Beschädigtes Euro-Bargeld

Besch-digtes-Bargeld

Banknoten können bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) umgetauscht werden, wenn

  • mehr als 50 % einer Banknote vorgelegt werden, oder
  • wenn 50 % und weniger als 50 % einer Banknote vorgelegt werden und der Nachweis erbracht wird, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden.

Wird eine Euro-Banknote absichtlich bzw. vorsätzlich beschädigt, wird diese Banknote nicht umgetauscht, sondern ersatzlos einbehalten.

Bei Zweifeln über das Eigentum an den Banknoten oder über die Echtheit der Banknoten muss stets ein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse erbracht werden. Werden bei der Einreichung verfärbte, verunreinigte oder imprägnierte Banknoten vorgelegt, so muss eine schriftliche Erklärung über die Art der Verfärbung, Verunreinigung, Imprägnierung sowie eine allfällige Gefährlichkeit der Stoffe vorgelegt werden.

Die OeNB verrechnet grundsätzlich keine Gebühren für den Umtausch von beschädigten Euro-Banknoten. Gebühren fallen lediglich für den Umtausch von Euro-Banknoten an, die durch die Fehlauslösung einer Diebstahlsvorrichtung beschädigt wurden.

Bei beschädigten Banknoten kontaktieren Sie bitte entweder Ihre Hausbank oder wenden Sie sich direkt an die Oesterreichische Nationalbank. Sollten Sie beschädigte Münzen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank oder an die Münze Österreich AG.

Einreichung von beschädigten Banknoten

Wenn Sie in den Besitz einer beschädigten Banknote gelangt sind, so reichen Sie diese bitte gemeinsam mit dem unten angeführten Formular an folgende Adresse ein:

Oesterreichische Nationalbank
Banknoten- und Münzenkasse
Otto-Wagner-Platz 3
1090 Wien

Für Transaktionen mit einem Gegenwert von über 15.000 Euro sind die Sorgfaltspflichten laut § 6 Abs. 1 Z 1 FM-GwG zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Verwenden Sie dazu das Formular „Identifizierung/Bestätigung gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 FM-GwG“ im Download-Bereich.

Die Oesterreichische Nationalbank ist bei den Voraussetzungen für die Ersatzleistung von Euro-Banknoten an den Rahmenbeschluss der EZB vom 20. März 2003 gebunden.

Einreichung von beschädigten Münzen

Sollten Sie beschädigte Münzen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Hotline der Münze Österreich:

Münze Österreich – Hotline
Tel.: (+43-1) 717 15-420
E-Mail: office@muenzeoesterreich.at