Finanzsanktionen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seit 01.01.2026 die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und nicht mehr die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) für die behördliche Aufsicht und die Erteilung von Genehmigungen nach dem Sanktionengesetz 2024 zuständig ist. Ab diesem Zeitpunkt sind sämtliche bei der OeNB anhängigen Maßnahmen, Genehmigungen und Verfahren gemäß Sanktionengesetz 2024 von der FMA fortzuführen. Wir ersuchen Sie daher bezüglich sanktionsrechtliche Anliegen nunmehr an die FMA über sanktionen@fma.gv.at heranzutreten.