Credit Claims

Banken, die Geschäftspartnerinnen der OeNB sind, können Credit Claims (nicht marktfähige Sicherheiten) zur Besicherung von Refinanzierungsgeschäften bei der OeNB hinterlegen. Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie die technische Schnittstellenbeschreibung. Weitere Informationen erhalten Sie unter den angegebenen Links. Sollten Sie Interesse daran haben, Credit Claims als Sicherheiten zu mobilisieren, kontaktieren Sie uns bitte über den unten angegebenen Kontakt.

Additional Credit Claims (ACCs)

Im Zuge des Rahmenwerks zu „Additional Credit Claims (ACCs)“, Leitlinie EZB/2014/31 idgF, akzeptiert die OeNB temporär nicht marktfähige Sicherheiten, die nicht im Rahmen der Leitlinie über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems („General Documentation“ EZB/2014/60 idgF) refinanzierungsfähig sind.

Allgemeine Anforderungen an ACCs:

  • Der Schuldner/Garant muss den Hauptsitz in Österreich haben.
  • Die Forderung muss österreichischem Vertragsrecht unterliegen.

Folgende Arten von Kreditforderungen sind als ACCs refinanzierungsfähig:

  • Kreditforderungen gegen nicht-finanzielle Unternehmen, deren Ein-Jahres-Ausfallswahrscheinlichkeit maximal 1 % beträgt.
  • Kreditforderungen, die
    • im Rahmen von Covid-19-Maßnahmen vergeben wurden und
    • von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH („ÖHT“) garantiert werden.
      Die Garantie muss in diesem Fall bis spätestens 30.6.2022 ausgestellt worden sein, 100 % der Forderung abdecken und entsprechend den Meldeerfordernissen gemeldet werden.