Falschgeld

Die derzeit anfallenden Fälschungen von Euro-Bargeld können Sie als solche erkennen, wenn Sie die Sicherheitsmerkmale überprüfen. Fälscher konzentrieren sich bei der Nachahmung meistens auf ein oder wenige Sicherheitsmerkmale. Es ist daher ratsam, stets mehrere Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten zu prüfen.

Falschgeld, was tun?

Was soll man tun, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um Falschgeld handeln könnte? Nützliche Tipps für Konsumentinnen und Konsumenten sowie für Kassierinnen und Kassiere im Handel sind in dieser Rubrik zusammengefasst.

Rechtslage

Das Nationalbankgesetz (§ 79) verpflichtet die Oesterreichische Nationalbank, die Münze Österreich Aktiengesellschaft, die Kreditinstitute, die Wechselstuben und die öffentlichen Kassen, fälschungsverdächtige Banknoten und Münzen gegen Bestätigung einzubehalten. Für die Überprüfung von Banknoten sowie von ausländischen Münzen ist die Oesterreichische Nationalbank zuständig.

Verpflichtung für Bargeldakteure (gemäß Artikel 5 EZB-Beschluss EZB/2010/14 idgF): Fälschungsverdächtige Euro-Banknoten sowie Euro-Banknoten, deren Echtheit nach einer Klassifizierung gemäß Anhang IIa oder IIb oder nach einer manuellen Echtheitsprüfung durch geschultes Personal nicht eindeutig festgestellt werden kann, sind unverzüglich, maximal innerhalb von 20 Werktagen von den Bargeldakteuren an die Oesterreichische Nationalbank zu übergeben. Fälschungsverdächtige Euro-Banknoten sind zusammen mit allen verfügbaren Informationen zum Kontoinhaber:innen (Kund:innen) zu übergeben.

Schulungen

Die OeNB bietet ein eigenes Schulungs- und Informationsangebot für Banken, Handel und Tourismus. Inhaltlich liegt der Fokus auf den Sicherheitsmerkmalen der Euro-Banknoten. Die Echtheitsprüfung mit der bewährten Prüfmethode „Fühlen – Sehen – Kippen“ wird hier veranschaulicht.