Entscheidungsverfahren

Förderentscheidungen stellen eine verantwortungsvolle und häufig auch oft schwierige Aufgabe dar. Dies gilt in Zeiten konstanter Steigerungen von Anträgen und Antragsvolumina bei nahezu gleichbleibenden Vergabeetats umso mehr. Durch die flächendeckende Einführung eines nunmehr zweistufigen Entscheidungsverfahrens in allen vom Jubiläumsfonds geförderten Wissenschaftsgebieten wird eine ausgewogene Mischung aus mehreren, miteinander eng verbundenen Evaluationskomponenten angestrebt.

1. Stufe: Vorabselektion

Die Vorabselektion durch ein Fachgremium (1. Stufe) erfolgt  nach verschiedenen Kriterien (u. a. Priorität des Forschungsthemas, Qualität des Forschungsantrages) im Zuge einer zunächst individuellen und abschließend – im Rahmen einer Fachgremiumssitzung – vergleichenden Bewertung aller eingelangten Projektanträge. Das Ziel ist eine objektive Auswahl an Anträgen, die anschließend fachbegutachtet werden sollen.

Wird ein Projektantrag im Zuge der Vorabselektion durch das Fachgremien abgelehnt, so ist dieser für eine neuerliche Einreichung beim Jubiläumsfonds gesperrt. Eine Ablehnung in diesem Stadium wird den Antragstellerinnen bzw. Antragstellern zur besseren Planbarkeit ihrer Forschungsvorhaben zeitnah schriftlich bekannt gegeben.

2. Stufe: Fachbegutachtung

Fachgutachten (2. Stufe) stellen die zentrale Entscheidungsgrundlage für den Jubiläumsfonds dar. Dabei werden für die Thematik ausgewiesene Expertinnen und Experten gebeten, auf Basis eines Bewertungsformulars Fachgutachten strukturiert nach „Priorität des Projektantrages“, „Qualität des beantragten Projektes“, „Methodische Herangehensweise“ und „Qualifikation des Projektteams“ zu erstellen. Die Fachgutachtenden werden angehalten, in den angeführten einzelnen Bewertungskategorien Punkte zu vergeben und diese Punktevergabe aussagekräftig zu begründen.

Bei der Auswahl der Fachgutachtenden, die in enger Abstimmung mit dem Fachgremium erfolgt, wird vom Jubiläumsfonds auf ein angemessenes Verhältnis zwischen in- und ausländischen Expertinnen und Experten geachtet. Sowohl die Vorabselektion durch das Fachgremium (1. Stufe) als auch die Fachbegutachtung (2. Stufe) folgt der in der wissenschaftlichen Praxis bei der Bewertung von Forschungsanträgen gängigen Methode des Single-Blind-Verfahrens.

Um den bestmöglichen Einsatz der Mittel für die Forschung sicherzustellen, ist der Jubiläumsfonds auf die unverzichtbare Unterstützung der Scientific Community angewiesen. Fachgutachten von ausgewiesenen Expertinnen und Experten bilden die Grundlage der Entscheidung für den Jubiläumsfonds, um die zur Verfügung stehenden Forschungsgelder möglichst zielgerichtet vergeben zu können.

Neben dem Jubiläumsfonds in seiner Entscheidungsfindung unterstützen die Fachgutachten vor allem die Antragstellerinnen und Antragsteller, die auf Basis der vom Jubiläumsfonds übermittelten verbalen Erläuterungen ihre Forschungsdesigns weiter verbessern und präzisieren können.

Der Jubiläumsfonds dankt daher auch im Namen aller Antragstellenden für die im Rahmen der Fachbegutachtung übermittelten wertvollen Hinweise.


Wir bedanken uns bei den Fachgutachtenden im Voraus für die Bereitschaft, ein Fachgutachten für den Jubiläumsfonds zu erstellen. Sie helfen uns damit, einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung leisten zu können.

Ihr Team des Jubiläumsfonds