Amtssignatur – Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Die Oesterreichische Nationalbank verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Die Oesterreichische Nationalbank verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke: