BLZ-Vergabe und BIC

Die Bankleitzahl (BLZ) dient im österreichischen Zahlungsverkehr als die Bankadresse für Überweisungen. Die OeNB ist die zuständige Stelle für die Vergabe von BLZen in Österreich. Nach der ersten Kontaktaufnahme wird die OeNB eine BLZ für Ihr Institut reservieren.

Die neue BLZ wird im Zahlungsverkehr erst nach der Konzessionserteilung bzw. nach dem Beginn der operativen Geschäftstätigkeit aktiv.

Folgende Kriterien kommen für die Vergabe von BLZen durch die OeNB zur Anwendung:

Über die BLZ muss die rechtliche Einheit über den Zeitverlauf eindeutig identifiziert werden können, d.h. die Vergabe und Zuordnung einer BLZ muss über den Zeitverlauf nachvollziehbar sein.

Grundsätzlich erfolgt keine Wiederverwendung einer bestimmten BLZ für eine andere rechtliche Einheit, außer im Falle einer Fusion.

Ein Bank Identifier Code (BIC) kann nur direkt bei SWIFT beantragt werden. Der BIC ist danach von Kreditinstituten via StammWeb an die OeNB zu melden.

Weitere Informationen zu zahlungsverkehrsrelevanten Umstellungen (z.B. Fusionen) finden Sie unter Leitfaden für Banken-Fusionen.