Bewerbung für eine Leihnahme

Kriterien für die Leihnahme eines Instrumentes

Die OeNB ist bestrebt, durch die Sammlung historischer Streichinstrumente die österreichische Musiklandschaft zu fördern. Spitzenmusiker:innen sind eingeladen, sich jederzeit um die leihweise Zurverfügungstellung der Streichinstrumente zu bewerben. Die Bewerbung erfolgt auf eine Streichinstrumentengruppe (Violine, Viola, Violoncello), eine Bewerbung für ein bestimmtes Instrument ist nicht zulässig. Das Direktorium der OeNB entscheidet bis zu zweimal jährlich auf Empfehlung eines Beratergremiums über die Vergabe der Streichinstrumente.

Folgende Voraussetzungen müssen die potenziellen Leihnehmer:innen erfüllen:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Österreich.
  • Sie verfügen grundsätzlich über die österreichische Staatsbürgerschaft oder haben
  • bei ausländischer Staatsbürgerschaft
    • ihren Lebens- und künstlerischer Schaffensmittelpunkt in Österreich,
    • eine in Österreich abgeschlossene Masterausbildung und
    • seit mindestens fünf Jahren einen ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich.
  • Sie gehören entweder einem der österreichischen Spitzenorchester an oder
  • sie konzertieren in einem bedeutenden Kammermusikensemble oder
  • sie sind als namhafte solistische Künstlerin oder namhafter solistischer Künstler tätig oder
  • sie bereiten sich auf einen Wettbewerb oder ein Probespiel vor.

Um sich für eine Instrumentengattung zu bewerben sind folgende Unterlagen im PDF-Format (max. 10 MB) per E-Mail an
streichinstrumente@oenb.at zu übermitteln:

  • Lebenslauf mit Geburtsort und Geburtsdatum
  • Rückschau der Konzerttätigkeit der letzten drei Jahre
  • Vorschau der Konzerttätigkeit soweit bekannt
  • bis maximal drei Video- oder Audiodateien als Link (YouTube, SoundCloud, eigene Homepage etc.)

Die Bewerber:innen werden per E-Mail über die Entscheidung des OeNB-Direktoriums informiert. Im Fall einer Zusage wird dem:der Bewerber:in von der OeNB der Abschluss eines schriftlichen Leihvertrags über ein Streichinstrument angeboten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die leihweise Zurverfügungstellung eines Streichinstruments. Die Bewerber:innen haben weiters keinen wie auch immer gearteten Rechtsanspruch gegen die OeNB aufgrund einer Entscheidung über die Ablehnung ihrer Bewerbung oder der Bewertung ihrer Bewerbung durch die OeNB bzw. durch das Beratergremium.

Die OeNB behält sich das Recht vor, die Kriterien für die Vergabe der Streichinstrumente nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu ergänzen oder die Vergabe zu streichen.