUR vorgesehen.

b) Einreichzeitraum

Die erste Ausschreibungsperiode für das Förderprogramm für österreichische Wirtschaftsforschungsinstitute beginnt unmittelbar und endet mit 2. Mai 2022 (Deadline).

Die Antragsunterlagen sind fristgerecht an die OeNB (stefan.gschiegl@oenb.at) zu übermitteln.

c) Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sollen die mittelfristige Perspektive (bezogen auf die Förderperiode) aufzeigen, inwiefern Forschungsprofile, Arbeitsprogramme bzw. (mittelfristige) Vorhaben und Projekte der antragstellenden Institutionen den durch das OeNB geförderten öffentlichen Gut-Charakter der Wirtschaftsforschung entsprechen werden.

Die Antragsunterlagen sollen den von den Instituten zur Verfügung gestellten öffentlichen Gut-Charakter der unabhängigen Wirtschaftsforschung im Hinblick auf die Förderkriterien

  1. a. Wissenschaft
  2. b. Analysen
  3. c. Anwendungsorientierung
  4. d. Information
  5. e. Ausbildung

darstellen. Weitere Details zu den Förderkriterien sind diesem gesonderten Dokument zu entnehmen.

Die Bewerbungsunterlagen haben im Detail zu umfassen:

Bewerbungsunterlagen  
Exposé Anhang 1 – Publikations- und Projektliste Anhang 2 – Qualitätssicherung/Evaluation
     
  • Beschreibung aktueller Arbeitsschwerpunkte/ Forschungsvorhaben bzw. -projekte der antragstellenden Institution in Bezug auf das Förderprogramm
  • Arbeitsprogramm bzw.(mittelfristige)Vorhaben und Projekte der beantragenden Institution in Bezug auf das Förderprogramm
  • (Geplante)Kooperationen bzw. Kooperations-möglichkeiten mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB)
  • Aktuelle Finanzierungsstruktur der beantragenden Institution (inkl. eines Planwertes aus dem gegenständlichen Förderprogramm

max. 25 Seiten

  • Definition der zehn wichtigsten Publikationen bzw. Projekte (der letzten 5 Jahre) in Bezug auf das Förderprogramm
  • Aktuelle umfassende Publikations- und Projektliste (der letzten 5 Jahre) aus denen die (wissenschaftlichen) Leistungen des Instituts insgesamt ablesbar gemacht werden können
  • Es sollen insbesondere auch jene Publikationen und Projekte aufgezeigt werden, die über nationale Grenzen hinausgehende Reichweite/Relevanz erzielen konnten

max. 15 Seiten

  • Strategische) Vorgaben zur institutsspezifischen Qualitätssicherung/ -entwicklung
  • Angaben zur institutseigenen Evaluationsstrategie bzw. -systematik
  • Zielsetzungen und Definition von messbaren Evaluationsindikatoren und deren regelmäßige Überprüfung
  • Rezente institutsspezifische Rankings/Evaluationen von Relevanz (der letzten 5 Jahre)

max. 10 Seiten

 
Die Antragsunterlagen (Exposé und 2 Anhänge) sind grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen und anschließend in kompakter Weise zu einem PDF zusammenzufassen (max. 50 Seiten), auf Basis dessen die Begutachtungen durch Fachabteilung, Gutachtende und Entscheidungsträger erfolgen können.
 

Grundsätze des Auswahlverfahrens

Ziel des OeNB-Auswahlverfahrens für das OeNB-Förderprogramm für österreichische Wirtschaftsforschungsinstitute ist die Sicherstellung einer objektiven und sachlich fundierten Förderentscheidung durch die Entscheidungsträger.

Alle formal korrekten und rechtzeitig eingelangten Förderanträge werden einem Auswahlpanel unter Beteiligung internationaler Fachgutachtender zugeleitet, das durch besondere Fachexpertise ausgewiesen ist und zudem auf Erfahrungswerte bei der Bewertung von Wirtschaftsforschungsinstituten verweisen kann. Zur besseren Vergleichbarkeit durchlaufen alle Anträge dabei das gleiche Beurteilungsschema. Die Auswahlkriterien (= Förderkriterien) gelten dabei für alle zu beurteilenden Institutionen in gleichen Maßen. Jedoch wird bei der Beurteilung der Auswahlkriterien – aufgrund unterschiedlicher Institutsgrößen – stets auch der Grundsatz der Proportionalität sachgerecht berücksichtigt.

Die konkrete Entscheidung über die Vergabe der Fördergelder erfolgt abschließend durch einen gemeinsamen Beschluss von Direktorium und Generalrat der OeNB. Auf eine konkrete Zuteilung der Fördermittel zu einzelnen Aktivitäten wird seitens der OeNB im zu erstellenden Fördervertrag – wie bisher – verzichtet. Auch die Definition samt Begrenzung und Deckelung von ausschließlich förderbaren Kostenpositionen findet nicht statt. Die OeNB geht insgesamt von einer effizienten und sparsamen Mittelverwendung im Sinne der Förderprogrammatik aus und wird diese unter Einholung von zu erbringenden Verwendungsnachweisen laufend überprüfen.

Die Entscheidungen werden nach der Beschlussfassung durch die Entscheidungsträger allen antragstellenden Institutionen mittels Entscheidungsschreiben (samt Entscheidungsgründen) sowie der interessierten Öffentlichkeit via Presseaussendung Ende September 2022 bekannt gegeben.

Ein Rechtsanspruch seitens der antragstellenden Institutionen auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Weitere Fragen

Für generelle Informationen und weitere Details zum Förderprogramm für österreichische Wirtschaftsforschungsinstitute wenden Sie sich bitte an Dr. Stefan Gschiegl.