Bargeldmonitoring

Das Testzentrum der Banknoten und Münzenkasse der Oesterreichische Nationalbank (OeNB) führt in regelmäßigen Abständen sog. Bargeldmonitorings durch. Diese Überprüfungen umfassen die Funktionsfähigkeit der im Echtbetrieb befindlichen Banknotenbearbeitungssysteme, sowie die Überprüfung der Ablauforganisation im Hinblick auf die regelkonforme Banknotenbearbeitung vor Ort (d. h. in den Geschäftsräumen von gesetzlich definierten Anwender:innen).

Die rechtliche Grundlage dafür bietet § 79 Abs. 1 Nationalbankgesetz 1984 iVm Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank EZB/2010/14 idgF. Dementsprechend führt das OeNB-Testzentrum in regelmäßigen Abständen sowohl angekündigte als auch unangekündigte Bargeldmonitorings in ganz Österreich durch.