Datenmeldung im Rahmen der Banknotenbearbeitung (DCCP)
Damit die Europäische Zentralbank (EZB) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) die Einhaltung der EU-Richtlinien und der EZB-Beschlüsse überwachen und die Entwicklungen im Bargeldkreislauf verfolgen können, müssen Bargeldakteure regelmäßig Daten zur Bearbeitung und Wiederausgabe von Euro-Banknoten an die OeNB übermitteln.
Im Rahmen dieser regelmäßigen (halbjährlichen) Datenmeldung werden folgende Informationen erfasst:
- Einrichtungen, in denen Bargeld bearbeitet wird
- Anzahl und Typ, der im Einsatz befindlichen Bargeldbearbeitungsgeräte und Geldautomaten
- Umfang der Bargeldbearbeitung (Anzahl der bearbeiteten und wiederausgegebenen Euro-Banknoten)
Wann ist ein Bargeldakteur meldepflichtig?
Ein Bargeldakteur ist meldepflichtig, wenn Geräte zur Banknotenbearbeitung verwendet werden. Die Meldung ist halbjährlich (spätestens Ende Februar bzw. Ende August) und auf Filialebene von berechtigten Personen durchzuführen. Die Sicherstellung des Meldeflusses ist innerhalb des Unternehmens zu regeln. Die Meldeberechtigungen werden dabei vom für das OeNB-Portal zuständigen Applikationsadministrator der meldepflichtigen Bank verwaltet.
Wie kann gemeldet werden?
Die halbjährlichen Meldungen der Daten erfolgen über das OeNB-Meldeportal oder via Sammelmeldungen mittels verschlüsselter Datenübertragung. Der Zugang zum OeNB-Meldeportal erfolgt mit Handy-Signatur bzw. ID-Austria.
Der Zugang wird vom Unternehmensadministrator Ihres Instituts vergeben. Folgendes Handbuch liefert Erklärungen zur Rolle des Unternehmensadministrators und der Anmeldung am OeNB-Portal.
Information zur Maschinen-ID
Im Zuge der Datenmeldung an die OeNB muss die Maschinen-ID gemeldet werden.
Es können in jeder Meldeperiode jeweils nur die aktuell gültigen Maschinen-IDs im Meldeportal ausgewählt werden.
Die Maschinen-ID wird im Verzeichnis getesteter Gerätetypen zur Banknotenbearbeitung auf der EZB-Website veröffentlicht. Um die richtige Maschinen-ID zu finden, müssen sowohl die Gerätebezeichnung als auch die Softwarebezeichnung des Banknotenbearbeitungsgerätes bekannt sein. Beide können mit Hilfe einer Sucheingabemaske gefunden werden. Banknotenbearbeitungsgeräte können die Maschinen-ID am Display anzeigen.
Die Banknotenbearbeitungsgeräte sind mit einer Maschinen-ID Plakette ausgestattet. Die Plakette beinhaltet
- Informationen über die Maschinen-ID,
- einen QR-Code mit einer direkten Verlinkung zum Verzeichnis der getesteten Gerätetypen auf der EZB-Website sowie
- den Wartungsstatus durch Angabe des nächsten Wartungstermins.
Im Zuge der Meldungsabgabe erfasst die OeNB Namen und Organisationszugehörigkeit der Melder:innen sowie das Datum der Meldung oder letzten Änderung. Zweck ist die Nachvollziehbarkeit der Meldungslegung und die Möglichkeit einer allfälligen Kontaktaufnahme. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. EZB/2010/14 und EZB/2012/19. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach 3 Jahren anonymisiert. Details zu Ihren Datenschutzrechten finden Sie unter www.oenb.at/datenschutz. Kontakt des/der Datenschutzbeauftragten der OeNB: datenschutz@oenb.at.
Bekanntgabe von Selbstbedienungs-Standorten mit Cash-Recycling-Systemen
Folgende Änderungen im Zusammenhang mit SB-Standorten (SB-Filialen bzw. dislozierte Gerätestandorte) sind dem Testzentrum der OeNB umgehend bekanntzugeben:
- Umwandlung: Eine bestehende Bankstelle wurde zu einem SB-Standort.
- Neuanlage: Ein SB-Standort wurde an einem neuen Ort eingerichtet.
- Änderung: Bei einem bereits erfassten SB-Standort haben sich Name oder Adresse geändert.
- Beendigung: Ein bereits erfasster SB-Standort wurde aufgelöst.
Die Bekanntgabe der Änderungen hat ausschließlich über die im Downloadbereich unter „Formular zur Meldung von SB-Standorten“ zur Verfügung stehende excel-Datei zu erfolgen. Dieses Formular ist ausgefüllt an die E-Mail-Adresse dccp@oenb.at zu übermitteln. Sie bekommen dann in weiterer Folge die neu generierte(n) OeNB-Identnummer(n) (bei Umwandlung und Neuanlage) bzw. eine Bestätigung übermittelt.