Aktuelles zum Pilotprojekt

2026 startete das Eurosystem mit den Vorbereitungen für die Pilot-Aktivitäten rund um den digitalen Euro. Dafür gab es am 5. März 2026 einen öffentlichen Call for the Expression of Interest für Zahlungsdienstleister (Payment Service Providers, PSPs), die am Digital‑Euro‑Pilotprojekt teilnehmen möchten. Ziel der Pilot-Aktivitäten ist es, das Design und die technischen Voraussetzungen des digitalen Euro zu optimieren und zu validieren.

Dazu wird ab September 2027 eine zwölfmonatige Pilot-Phase starten. Dabei sollen im kontrollierten Umfeld des Eurosystems vier konkrete Anwendungsfälle mit einem eingeschränkten Kreis an Teilnehmer:innen (Nutzer:innen, Händler, Zahlungsdienstleister) praktisch ausgetestet werden. Damit will sich das Eurosystem auf die mögliche Ausgabe eines digitalen Euro ab 2029 vorbereiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die EU-Gesetzgeber bis Ende 2026 auf die entsprechende Gesetzesgrundlage einigen.

Fragen und Antworten zum Pilotprojekt

Die vorliegenden Fragen und Antworten basieren auf Inhalten der EZB. Sie wurden für die Zwecke der OeNB ins Deutsche übersetzt und redaktionell bearbeitet.

Warum möchte das Eurosystem Pilotaktivitäten durchführen?

Im November 2025 begann das Eurosystem mit der nächsten Phase der Vorbereitungsarbeiten für den digitalen Euro. Es traf technische und operative Maßnahmen und intensivierte seine Zusammenarbeit mit Interessengruppen in ganz Europa. Eine Entscheidung über die mögliche Ausgabe eines digitalen Euro wird der EZB-Rat erst treffen, nachdem die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften verabschiedet wurden.1

Zur Sicherstellung der technischen Voraussetzungen wird das Eurosystem Pilotprojekte durchführen. Diese werden eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung der europäischen Zahlungslandschaft auf die mögliche Einführung des digitalen Euro spielen. Zudem werden sie dazu beitragen, die Funktionalität, die Benutzerfreundlichkeit und die technische Ausgestaltung des digitalen Euro weiterzuentwickeln.
 

1Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro (COM/2023/369) und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit dem digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates (COM/2023/368).

Warum sollten sich Zahlungsdienstleister für die Teilnahme bewerben?

Die Teilnahme an den Pilotaktivitäten bietet Zahlungsdienstleistern eine einzigartige Gelegenheit, die Zukunft digitaler Zahlungen in Europa aktiv mitzugestalten. Die teilnehmenden Zahlungsdienstleister sammeln Erfahrungen mit den technischen Spezifikationen des digitalen Euro. Zudem haben sie die Möglichkeit, dem Eurosystem Feedback zu geben, das in die weitere technische Entwicklung des digitalen Euro einfließt. Für Zahlungsdienstleister ist dies eine Gelegenheit, die Validierung des digitalen Euro zu unterstützen, seinen Mehrwert zu steigern und die Benutzerfreundlichkeit durch Feedback aus der Praxis zu verbessern.

Welche Arten von Zahlungsdienstleistern können am Pilotprojekt teilnehmen?

Die Zahlungsdienstleister werden ausgewählt, um die Anwendungsfälle „Person-zu-Person“ und/oder „Person-zu-Unternehmen“ aktiv zu unterstützen. Konkret handelt es sich um folgende Arten von Zahlungsdienstleistern:

  • Kund:innen-Zahlungsdienstleister (Issuer): Sie übernehmen unter anderem das Onboarding privater Endnutzer:innen, verwalten deren Pilot‑Zahlungskonten und autorisieren Transaktionen.
  • Händler-Zahlungsdienstleister (Acquirer): Sie sind für das Onboarding der Händler:innen, die Bereitstellung von Acquiring‑Diensten, die SoftPOS‑Lösung sowie die automatische Auszahlung auf die Geschäftsbankkonten der Händler:innen verantwortlich.

Zahlungsdienstleister können sich als Issuer, als Acquirer oder für beide Funktionen bewerben. Ausgewählt werden die Zahlungsdienstleister nach ihren Fähigkeiten und gemäß den nachstehenden Kriterien. Darüber hinaus sollten die ausgewählten Zahlungsdienstleister den Zahlungsdienstleistungsmarkt im Euro-Währungsgebiet repräsentativ abdecken – u. a. hinsichtlich Größe, geografischer Abdeckung und Marktreichweite.

Durch die Auswahl für das Pilotprojekt werden dem Zahlungsdienstleister gegenüber dem Eurosystem keine Rechte für weitere Aktivitäten gewährt als diejenigen, die mit der Aufforderung zur Interessenbekundung in Zusammenhang stehen.

Die Zahlungsdienstleister erhalten keine Vergütung für die Teilnahme am Pilotprojekt.

Wie können Zahlungsdienstleister daran teilnehmen?

Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden die Zahlungsdienstleister anhand klar definierter Zulassungsvoraussetzungen und Bewertungskriterien beurteilt, damit alle Länder des Euro-Währungsgebiets abgedeckt werden und für eine angemessene Vertretung der im Euro-Währungsgebiet1 tätigen Zahlungsdienstleister gesorgt wird.

Durch die Zulassungsvoraussetzungen wird sichergestellt, dass die in Betracht kommenden Zahlungsdienstleister über nachgewiesene technische Fähigkeiten, eine bewährte Betriebssicherheit und operativen Support für Endnutzer:innen sowie über die erforderliche Zulassung für die Erbringung von Zahlungsdiensten innerhalb des Euro-Währungsgebiets verfügen.

Erfüllt ein Zahlungsdienstleister die Zulassungskriterien, wird dieser anschließend u. a. nach folgenden Bewertungskriterien beurteilt: TARGET-Teilnahmemodell, Marktpräsenz und die Fähigkeit, Endnutzer:innen in einem oder mehreren Ländern des Euro-Währungsgebiets zu betreuen und zu unterstützen, Erfahrung mit Pilotprojekten sowie die Fähigkeit, Feedback von Endnutzer:innen zu sammeln und weiterzugeben. Bei den Bewertungskriterien wird auch die Zusammensetzung der teilnehmenden Zahlungsdienstleister berücksichtigt, damit die Ziele des Pilotprojekts erreicht werden.

Die Anzahl der ausgewählten Zahlungsdienstleister hängt u. a. von folgenden Faktoren ab: Anzahl der insgesamt eingegangenen zulässigen Bewerbungen, die von den Bewerbern angegebenen Funktionen und die für das Pilotprojekt ausgewählten Anwendungsfälle.
 

1Ein Zahlungsdienstleister muss über eine gültige, von einer EU- oder nationalen Behörde ausgestellte Zulassung als Kreditinstitut, Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut (EMI) verfügen, das kontoführende Zahlungsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2015/2366 erbringt.

Was ist der Umfang des Pilotprojektes?

Das Pilotprojekt dient der umfassenden technischen, funktionalen und operativen Validierung des digitalen Euro mit einer ausgewählten Anzahl von Zahlungsdienstleistern.

Im Rahmen des Projekts werden reale Transaktionen durchgeführt, und zwar in einer kontrollierten Umgebung mit einer begrenzten Zahl privater und gewerblicher Endnutzer:innen unter Verwendung eines vom Eurosystem ausgegebenen digitalen Zahlungsmittels.1

Dieses digitale Zahlungsmittel soll technisch möglichst dem digitalen Euro entsprechen – jedoch ohne dessen Rechtsstatus zu übernehmen.

Das Pilotprojekt wird durchgeführt, indem Aktivitäten vor Ort in den Räumlichkeiten der Zentralbanken des Eurosystems mit Ferninteraktionen kombiniert werden, die für die getesteten Anwendungsfälle typisch sind..

Zur Nutzung der Pilotdienste haben die Endnutzer:innen verschiedene Möglichkeiten, die vom jeweiligen Zahlungsdienstleister unterstützt werden müssen:

  • Die Endnutzer:innen greifen ausschließlich über eine App auf die Pilotdienste zu. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Zahlungen tätigen oder empfangen.
  • Kund:innen-Zahlungsdienstleister (Issuer) können die Pilotdienste über eine vom Eurosystem bereitgestellte App oder über eine eigene App anbieten. Werden beide Optionen angeboten, können Endnutzer:innen ihre bevorzugte App auswählen.
  • Händler:innen können über SoftPOS‑Lösungen sowie spezielle Webshops oder Apps für E‑ und M‑Commerce auf die Pilotdienste zugreifen, die vom Zahlungsdienstleister der Händler:innen, dem Acquirer, bereitgestellt werden.
     

1Dieses digitale Zahlungsmittel ist eine Verbindlichkeit des Eurosystems gegenüber den Nutzer:innen (d. h. den Mitarbeiter:innen des Eurosystems) und würde den Regeln für bargeldlose Zahlungen für Zahlungsdienstleister, Händler:innen und Nutzer:innen unterliegen. Es würde unter die aktuelle Definition von „Geldbeträgen“ in der Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366) in der geltenden Fassung in Form von Buchgeld fallen. „Buchgeld“ bezeichnet Einlagen auf einem Konto bei einem Kreditinstitut oder einer Zentralbank oder E-Geld im Sinne von Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2000/46/EG in der geltenden Fassung. Das Eurosystem würde den Konten der Nutzer:innen die eingezahlten Mittel (wie Banknoten, Münzen oder Buchgeld) gutschreiben, sobald diese eingegangen sind. Dieses digitale Zahlungsmittel würde ähnliche technische und gestalterische Merkmale aufweisen wie der digitale Euro gemäß dem Verordnungsentwurf (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro (COM/2023/369 final)) und würde Zahlungen zwischen Zahler:innen und Zahlungsempfänger:innen ermöglichen, die mit Zahlungen in digitalen Euro vergleichbar sind. Es hätte jedoch keinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel, da es weder in physischer Form wie Banknoten oder Münzen vorliegt noch ein direkt beim Eurosystem geführtes Bankkonto darstellt.

Welche Anwendungsfälle werden vom Pilotprojekt abgedeckt?

Person-zu-Person (P2P)

  • Online-P2P-Transaktionen unter Verwendung eines Alias1 oder einer Zugangsnummer für ein digitales Zahlungsmittel2: Der Zahler sendet Geld an eine Zahlungsempfängerin (beide sind Endnutzer:innen) und startet die Transaktion, indem er die eindeutige Kennung der Zahlungsempfängerin in die App eingibt. Die Transaktion kann auch dann abgeschlossen werden, wenn sich Zahler:in und Zahlungsempfänger:in nicht am selben Ort befinden. Beim Abschluss der Transaktion sind beide Geräte mit dem Internet verbunden. Daher handelt es sich um eine Online-Zahlung.
  • Offline-P2P-Transaktionen mit NFC: Der Zahler sendet über die App Geld an eine Zahlungsempfängerin (beide sind Endnutzer:innen), wobei die beiden Geräte nicht notwendigerweise mit dem Internet verbunden sind. Der Zahler gibt den Betrag auf seinem Gerät ein und startet damit die Transaktion. Abgeschlossen wird diese durch das Aneinanderhalten der beiden Geräte (Kommunikation über NFC). Da der Abschluss der Transaktion ohne Internetverbindung erfolgt, handelt es sich um eine Offline-Zahlung.

Person-to-Business (P2B)

  • Online-P2B-Transaktionen mit NFC am SoftPOS: Der Zahler (Endnutzer:in, privat) sendet über die App Geld an eine Zahlungsempfängerin (Händlerin) zur Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen. Die Zahlungsempfängerin gibt den Betrag in die SoftPOS-Anwendung ein und startet damit die Transaktion. Abgeschlossen wird diese durch das Aneinanderhalten der Geräte von Zahler und Zahlungsempfängerin (Kommunikation über NFC). Beim Abschluss der Transaktion sind beide Geräte mit dem Internet verbunden. Daher handelt es sich um eine Online-Zahlung.
  • Online-E- und M-Commerce-Transaktionen mit Alias oder Zugangsnummer: Der Zahler (Endnutzer:in, privat) sendet Geld an eine Zahlungsempfängerin (Händlerin) für die Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen, die über eine E-Commerce- oder M-Commerce-Plattform erworben wurden. 

    Der Zahler wählt auf der mobilen Website oder in der App der Zahlungsempfängerin den digitalen Euro als Zahlungsmethode aus und startet damit die Transaktion. Falls verfügbar, wird die Standard-Zahlungsapp über ein Overlay (nahtlos eingebetteter App-zu-App-Redirect) geöffnet. Ist keine Standard-Zahlungsapp definiert, wird der Zahler zu seiner Zahlungsapp weitergeleitet. In diesem Fall gibt der Zahler seine eindeutige Kennung (Alias oder Zugangsnummer für ein digitales Zahlungsmittel) in das von der Händlerin bereitgestellte Zahlungsgateway ein. In beiden Fällen überprüft der Zahler die Angaben zur Zahlungsempfängerin und zur Zahlung, bestätigt, authentifiziert und autorisiert die Transaktion. Der Zahler erhält eine Zahlungsbestätigung in der Zahlungsapp sowie in der App bzw. auf der mobilen Website der Zahlungsempfängerin. Beim Abschluss der Transaktion sind beide Geräte mit dem Internet verbunden. Daher handelt es sich um eine Online-Zahlung.

1Eine eindeutige pseudonyme Kennung, die zum Schutz der Identität des Nutzers bei der Verarbeitung von Zahlungen verwendet wird und die nur vom Zahlungsdienstleister, der das digitale Zahlungsmittel ausgibt, oder vom Nutzer des digitalen Zahlungsmittels einer identifizierbaren natürlichen oder juristischen Person zugeordnet werden kann.

2Die verpflichtende eindeutige Kennung eines Zahlungskontos eines digitalen Zahlungsmittels, dessen technische und gestalterische Elemente der Zugangsnummer für den digitalen Euro gemäß dem Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro ähneln.

Wie sieht der Zeitplan aus?

Das Eurosystem hat am 5. März 2026 eine Aufforderung zur Interessenbekundung veröffentlicht, um europäische Zahlungsdienstleister zur Teilnahme am Pilotprojekt einzuladen. Die Einreichungsfrist endet am 14. Mai 2026 um 17:00.

Die entsprechenden Unterlagen werden während der Bewerbungsphase zur Verfügung gestellt: Fragebogen für Zahlungsdienstleister, User Journeys & End-to-End-Flows, Teilnahmevereinbarung für Zahlungsdienstleister. Die Pilotaktivitäten selbst werden im zweiten Halbjahr 2027 stattfinden. Die ausgewählten Zahlungsdienstleister sollen ihre Vorbereitungsarbeiten vor Beginn des Pilotprojekts abschließen. Das Pilotprojekt wird voraussichtlich 12 Monate dauern.

Das Pilotprojekt soll in drei Phasen durchgeführt werden: Vorbereitung, Entwicklung und Betrieb.

  • Vorbereitungsphase: Die Aufforderung zur Interessenbekundung wird über die Kommunikationskanäle der EZB und der nationalen Zentralbanken veröffentlicht. Die Bewerbungen der Zahlungsdienstleister werden vom Eurosystem auf der Grundlage von Zulassungskriterien und gewichteten Bewertungskriterien geprüft. Die Bewerber werden über das Ergebnis der Auswahl informiert.Die in der engeren Auswahl stehenden Zahlungsdienstleister erhalten zusätzliche und aktualisierte Unterlagen, z. B. aktualisierte Beschreibungen der Spezifikationen und Umsetzungsleitlinien, damit sie eine fundierte Entscheidung über die Teilnahme am Pilotprojekt treffen können. Die in der engeren Auswahl stehenden Zahlungsdienstleister müssen ihr Interesse an einer Teilnahme bekräftigen und die Teilnahmevereinbarung mit ihrer jeweiligen nationalen Zentralbank unterzeichnen, um die Entwicklungsphase zu beginnen.
  • Entwicklungsphase: Nach Abschluss der Vorbereitungsphase entwickeln die ausgewählten Zahlungsdienstleister in enger Zusammenarbeit mit dem Eurosystem die erforderlichen Systemverbesserungen. Dieser Prozess wird agil gestaltet, wobei die Testphase vom Eurosystem koordiniert wird.
  • Betriebsphasephase: Anschließend unterstützen die Zahlungsdienstleister in enger Zusammenarbeit mit dem Eurosystem die Durchführung des Pilotprojekts. Zu den Aufgaben der Zahlungsdienstleister in der Betriebsphase gehören das rdas Sicherstellen des reibungslosen Betriebs des Pilotprojekts, das Bereitstellen des Kundensupports für eingebundene Endnutzer:innen sowie das Sammeln von Feedback von den Endnutzer:innen.