Verzinsung der Mindestreserve
Bis zum 20. Dezember 2022 wurde das Mindestreserve-Guthaben bis zur Höhe des Mindestreserve-Solls zum durchschnittlichen Zinssatz des Eurosystems für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte über die Mindestreserve-Erfüllungsperiode (gewichtet nach der Anzahl der Kalendertage) verzinst. In der Sitzung des 27. Oktober 2022 beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank, die Verzinsung der Mindestreserven auf den Zinssatz für die Einlagefazilität (DFR) des Eurosystems festzulegen. Unter den vorherrschenden Markt- und Liquiditätsbedingungen spiegelt die Einlagefazilität die Zinssätze, zu denen Mittel – wenn sie nicht als Mindestreserven gehalten werden – in Geldmarktinstrumente investiert werden können bzw. zu denen Banken Mittel am Geldmarkt aufnehmen können, um ihr Mindestreserve-Soll zu erfüllen, besser wider.
Daten zur Entwicklung der Mindestreserveguthaben und deren Verzinsung in Österreich
Verzinsung von Überschussreserven
Überschussreserven – also Guthaben, die das Mindestreserve-Soll übersteigen – werden mit null Prozent oder zum Zinssatz für die Einlagefazilität verzinst, je nachdem, welcher dieser Zinssätze niedriger ist. In der Zeit von September 2019 bis September 2022 wurde vom EZB-Rat ein zweistufiges System für die Verzinsung gehaltener Überschussreserven eingeführt. Das sogenannte Two-tier-System sah vor, dass Guthaben, welche im Rahmen der Mindestreserve bis zu einem bestimmt definierten Vielfachen des jeweiligen Mindestreserve-Solls gehalten werden, mit einem von der EZB festzulegenden anderen Zinssatz verzinst werden. Das zweistufige System wurde während dieser Zeit insbesondere dafür genutzt, einen Teil der Überschussreserven von den negativen Zinssätzen zu befreien. Nach der Anhebung des Zinssatzes für die Einlagefazilität auf einen Wert über null mit Wirkung zum 14. September 2022 ist das zweistufige System für die Verzinsung von Überschussreserven nicht mehr erforderlich. Der EZB-Rat hat daher in seiner Sitzung am 8. September 2022 beschlossen, das zweistufige System auszusetzen.
Nähere Informationen zum Two-tier-System finden Sie auf der Website der EZB:
Two-tier system for remunerating excess reserve holdings