Offenmarktgeschäfte

Über Offenmarktgeschäfte steuert das Eurosystem die am Markt vorhandene Liquidität. Angestrebt wird ein Gleichgewicht von Liquiditätsangebot und Liquiditätsnachfrage beim vom Eurosystem gewünschten Zinsniveau.

Offenmarktgeschäfte sind Operationen, bei denen (im Unterschied zu ständigen Fazilitäten) die Initiative von der Zentralbank ausgeht. Das Eurosystem bedient sich in der Liquiditätssteuerung hauptsächlich Offenmarktgeschäften.

Offenmarktgeschäfte können auf vielfältige Weise ausgestaltet werden. Bei den Offenmarktgeschäften des Eurosystems handelt es sich meist um

  • Kreditgeschäfte gegen Verpfändung notenbankfähiger Sicherheiten, die für einen
  • befristeten Zeitraum abgeschlossen werden, wobei der von den Kreditinstituten zu zahlende Zinssatz in einem
  • Auktionsverfahren (Tender) bestimmt wird.

Die wichtigsten Offenmarktgeschäfte des Eurosystems

  • Hauptrefinanzierungsgeschäfte
    Hauptrefinanzierungsgeschäfte stellen im Normalfall den Großteil der vom Bankensystem benötigten Liquidität bereit. Sie haben eine Laufzeit von einer Woche und finden einmal wöchentlich statt. Die Europäische Zentralbank (EZB) bestimmt, wie viel Liquidität insgesamt zugeteilt werden soll. Der Zinssatz ergibt sich aus den Geboten, wobei die teilnehmenden Banken (Geschäftspartner) mindestens den Hauptrefinanzierungssatz bieten müssen. Damit übernehmen die Hauptrefinanzierungsgeschäfte auch eine Schlüsselrolle bei der Steuerung der Geldmarktzinssätze.
  • Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
    Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte werden einmal monatlich mit einer Laufzeit von drei Monaten abgeschlossen. Mit diesen Geschäften soll dem Bankensystem längerfristige Liquidität zur Verfügung gestellt werden. Damit wird auch verhindert, dass im Hauptrefinanzierungsgeschäft jede Woche sehr große Volumen umgeschlagen werden müssen. In den längerfristigen Refinanzierungsgeschäften gibt das Eurosystem keinen Mindest- oder Höchstzins vor.
  • Feinsteuerungsoperationen
    Feinsteuerungsoperationen werden bei Bedarf mit verschiedenen Laufzeiten durchgeführt, um unerwartete Liquiditätsschwankungen auszugleichen.
  • Termineinlagen
    Termineinlagen werden verwendet, um Liquidität aus dem Markt abzuziehen. Das Eurosystem bietet dabei den Geschäftsbanken an, Geld für eine bestimmte Zeit verzinst einzulegen. Der Zinssatz kann auch hier in einem Tenderverfahren bestimmt werden, wobei die EZB zuerst die niedrigsten Gebote bedient.
  • Endgültige Käufe
    Bei endgültigen Käufen erwirbt das Eurosystem notenbankfähige Sicherheiten wie Wertpapiere am Markt. Als Teil der Geldpolitik wurden endgültige Käufe erstmals in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise eingesetzt.

Der Handlungsrahmen zur Durchführung der Geldpolitik sieht weitere Instrumente und Verfahren vor, die aber derzeit nicht eingesetzt werden.

Geldpolitische Instrumente

Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden zusätzliche Offenmarktgeschäfte durchgeführt und die Zuteilungsverfahren geändert. Siehe dazu unkonventionelle Maßnahmen

Geschäftspartner

Der geldpolitische Handlungsrahmen erlaubt einem großen Kreis von Geschäftspartnern die Teilnahme an den geldpolitischen Geschäften des Eurosystems. Die Geschäftspartner müssen dabei bestimmte für den gesamten Euroraum einheitliche Zulassungskriterien erfüllen:

  • Sämtliche Geschäftspartner sind in das Mindestreservesystem des Eurosystems einbezogen.
  • Sie unterliegen der auf EU- bzw. EWR-Ebene harmonisierten Aufsicht durch nationale Behörden (wobei hier Ausnahmen möglich sind).
  • Sie sind wirtschaftlich solide.
  • Sie müssen sämtliche operationale Kriterien erfüllen, die in den einschlägigen vertraglichen oder öffentlich-rechtlichen Regelungen der betreffenden nationalen Zentralbank (oder der EZB) niedergelegt sind, um eine effiziente Durchführung der geldpolitischen Geschäfte zu gewährleisten.

Im Eurogebiet sind etwas mehr als 6.000 Kreditinstitute ansässig. Davon erfüllen weniger als die Hälfte die operationalen Kriterien für die Teilnahme an geldpolitischen Geschäften. Die Zahl der tatsächlich an Offenmarktgeschäften teilnehmenden Geschäftspartner ist in der Regel sehr viel niedriger als die der zugelassenen Geschäftspartner.

Sicherheiten

Alle Kreditgeschäfte des Eurosystems müssen mit Pfändern besichert werden. Das Eurosystem ist dadurch zweifach vor Verlust aus Kreditgeschäften geschützt:

  • Zahlungsverpflichtung des Geschäftspartners
  • Verkauf der hereingenommenen Sicherheiten falls der Geschäftspartner zahlungsunfähig wird

Das Eurosystem setzt eine Reihe von Risikokontrollmaßnahmen, um die Werthaltigkeit der hereingenommen Pfänder sicherzustellen:

  • Auswahl der zulässigen Typen von Sicherheiten
  • Qualitätsanforderungen wie Mindestratings
  • Bewertungsabschläge, d.h. der Wert einer Sicherheit wird als deren Marktwert abzüglich eines bestimmen Prozentsatzes berechnet.