Organisation der Bankenaufsicht in Österreich

Bankenaufsicht in Österreich – Handelnde und Aufgaben

In der täglichen Praxis teilen sich die EZB, die FMA und die OeNB seit Inkrafttreten des einheitlichen Aufsichtsmechanismus die laufende Aufsichtsarbeit. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) erarbeitet – basierend auf den europäischen Vorgaben – die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufsicht in Österreich, sofern es sich nicht bereits um direkt anzuwendendes EU-Recht handelt.

Bankenaufsicht in Österreich
Handelnde und Aufgaben    
 
Die OeNB wacht über die Stabilität des österreichischen Finanzmarktes als Ganzes. Im Bereich der Bankenaufsicht ist die OeNB für das „fact finding“ zuständig. Sie führt Vor-Ort-Prüfungen durch und erstellt Analysen und Gutachten. Außerdem obliegt der OeNB die Verarbeitung der aufsichtsrechtlichen Meldungen.   Die EZB ist seit 4. November 2014 für die Beaufsichtigung der Banken im Euroraum verantwortlich. Sie ist direkt zuständig für die Aufsicht über die bedeutenden Kreditinstitute und indirekt zuständig für die Aufsicht über weniger bedeutende Kreditinstitute.
 
Die FMA ist die zuständige Behörde für Bankenaufsicht, makroprudenzielle Aufsicht, Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht sowie die Wertpapieraufsicht in Österreich. Sie überwacht die Einhaltung der Regeln. Darüber hinaus ist die FMA die österreichische Abwicklungsbehörde.   Dem BMF obliegt die Erarbeitung von Detailkonzepten für neue Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und die nationale Umsetzung europäischer Rechtsakte.


Neben EZB, FMA, OeNB und BMF ist noch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) als wichtige Akteurin im Bereich der Bankenaufsicht zu nennen. Als unabhängige EU-Behörde ist sie für die Regulierung des gesamteuropäischen Bankensektors, also auch für EU-Länder außerhalb des Euroraumes, zuständig.

Organisation der Bankenaufsicht in der OeNB

Die Organisation der Bankenaufsicht in der OeNB erfolgt gemäß einer Trennung zwischen Analyse und Prüfung der Banken sowie der Unterscheidung zwischen bedeutenden (significant institutions, SI) und weniger bedeutenden Kreditinstituten (less significant institutions, LSI), um die Schnittstellen zur EZB effizient zu gestalten. In der Hauptabteilung Europäische Großbankenaufsicht (HEG), die sich mit den bedeutenden Kreditinstituten befasst, sind die Abteilungen für Europäische Großbankenanalyse (EGBA) und Europäische Großbankenrevision (EGREV) angesiedelt; in der Hauptabteilung für Finanzmarktstabilität und Bankenprüfung (HFB) die Abteilung für Bankenanalyse (BAKA) und die Abteilung für Bankenrevision (BAREV), die sich mit den weniger bedeutenden Kreditinstituten in Österreich beschäftigen. Neben den Prüf- und Analyseabteilungen ist in der HEG die Abteilung für Europäische Aufsichtsgrundsätze und Strategie (EGSA) angesiedelt, die Querschnittsaufgaben wie die Durchführung von Stresstests sowie die Organisation von Management-Briefings wahrnimmt und sich mit regulatorischen und strategischen Themenstellungen auseinandersetzt. Die in der HFB befindliche Abteilung für Finanzmarktstabilität und Makroprudenzielle Aufsicht (FINMA) hat keine spezifischen Agenden in der Aufsicht über Einzelbanken, sondern fokussiert auf die Stabilität des Finanzmarktes als Ganzes. Alle Abteilungen sind Teil des Ressorts Finanzmarktstabilität, Bankenaufsicht und Statistik unter der Leitung von Vize-Gouverneur Gottfried Haber.

Die Rolle der EBA

Während der Einheitliche Aufsichtsmechanismus den operativen Arm der Bankenaufsicht in den 19 Euroraum-Ländern darstellt, ist die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) als unabhängige EU-Behörde die zentrale regulatorische Instanz für alle 28 EU-Länder. Die rechtliche Umsetzung der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) erarbeiteten internationalen Standards erfolgt im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens. Der EBA fällt die Aufgabe zu, auf Grundlage der europäischen Gesetzestexte (bspw. Kapitaladäquanzverordnung, CRR oder Eigenkapitalrichtlinie, CRD) ein einheitliches Regelwerk für eine harmonisierte Bankenaufsicht zu schaffen. Diesem Auftrag kommt sie primär durch die Entwicklung von verbindlichen technischen Standards sowie Leitlinien nach.

Die EBA wird nach außen durch ihre/n Vorsitzende/n vertreten. Im wichtigsten Entscheidungsgremium, dem Rat der Aufseherinnen und Aufseher (Board of Supervisors, BoS), werden alle politischen Entscheidung der EBA, z. B. über die Annahme von Entwürfen technischer Standards, Leitlinien, Stellungnahmen und Berichte getroffen. Die österreichischen Interessen werden durch die FMA als stimmberechtigtes Mitglied wahrgenommen; die OeNB nimmt an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil. Entsprechend der institutionellen Aufgabenteilung ist die OeNB in zahlreichen Aktivitäten der EBA vertreten und arbeitet an den technischen Standards und Leitlinien mit.