FinStab konsolidiert

Meldebestimmungen FinStab (Finanzmarktstabilität) konsolidiert (Erhebung 76 und SmartCubes konsolidiert)

Aufgrund ihrer Bedeutung für die Sicherung der Finanzmarktstabilität werden die Daten zum Kredit- und Länderrisiko von übergeordneten Kreditinstituten gem. § 30 oder § 30a BWG auf Basis der Meldeverordnung FinStab 2018 der Oesterreichischen Nationalbank erhoben.