Geprüfter Ordnungsnormenausweis

Meldebestimmungen Geprüfter Ordnungsnormenausweis für Zahlungs- und E-Geld-Institute (Beleg Z7)

Erhebung von Daten zu den Eigenmitteln von Zahlungs- und E-Geld-Instituten auf geprüfter Basis.

  • Erhebungsmethodik: Vollerhebung, jährlich
  • Melderkreis: Zahlungsinstitut (ZI) und E-Geld Institut (EG); Zahlungs- und E-Geld-Institute sind Unternehmen, die aufgrund einer Konzession der FMA oder aber einer Bewilligung einer Aufsichtsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates zur gewerblichen Erbringung und Ausführung von Zahlungsdiensten und die Ausgabe von E-Geld im gesamten Gebiet der Europäischen Gemeinschaft berechtigt sind.