SEPA-Echtzeitüberweisung

Die SEPA-Echtzeitüberweisung ist ein Zahlungsinstrument, das im Gegensatz zu herkömmlichen Überweisungen, die derzeit bis zu einem Bankgeschäftstag dauern, eine Verfügbarkeit des Betrags auf dem Empfängerkonto innerhalb weniger Sekunden bietet. Dies gilt nicht nur für Bankgeschäftstage, sondern rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Mit Oktober 2025 ist es für Banken Pflicht, Echtzeitzahlungen senden und empfangen zu können.

Bei Person-zu-Person (P2P)-Zahlungen bieten sich Echtzeitüberweisungen z. B. bei Verkäufen auf dem Flohmarkt oder bei Teilung von Rechnungen an, weil die Ausführung sofort erfolgt. Zudem können Echtzeitüberweisungen überall angeboten werden, wo Kartenzahlungen nicht akzeptiert werden – vorausgesetzt die Zahlungsempfänger:innen haben sofortige Einsicht auf ihren Kontostand.

Anwendungsfälle für Echtzeitüberweisungen

Im Restaurant eine gemeinsame Rechnung aufteilen
In einem Restaurant entscheiden sich mehrere Personen, die gemeinsam gegessen haben, die Rechnung aufzuteilen. Statt Bargeld oder einzelne Kartenzahlungen zu verwenden, nutzen sie eine Person-zu-Person-Echtzeitüberweisung (z. B. über eine Banking-App). Lisa übernimmt die Gesamtrechnung und bezahlt sie direkt beim Servicepersonal. Anschließend senden Thomas und Katharina ihren jeweiligen Anteil in Echtzeit über die App an Lisa. Die Transaktionen erfolgen sofort, sind transparent und ermöglichen eine unkomplizierte und bargeldlose Abwicklung, ohne dass Kleingeld oder komplizierte Rechnungsaufteilungen nötig sind.

Eine dringliche Überweisung, z. B. Kind im Feriencamp braucht dringend Geld
Christian erfährt, dass seine Tochter Jana im Feriencamp kurzfristig Geld benötigt, um an einem spontanen Ausflug teilzunehmen (Eintritt in einen Freizeitpark). Da es schnell gehen muss, nutzt Christian eine Person-zu-Person-Echtzeitüberweisung über seine Banking-App. Innerhalb weniger Sekunden wird der benötigte Betrag direkt auf das Konto des Betreuers Martin überwiesen.

Spontaner Kauf auf einem Flohmarkt
Lukas schlendert an einem sonnigen Samstagmorgen über den Flohmarkt, als ihm an einem Stand eine alte, kunstvoll verzierte Silberschale ins Auge fällt. Spontan entscheidet er sich, das Einzelstück zu kaufen, er hat jedoch kein Bargeld dabei. Der Verkäufer akzeptiert keine Kartenzahlung, aber Lukas an möchte die Silberschale unbedingt haben. Die beiden einigen sich auf eine Person-zu-Person-Echtzeitüberweisung. Lukas überweist Matthias den vereinbarten Betrag in Echtzeit über eine Banking-App – der Zahlungseingang wird sofort bestätigt, und Lukas kann die Schale gleich mitnehmen. Die Transaktion ist schnell, sicher und unkompliziert – perfekt für spontane Käufe auf dem Flohmarkt.

Rasche Begleichung einer übersehenen Rechnung, um Säumniszuschläge zu vermeiden
Julia entdeckt am letzten Tag der Mahnfrist die übersehene Rechnung des Tierarztes, deren fristgerechte Begleichung entscheidend ist, um zusätzliche Säumniszuschläge zu vermeiden. Um keine Zeit zu verlieren, nutzt sie eine Person-zu-Person-Echtzeitüberweisung über ihre Banking-App. Innerhalb weniger Sekunden überweist sie den offenen Betrag direkt an den Tierarzt, der die Zahlung sofort erhält. Dank der Echtzeitüberweisung kann Julia sicher sein, dass die Rechnung noch rechtzeitig beglichen ist – eine schnelle und zuverlässige Lösung in einer zeitkritischen Situation.

Kauf eines Gebrauchtwagens
Thomas findet auf einer Gebrauchtwagenplattform das Auto seiner Träume. Nach der Probefahrt mit dem Wagen sind Thomas und der Privatverkäufer sofort handelseins – der Kaufvertrag wird unterschrieben. Um die Anmeldungsformalitäten noch am gleichen Tag durchführen zu können, entscheidet sich Georg für die Echtzeitüberweisung des Betrags, der Verkäufer sieht sofort den Eingang auf sein Konto und kann die für die Anmeldung nötigen Papiere und Schlüssel an Georg aushändigen.

Rechtliche und technische Grundlagen für Echtzeitüberweisungen

Die dazugehörende EU-Verordnung (Verordnung EU 2024/886) verpflichtete alle Zahlungsdienstleister und Banken in der EU ab 9. Jänner 2025 technisch Echtzeitüberweisungen empfangen zu können als auch eine Gebührengleichheit zwischen Echtzeitüberweisungen und normalen Überweisungen herzustellen. Mit 9. Oktober 2025 ist auch die technische Fähigkeit zur Versendung von Echtzeitüberweisungen sowie die Verifizierung des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin (Verification-of-payee, VoP) zwingend. Mit dem IBAN-Namensabgleich, auch bekannt als Empfängerüberprüfung, muss die Bank bei jeder einzelnen Überweisung prüfen, ob die IBAN und der bzw. die angegebene Empfänger:in mit dem oder Kontoinhaber:in übereinstimmt.

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